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   OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02   

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https://dejure.org/2002,6371
OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02 (https://dejure.org/2002,6371)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2002 - 11 Wx 74/02 (https://dejure.org/2002,6371)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 11 Wx 74/02 (https://dejure.org/2002,6371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Abschiebungshaft; Erledigung der Haftanordnung; Fortsetzung des Verfahrens

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 57 Abs. 2; FGG § 27; FGG § 29; GG Art. 19 Abs. 4
    D (A), Abschiebungshaft, Sofortige weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Erledigung der Haftanordnung, Rechtsschutzinteresse, Feststellungsinteresse, Feststellungsantrag, Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; AuslG § 57 Abs. 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 28
  • FGPrax 2003, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02
    a) Ein anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2001 (2 BvR 527/99 u.a., NJW 2002, 2456).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat nur ausgesprochen, dass ein solches Bedürfnis bestehen kann (NJW 2002, 2456 unter C 1 3 a der Gründe).

    In den zugrundeliegenden Fällen hatten die Betroffenen trotz Erledigung in der Hauptsache die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung begehrt (vgl. NJW 2002, 2456 unter B).

  • BVerwG, 09.07.1956 - V C 93.54

    Anforderungen an die Antragstellung nach § 79 Abs. 1 S. 2 Hessisches Gesetz über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02
    Insbesondere kann diese Auffassung nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1956 (NJW 1956, 1652) belegt werden.
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02
    d) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von den Beschlüssen des OLG Zweibrücken vom 23. April 2002 (3 W 76/02, OLG-Report 2002, 377, und 3 W 66/02, JURIS-Dokument KORE433442002) ab, weswegen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht geboten ist.
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02
    d) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von den Beschlüssen des OLG Zweibrücken vom 23. April 2002 (3 W 76/02, OLG-Report 2002, 377, und 3 W 66/02, JURIS-Dokument KORE433442002) ab, weswegen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht geboten ist.
  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Es reicht aus, wenn sich aus dem gesamten Vorbringen des Betroffenen konkludent das Begehren ergibt, die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahme überprüfen zu lassen (OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 99 f.; Jürgens/Kretz FamFG 5. Aufl. § 62 Rn. 4; Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 62 Rn. 10; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 62 FamFG Rn. 9).
  • OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07

    Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten

    cc) Demgegenüber lassen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 14. August 2002, 3 Wx 226/02), Karlsruhe (Beschluss vom 18. Dezember 2002, 11 Wx 74/02) und Celle (Beschluss vom 26. August 2006, 22 W 50/05) erkennen, dass auch im Falle des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehenden Feststellungsinteresses zumindest ein Rechtsschutzziel des Betroffenen zu Tage treten oder zumindest erkennbar werden muss.
  • OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Rechtmittels bei Eintreten einer

    Der Senat folgt hierbei der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach der das Rechtsschutzziel, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum nachträglichen Feststellungsinteresse bei schwer wiegenden Grundrechtseingriffen (2 BvR 517/99, NJW 2002, 2456) nachträglich die Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, nur anzunehmen ist, wenn der Betroffene ausdrücklich einen entsprechenden Antrag stellt oder bei einer Gesamtwürdigung seines Vorbringens davon auszugehen ist, dass er konkludent einen solchen Antrag stellt (OLG Karlsruhe vom 18.12.2002, 11 Wx 74/02; FGPrax 2003, 99).
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