Rechtsprechung
OLG München, 11.04.2000 - 11 WF 745/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1524
- MDR 2000, 850
- FamRZ 2000, 1516
- AnwBl 2002, 188
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.1976 - III ZR 146/73
Aufrechnung gegenüber einem neuen Gläubiger (Zessionar) - Fälligwerden der …
Auszug aus OLG München, 11.04.2000 - 11 WF 745/00
Nach der Rechtsprechung des BGH (WM 1976, 460, 461) ist der prozessuale Kostenerstattungsanspruch schon vor Erlass oder gar Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der Höhe nach bestimmbar. - OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 10 W 225/95
Auszug aus OLG München, 11.04.2000 - 11 WF 745/00
Entgegen der Auffassung des Rpfleger, der sich auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.1.1996 (Rpfl. 1996, 373) bezogen hat, greift die Aufrechung der Kl zu 1) nach der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung durch.
- BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15
Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung …
Für eine Aufrechnung reicht somit der Erlass der Kostengrundentscheidung aus (Beschluss des OLG Frankfurt vom 3. August 2011 18 W 130/11; Urteil des Brandenburgischen OLG vom 27. Juli 2006 5 U 160/05, Neue Justiz 2006, 509; Beschluss des OLG München vom 11. April 2000 11 WF 745/00, MDR 2000, 850). - OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 130/11
Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch
In jedem Falle liegt hinreichende Forderungsbestimmtheit vor, sobald die Parteien ihre Kostenfestsetzungsanträge eingereicht haben und der Rechtspfleger in der Lage ist, das Verrechnungsergebnis festzustellen (wie hier: OLG München, MDR 2000, 850; siehe auch OLG Celle, JurBüro 1983, 1698). - OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 18 W 120/11
Wirkungen der Aufrechnung gegenüber einem festgesetzten Kostenerstattungsanspruch
In jedem Falle liegt hinreichende Forderungsbestimmtheit vor, sobald die Parteien ihre Kostenfestsetzungsanträge eingereicht haben und der Rechtspfleger in der Lage ist, das Verrechnungsergebnis festzustellen (wie hier: OLG München, MDR 2000, 850; siehe auch OLG Celle, JurBüro 1983, 1698). - OLG Celle, 04.02.2004 - 21 WF 12/04
Kostenerstattungsanspruch für den in Prozessstandschaft klagenden Elternteil; …
Auch wenn der aus einer quotenmäßigen Verteilung in der Kostengrundentscheidung resultierende Kostenerstattungsanspruch erst mit der gerichtlichen Festsetzung im Kostenausgleichsbeschluss beziffert wird, ist dieser Anspruch zuvor bestimmbar und kann Gegenstand einer Aufrechnung sein (ebenso OLG München NJW-RR 2000, 1524 ff).