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VGH Bayern, 05.01.2005 - 11 ZB 04.782 |
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Cannabiskonsum
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Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348
Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2005 - 11 ZB 04.782
Der bei dieser Blutuntersuchung weiter festgestellte THC-Wert von 1, 2 ng/ml Blut ist zwar für sich allein noch kein ausreichender Beleg dafür, dass der Kläger Cannabiskonsum und Fahren nicht trennt (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348).Ebenso wenig ist insoweit von Bedeutung, ob sich der Betroffene beim Führen eines Kraftfahrzeugs subjektiv durch den Einfluss des konsumierten Cannabis beeinträchtigt gefühlt hat (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.08.2004 - 11 CS 04.1422
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2005 - 11 ZB 04.782
Die Beklagte durfte an diesen Sachverhalt aber sehr wohl Zweifel an der Fahreignung des Klägers knüpfen und deshalb gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-pschychologischen Gutachtens anordnen (vgl. BayVGH vom 24.8.2004 Az. 11 CS 04.1422). - VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2005 - 11 ZB 04.782
Ebenso wenig ist insoweit von Bedeutung, ob sich der Betroffene beim Führen eines Kraftfahrzeugs subjektiv durch den Einfluss des konsumierten Cannabis beeinträchtigt gefühlt hat (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513 m.w.N.).
- VG München, 17.03.2005 - M 6b S 05.433
Zusammenfassung der Ableitung der Konsumform aus der THC-COOH-Konzentration im …
Unter diesen Umständen ist es nach Auffassung des Gerichts geradezu geboten, in Anwendung der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV die Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens zu verlangen (s. auch BayVGH vom 24.8.2004 11 CS 04.1422; vom 5.1.2005 11 ZB 04.782).