Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34276
VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835 (https://dejure.org/2006,34276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2006 - 11 ZB 06.835 (https://dejure.org/2006,34276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2006 - 11 ZB 06.835 (https://dejure.org/2006,34276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konums von Amphetamin und Metamphetamin und zu den Voraussetzungen für die Wiedererlangung der Fahreignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bewertung der Behauptung eines unbewussten Amphetaminkonsums beim Vorhandensein von Ausfallerscheinungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835
    Zum Beleg für einen solchen Einstellungswandel bedarf es einer psychologischen Beurteilung (so die Begründung des Entwurfs einer Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BR-Drs. 443/98, S. 263; vgl. ferner BayVGH vom 2.4.2003 Az. 11 CS 03.298 und vom 9.5.2005 VRS 109, 64 ff).

    Der Frage, ob die Fahreignung wiedererlangt wurde, müssen Fahrerlaubnis- bzw. Widerspruchsbehörde nur nachgehen, wenn der Betroffene eine Verhaltensänderung behauptet oder unabhängig hiervon hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen (BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O.).

    Bei diesem Sachvortrag zusammen mit dem Ergebnis des Haaranalysegutachtens vom 5. Januar 2005 waren Fahrerlaubnis- und Widerspruchsbehörde nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 9.5.2005 a.a.O.) nicht gehalten, von sich aus im Rahmen der Amtsermittlungspflicht der Klägerin aufzuzeigen, wie sie eine Wiedererlangung ihrer Fahreignung nachweisen könnte.

  • VGH Bayern, 23.02.2006 - 11 CS 05.1968

    Verwaltungsprozessrecht: Wiedereinsetzung bei versehentlichem Versendungsfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406 und vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968).

    So hat der Senat in einem anderen Fall (Beschluss vom 23.2.2006 a.a.O.) dem Betroffenen die unbewusste Verabreichung von Ecstasy nach detaillierter Beschreibung der Situation, die dazu geführt hat (Racheakt früherer Freunde), geglaubt.

  • VGH Bayern, 14.02.2006 - 11 ZB 05.1406

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum von Methamphetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) im Regelfall gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Fahrungeeignetheit zur Folge (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406 und vom 23.2.2006 Az. 11 CS 05.1968).

    In der ganz herrschenden Rechtsprechung der anderen Obergerichte wird diese Auffassung geteilt (vgl. BayVGH vom 14.2.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835
    Sie hat einen charakterlich-sittlichen Mangel gezeigt, indem sie bereit war, das Interesse der Allgemeinheit an sicherer und verkehrsgerechter Fahrweise ihrem eigenen Interessen unterzuordnen und die hieraus resultierende Verkehrsgefährdung in Kauf genommen hat (BVerfG vom 20.6.2002, NJW 2002, 2378 ff; vgl. auch BayVGH vom 23. Februar 2006 a.a.O.).
  • OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835
    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. OVG Brandenburg vom 22.7.2004, VRS 107, 397 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht