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OLG Rostock, 19.08.2011 - 11 WF 145/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 114 ZPO, § 1564 BGB, §§ 1564 ff BGB
Verfahrenskostenhilfe im Ehescheidungsverfahren: Eidesstattliche Versicherung des ausländischen Antragstellers über das Nichtvorliegen einer Scheinehe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren eines ausländischen Antragstellers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren eines ausländischen Antragstellers
- rechtsportal.de
ZPO § 114 S. 1; BGB § 1564
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Ehescheidungsverfahren eines ausländischen Antragstellers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehescheidungsverfahren - und die Verfahrenskostenhilfe für den ausländischen Antragsteller
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 20.06.2011 - 62 F 50/11
- OLG Rostock, 19.08.2011 - 11 WF 145/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Rostock, 05.04.2007 - 11 WF 59/07
Prozesskostenhilfe; Eheaufhebung: Bedürftigkeit bei fehlender Rücklagenbildung …
Auszug aus OLG Rostock, 19.08.2011 - 11 WF 145/11
Der vom Familiengericht in dem Anschreiben an den Antragsgegner vom 15.02.2011 zitierte Fall (Beschluss des 2. Familiensenats, OLG Rostock vom 05.04.2007 in FamRZ 2007, Seite 1335) ist hier nicht einschlägig.