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   OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 11 Wx 17/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20294
OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 11 Wx 17/14 (https://dejure.org/2014,20294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.08.2014 - 11 Wx 17/14 (https://dejure.org/2014,20294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. August 2014 - 11 Wx 17/14 (https://dejure.org/2014,20294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vertretungsmacht des Prokuristen zur Anmeldung der geänderten Geschäftsanschrift der GmbH

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Prokura

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 4 Nr 1 GmbHG, § 78 GmbHG, § 12 Abs 1 S 2 HGB, § 31 Abs 1 HGB, § 49 Abs 1 HGB
    Handelsregistereintragung der GmbH: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift durch einen Prokuristen

  • RA Kotz

    Ist die Änderung der Geschäftsadresse von einer Prokura gedeckt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prokura gegenüber dem Handelsregister

  • rechtsportal.de

    Umfang der Prokura gegenüber dem Handelsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kann ein Prokurist die Änderung der Geschäftsadresse im Handelsregister beantragen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sitzverlegung der GmbH - und die Handelsregisteranmeldung durch den Prokuristen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prokurist hat keine Vertretungsmacht zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 8, 78; HGB 12, 31, 49
    Anmeldung Handelsregister, Art und Umfang der Vertretungsbefugnis, Erkennbarkeit der Beschränkung der Vertretungsmacht, Geschäftsanschrift, Geschäftsführer, Grundlagen der Gesellschaft berührende Maßnahmen, Grundlagengeschäft, Inhalt der Anmeldung, Prokurist

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prokura berechtigt nicht zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der Prokura

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prokura berechtigt nicht zur Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift beim Handelsregister

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Handelsregisteranmeldungen durch Prokuristen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Prokurist die Handelsregisteranmeldung einer geänderten Geschäftsanschrift vornehmen?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Handelsregisteranmeldungen: Prokura genügt (meistens) nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schranken der Vertretungsmacht bei der Prokura

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Prokurist darf Änderung der Geschäftsanschrift nicht anmelden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 94
  • ZIP 2014, 2181
  • BB 2014, 2114
  • NZG 2014, 1346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1991 - II ZB 13/91

    Erfüllung von Anmeldepflichten durch den Prokuristen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 11 Wx 17/14
    b) Ebenso wenig sind Anmeldungen zum Handelsregister generell von der Vertretungsmacht des Prokuristen ausgenommen oder per se Grundlagengeschäfte (BGHZ 116, 190, 193 f.; MünchKomm-HGB/Krebs, HGB 3. Aufl. § 49 Rn. 35; Staub/Joost, HGB 5. Aufl. § 49 Rn. 40 m.w.N.).

    c) Für die Frage, ob die Prokura nach § 49 Abs. 1 HGB zur vorliegenden Rechtshandlung ermächtigt ist allein entscheidend, ob der materielle Vorgang eine Grundlagenentscheidung darstellt (BGHZ 116, 190, 193; MünchKomm-HGB/Krebs, 3. Aufl. Rn. 35).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit ausgeführt, dass der Gesichtspunkt der inhaltlichen Richtigkeit einer Anmeldung für die Frage der Vertretungsmacht des Prokuristen nicht maßgebend ist, weil Anmeldungen gemäß § 12 HGB auch aufgrund einer allgemeinen Anmeldevollmacht erfolgen können (BGHZ 116, 190, 198 f.).

  • KG, 20.09.2013 - 12 W 40/13

    Handelsregistereintragung der GmbH: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.2014 - 11 Wx 17/14
    Die Geschäftsanschrift hat mithin keine so untergeordnete Bedeutung, als dass ihre Anmeldung beim Handelsregister als Geschäft des laufenden Betriebs eines Handelsgewerbes anzusehen wäre (so aber KG, NZG 2014, 150 mit zust. Anm. Kunkel, jurisPR-HaGesR 2/2014 Anm. 3).
  • KG, 04.05.2016 - 22 W 128/15

    Handelsregister: Anmeldung der Änderung der Geschäftsanschrift durch einen

    Ob es sich bei der Anmeldung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift um eine Maßnahme handelt, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt, oder ob es sich um eine Organisationsmaßnahme handelt, die dadurch einem Zugriff des Prokuristen entzogen ist, ist umstritten (Betrieb: KG Berlin, Beschluss vom 20. September 2013 - 12 W 40/13 -, juris, Rn. 14; Organisation: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2014, 11 Wx 17/14, juris, Rn. 4).

    Sie sei von wesentlicher organisatorischer Bedeutung (vgl. Beschluss vom 7. August 2014, 11 Wx 17/14, juris, Rn. 4).

  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 94/16

    Gebühr für die Eintragung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer

    Nach OLG Karlsruhe (NJW-RR 2015, 94/95) sei die im Register geführte Geschäftsanschrift für die Gesellschaft von weitreichender organisatorischer Bedeutung, so dass ihre Anmeldung ein Grundlagengeschäft betrifft.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 6 U 79/19

    Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und

    Die - auch im Berufungsrechtszug von Amts wegen zu prüfende (BGH NJW-RR 2015, 94; OLG Frankfurt am Main, WRP 2019, 648) - internationale Zuständigkeit ergibt sich aus Art. 4 EuGVVO, da die Beklagte ihren Sitz in Deutschland hat.
  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 188/16

    Gebühr für die Eintragung der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift einer

    Nach OLG Karlsruhe (NJW-RR 2015, 94) sei die im Register geführte Geschäftsanschrift für die Gesellschaft von weitreichender organisatorischer Bedeutung, so dass ihre Anmeldung daher ein Grundlagengeschäft betrifft.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 7 W 17/21
    Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die im Register geführte Geschäftsanschrift für die Gesellschaft von so weitreichender organisatorischer Bedeutung ist, daß ihre Anmeldung ein Grundlagengeschäft betrifft und daher nicht von einem Prokuristen erklärt (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 94, Rdnr. 13) und erforderlichenfalls mit einem Zwangsgeld durchgesetzt werden kann (so OLG Düsseldorf, NJW-RR 2015, 421).
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