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OLG Hamburg, 23.01.1987 - 11 W 96/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Voraussetzungen für Verbreitungsverbot bei der Schufa gespeicherter Daten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Schufa-Auskunft, Sperrung von Schufa-Daten, AVAD
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BDSG § 35 Abs. 2 S. 1
Papierfundstellen
- NJW 1987, 659
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77
Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.1987 - 11 W 96/86
Anders als in der Entscheidung des BGH in NJW 1978, 2151 = BB 1978, 1278, die noch einen Sachverhalt vor Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes betraf, kommt hier nämlich dem Ast. die Regelung in § 35 II 1 BDSG zu Hilfe mit der Folge, dass er Anspruch auf Unterlassung hatte, die betreffenden Daten im Zusammenhang mit Auskünften über seine Person an Dritte weiterzugeben.
- OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07
Unerlaubte Handlung durch Datenübermittlung: Anspruch auf den Widerruf an die …
Gegen die Übermittlung unzutreffender Daten bzw. deren Speicherung bei der SCHUFA ist der Betroffene durch § 824 BGB sowie auch nach §§ 27, 35 BDSG und § 823 Abs. 1 BGB iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt (vgl. OLG Frankfurt am Main WM 1988, 154; OLG Hamburg NJW 1987, 659;… Schimansky/Bunte/Lwowski-Bruchner, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2007, Bd. 1 § 41 Rn 11).