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   VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395   

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VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395 (https://dejure.org/2006,36467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395 (https://dejure.org/2006,36467)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2006 - 11 ZB 05.3395 (https://dejure.org/2006,36467)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Schranken für die Heranziehung länger zurückliegender Verstöße im Rahmen einer Gutachtensanordnung ergeben (vgl. hierzu einerseits BVerwG vom 09.06.2005 Az. 3 C 21/04 BayVBl 2006, 118 = DVBl 2005, 1333; andererseits BVerwG vom 09.06.2005 Az. 3 C 25/04 BayVBl 2006, 121 = DVBl 2005, 1337).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Schranken für die Heranziehung länger zurückliegender Verstöße im Rahmen einer Gutachtensanordnung ergeben (vgl. hierzu einerseits BVerwG vom 09.06.2005 Az. 3 C 21/04 BayVBl 2006, 118 = DVBl 2005, 1333; andererseits BVerwG vom 09.06.2005 Az. 3 C 25/04 BayVBl 2006, 121 = DVBl 2005, 1337).
  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395
    Ebenso wenig ist im vorliegenden Fall der in der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 04.01.2006 Az. 11 CS 05.1878, 11 C 05.1879) für die Annahme eines fahrerlaubnisrechtlich relevanten Alkoholmissbrauchs für ausreichend, aber auch für erforderlich erachtete, zumindest mittelbare Zusammenhang zwischen dem Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr (wie z. B. bei einem außerhalb der Verkehrsteilnahme im Übermaß Alkohol konsumierenden Berufskraftfahrer) gegeben.
  • VG Regensburg, 04.11.2014 - RO 8 K 14.1468

    Keine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne Vorlage eines

    Anderenfalls stünde die Gutachtensaufforderungen im Widerspruch zu der Regelung in § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV, nach der eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer einzeln gebliebenen Trunkenheitsfahrt nur bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist (BayVGH vom 12.4.2006 Az. 11 ZB 05.3395).

    Die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners widerspricht sowohl der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts (VG Würzburg, U.v.16.12.2011 - W 6 K 11.134 - juris - DV 2012, 84) als auch der des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris; B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris).

    Anderenfalls stünde die Gutachtensaufforderungen im Widerspruch zu der Regelung in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV, nach der eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer einzeln gebliebenen Trunkenheitsfahrt nur bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist ( BayVGH, B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris, Rn. 12).

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 E 14.606

    Einstweilige Anordnung; Unzulässigkeit des Eilantrags; fehlendes

    Die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners widerspricht sowohl der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts (VG Würzburg, U.v. 16.12.2011 - W 6 K 11.134 - juris - DV 2012, 84) als auch der des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris; B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris).

    Anderenfalls stünde die Gutachtensaufforderungen im Widerspruch zu der Regelung in § 13 Nr. 2 Buchst. c) FeV, nach der eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer einzeln gebliebenen Trunkenheitsfahrt nur bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist (BayVGH, B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris, Rn. 12).

  • VG Würzburg, 16.12.2011 - W 6 K 11.134

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Alkohol; einzelne Trunkenheitsfahrt mit 1,11

    Voraussetzung für die Gutachtensaufforderung nach § 13 Satz 1 Nr. 2e FeV ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 12.04.2006, Az.: 11 ZB 05.3395), dass ein früherer Alkoholmissbrauch nachgewiesen sein muss und Tatsachen die Annahme seiner Fortdauer begründen.

    Eine Auslegung des § 13 Satz 1 Nr. 2e FeV, dass ein einzelner früherer Alkoholmissbrauch schon für sich allein, also ohne Hinzutreten von auf seine Fortdauer hindeutenden konkreten Umständen die Behörde zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zwingt, stünde nämlich nach dem Willen des Gesetz- und Verordnungsgebers mit der Regelung des § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV in Widerspruch, nach der diese Folge nur bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist (BayVGH, B.v. 12.04.2006, Az.: 11 ZB 05.3395; VG Oldenburg, B.v. 07.07.2008, Az.: 7 B 1835/08, vgl. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 13 FeV, Rd.Nr. 27).

  • VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug;

    Als nicht ausreichend sah es dagegen zum Beispiel der Bayerische VGH an, wenn jemand, der vor mehreren Jahren ein Kraftfahrzeug mit 1, 18 Promille geführt hatte, nun ohne Verkehrsbezug um 7 Uhr morgens eine einer BAK von 2, 58 Promille entsprechende Atemalkoholkonzentration aufweist ( BayVGH, Beschluss vom 12. April 2006, 11 ZB 05.3395, juris) .

    "Eine Auslegung des § 13 Nr. 2 e FeV dahin, dass ein früherer Alkoholmissbrauch schon für sich allein, also ohne Hinzutreten auf seine Fortdauer hindeutender konkreter Umstände, die Behörde zur Anforderung eines medizinisch-psycholigschen Gutachtens zwingt, stünde nämlich mit der Regelung in § 13 Nr. 2 c FeV in Widerspruch, nach der diese Folge nur bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist." (BayVGH, Beschluss vom 12. April 2006, 11 ZB 05.3395, juris, Rn. 12).

  • VG Augsburg, 01.10.2009 - Au 7 E 09.1387

    § 13 FeV als abschließende Regelung hinsichtlich der Kraftfahreignung bei

    Es fehlt aber an den für die Anwendung dieser Vorschrift weiter notwendigen Anhaltspunkten dafür, dass bei ihm auch gegenwärtig noch Alkoholmissbrauch in diesem Sinne besteht (BayVGH vom 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395).

    Eine Auslegung des § 13 Satz 1 Nr. 2 e FeV dahin, dass ein früherer Alkoholmissbrauch schon für sich allein, also ohne Hinzutreten auf seine Fortdauer hindeutender konkreter Umstände, die Behörde zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zwingt, stünde nämlich mit der Regelung in § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV in Widerspruch, nach der diese Folge nur bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr vorgesehen ist (BayVGH vom 12.4.2006 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

    Für eine auf diese Vorschrift gestützte Gutachtensanforderung muss ein früherer Alkoholmissbrauch nachgewiesen sein, und Tatsachen müssen die Annahme seiner Fortdauer begründen (vgl. BayVGH vom 12.4.2006 Az. 11 ZB 05.3395).
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
    Nach § 13 Nr. 2e FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch "nicht mehr" besteht; die Vorschrift setzt also voraus, dass ein Alkoholmissbrauch i.S.v. Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV in der Vergangenheit feststeht (vgl. BayVGH vom 12.4.2006 Az. 11 ZB 05.3395 ), was hier nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 11.07.2022 - 11 CS 22.939

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend zu Grunde legt, ist diese Vorschrift nach der Rechtsprechung einschlägig, wenn ein früherer Missbrauch nachgewiesen ist und Tatsachen die Annahme seiner Fortdauer begründen (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris Rn. 11).
  • VG Düsseldorf, 18.11.2015 - 14 K 4226/15
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.04.2006 - 11 ZB 05.3395 -.
  • VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 08.1449

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; bestandskräftiger Entzugsbescheid;

    Von Alkoholmissbrauch wird in diesem Zusammenhang immer dann gesprochen, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits abhängig zu sein (vgl. insgesamt zu der Definition des Alkoholmissbrauchs im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn: BayVGH vom 4.1.2006, Az.: 11 CS 05.1878; sowie vom 12.4.2006, Az.: 11 ZB 05.3395).
  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 16.1079

    Medizinisch-psychologisches Gutachten im Wiedererteilungsverfahren nach

  • VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.2224
  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 11 C 08.2018

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussicht; Antrag auf Neuerteilung der

  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 11 CS 08.683

    Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholmissbrauch; Gutachtensanforderung

  • VG Ansbach, 13.04.2011 - AN 10 K 11.00495

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Negatives medizinisch-psychologisches Gutachten;

  • VG Bremen, 04.08.2010 - 5 V 912/10

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs bei Nichtbeibringung

  • VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 10 K 09.01691

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Berufskraftfahrer; Nichtvorlage eines

  • VG München, 17.05.2016 - M 26 S 16.1173

    Fahrerlaubnisentzug wegen Alkoholmissbrauch

  • VG München, 02.02.2010 - M 1 K 09.4533

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderung eines ärztlichen Gutachtens wegen auf

  • VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 10 E 08.01908

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; einmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,34 Promille;

  • VG München, 15.01.2007 - M 6a S 06.4576

    Interessenabwägung bei der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei

  • VG Ansbach, 08.12.2009 - AN 10 K 09.00918

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens;

  • VG Augsburg, 27.08.2009 - Au 7 S 09.1105

    Entzug der Fahrerlaubnis; einmalige Trunkenheitsfahrt; rechtswidrige

  • VG Würzburg, 29.04.2009 - W 6 K 08.608

    Fahrerlaubnisentzug; Alkoholmissbrauch; Gutachten nicht vorgelegt

  • VG Ansbach, 09.02.2009 - AN 10 E 08.02224

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; einmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,5 Promille;

  • VG München, 06.10.2008 - M 6b S 08.3661

    Entzug der Fahrerlaubnis; Alkoholproblematik; Zweifel an der Fahreignung durch

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