Rechtsprechung
OLG Hamburg, 31.01.2014 - 11 W 89/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Berechnung des Schwellenwerts für die unternehmerische Mitbestimmung beim Entleiher ohne Leiharbeitnehmer
- Betriebs-Berater
Berechnung des Schwellenwerts für die unternehmerische Mitbestimmung beim Entleiher ohne Leiharbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Drittelbeteiligung, Leiharbeitnehmer, Mitbestimmung, Verstoß gegen Mitbestimmungsgesetze
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung von Schwellenwerten in der Unternehmensmitbestimmung
Besprechungen u.ä. (4)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeit: "Wählen, aber nicht zählen"
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
MitbestG § 1 Abs. 1
Berechnung des Schwellenwerts für die unternehmerische Mitbestimmung beim Entleiher ohne Leiharbeitnehmer - audit-committee-institute.de
, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)
Leiharbeitnehmer zählen nicht mit
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mitzählen der Leiharbeitnehmer beim Schwellenwert der Unternehmensmitbestimmung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12
- OLG Hamburg, 31.01.2014 - 11 W 89/13
- BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 680
- NZA 2014, 858
- BB 2014, 1469
- NZG 2014, 787
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart
Dies erfordert keine Entscheidung darüber, ob Leiharbeitnehmer bei dem Schwellenwert des § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, von dem es abhängt, ob die Arbeitnehmer in den dort genannten Unternehmen ein Mitbestimmungsrecht nach dem Mitbestimmungsgesetz haben, berücksichtigt werden müssen (dafür: Hay/Grüneberg NZA 2014, 814; WWKK/Koberski § 1 Rn. 35; Köstler EWiR 2014, 347; Schaub/Koch ArbR-HdB 16. Aufl. § 260 Rn. 3; MüArbR/Wißmann 3. Aufl. § 279 Rn. 5; ders. in WWKK vor § 9 Rn. 108; dagegen: OLG Hamburg 31. Januar 2014 - 11 W 89/13 - Rn. 32 f.; Künzel/Schmid NZA 2013, 300; Lambrich/Reinhard NJW 2014, 2229, 2231; Lunk NZG 2014, 778, 779) .Ebenso wenig kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, inwieweit Leiharbeitnehmer im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung von unternehmerischen Planungen und Entscheidungen betroffen sind und hierauf Einfluss nehmen sollen (vgl. hierzu Krause ZIP 2014, 2209, 2215) , und dass der Aufsichtsrat, dessen Tätigkeit nach §§ 111 ff. AktG auf die langfristige Unternehmenspolitik und die Kontrolle strategischer Entscheidungen gerichtet ist, das mittel- und langfristige Geschäftsinteresse wahrt (vgl. hierzu OLG Hamburg 31. Januar 2014 - 11 W 89/13 - Rn. 32 f.) .
- BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14
Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragsteller hat das Oberlandesgericht (OLG Hamburg, ZIP 2014, 680) zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen. - OLG Celle, 07.09.2018 - 9 W 31/18
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Hinblick auf den Schwellenwert aus § 1 …
(1) Keine Bedeutung für den Streitfall wird die (zwischenzeitlich überholte) Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg haben können, wonach Leiharbeitnehmer insofern nie zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 11 W 89/13 -, juris).