Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.08.1989 - 11 WF 113/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,10755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15
Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung
Dem Ansatz des vollen objektiven Mietwertes steht es weiterhin in der Regel nicht entgegen, dass die Ehewohnung neben dem darin lebenden Ehegatten auch noch von den gemeinsamen, Unterhalt beziehenden Kindern genutzt wird, weil im Kindesunterhalt ein Anteil für die Wohnkosten der Kinder enthalten ist, der dem betreuenden Ehegatten zufließt (vgl. OLG Bremen FamRZ 2010, 1980); eine Nutzungsentschädigung kann dagegen wegen der Notwendigkeit einer Einbeziehung der sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der früheren Familie umgekehrt unbillig sein, wenn der ausgezogene Ehepartner keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.08.1989, Az.: 11 WF 113/89, - zitiert nach juris -).