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   OLG Koblenz, 24.11.2017 - 11 WF 940/17   

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https://dejure.org/2017,74338
OLG Koblenz, 24.11.2017 - 11 WF 940/17 (https://dejure.org/2017,74338)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.2017 - 11 WF 940/17 (https://dejure.org/2017,74338)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 2017 - 11 WF 940/17 (https://dejure.org/2017,74338)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem

    Angesichts der verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Gesamtdauer des fachgerichtlichen erstinstanzlichen Umgangsverfahrens könnte der Beschwerdeführerin unzumutbar gewesen sein, gegen die Sachentscheidung zum Umgang die nach § 58 Abs. 1 FamFG statthafte Beschwerde zu erheben und die aus ihrer Sicht auch nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 24. November 2017 (im Verfahren 11 WF 940/17) nicht ausreichend dem Vorrang- und Beschleunigungsgrundsatz aus § 155 Abs. 1 FamFG Rechnung tragende Verfahrensführung des Amtsgerichts erneut mit Rechtsbehelfen nach § 155b und § 155c FamFG überprüfen zu lassen.
  • OLG Koblenz, 17.10.2019 - 1 EK 1/19

    Höhe der Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Gründe für die Über-

    Das Oberlandesgericht Koblenz - 11. Zivilsenat = 3. Senat für Familiensachen - hat mit Beschlüssen vom 24.11.2017 - 11 WF 939/17 und 11 WF 940/17 - entschieden, dass auf die Beschleunigungsbeschwerden der Kindesmutter festgestellt werde, dass die bisherige Verfahrensbehandlung nicht ausreichend dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 Abs. 1 FamFG entspreche.

    Das beklagte Land hat erst auf Nachfrage des Senats vom 28.03.2019 (Bl. 49 RS d. A.) mit Schriftsatz vom 14.05.2019 (Bl. 70 ff. d. A.) erklärt, worauf und auf welche Verfahren sich die anerkannten Verfahrensverzögerungen beziehen, nämlich auf das Hauptsacheverfahren zur Reglung des Umgangsrechts mit den Kindern, 33 F 268/17- AG Mainz = 11 WF 940/17, für den Zeitraum von Dezember 2016 bis November 2017 (Bl. 70 d. A.) und für das Verfahren der Kindesmutter auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum vorläufigen Entzug des Umgangsrechts und Bestellung einer Umgangspflegerin sowie zur vorläufigen Regelung des Umgangsrechts, 33 F 269/17 - AG Mainz, für den Zeitraum von Februar bis Mai 2018 (Bl. 71 d. A.).

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