Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eintragung eines deutschen Wohnortes im ausländischen EU-Führerschein;Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen;Rechtsschutzbedürfnis für eine hiergegen gerichtete Anfechtungsklage
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aberkennung einer in Tchechien erworbenen Fahrerlaubnis wegen vorherigen Entzugs der deutschen Fahrerlaubnis durch wiederholte Trunkenheitsfahrten; Bedeutung des Wohnsitzes für die Rechtmäßigkeit der Aberkennung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
EU-Fahrerlaubnis - Aberkennung des Nutzungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis kann in einem anderen EU-Staat eine neue Fahrerlaubnis nur erworben werden, wenn kein deutscher Wohnsitz eingetragen ist - EU-Führerschein setzt ausländischen Wohnsitz voraus
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 16.04.2007 - RO 5 K 05.1960
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832
Wird zitiert von ... (96) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
9 1. Der Zulassungsgrund der "besonderen rechtlichen Schwierigkeiten" (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt jedenfalls seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06; Az. C-334/06 bis C-336/06) nicht mehr vor.10 Nach diesen Entscheidungen kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedstaat") dann ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (…ABl. Nr. L 237 vom 24.8.1991, S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (EuGH vom 26.6.2008 Az. C- 329/06 und C-343/06, RdNr. 72; EuGH vom 26.6.2008 Az. C-334/06 bis C-336/06, RdNr. 69).
Denn der Antragsteller hat nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06), auf die der Bevollmächtigte des Antragstellers mit Schriftsatz vom 9. Juli 2008 Bezug genommen hat, für sein Anfechtungsbegehren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.
18 Nach den genannten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedstaat") ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (…ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (vgl. EuGH vom 26.6.2008 Az. C-329/06 und C-343/06 RdNr. 72, C-334/06 bis C-336/06 RdNr. 69).
- EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
9 1. Der Zulassungsgrund der "besonderen rechtlichen Schwierigkeiten" (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegt jedenfalls seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06; Az. C-334/06 bis C-336/06) nicht mehr vor.10 Nach diesen Entscheidungen kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedstaat") dann ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (…ABl. Nr. L 237 vom 24.8.1991, S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (EuGH vom 26.6.2008 Az. C- 329/06 und C-343/06, RdNr. 72; EuGH vom 26.6.2008 Az. C-334/06 bis C-336/06, RdNr. 69).
Denn der Antragsteller hat nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06), auf die der Bevollmächtigte des Antragstellers mit Schriftsatz vom 9. Juli 2008 Bezug genommen hat, für sein Anfechtungsbegehren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.
18 Nach den genannten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs kann es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. "Aufnahmemitgliedstaat") ablehnen, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der von einem anderen Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer gegen den Betroffenen im Aufnahmemitgliedstaat verhängten Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 (…ABl. L 237 vom 24.8.1991, S. 1) aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde (vgl. EuGH vom 26.6.2008 Az. C-329/06 und C-343/06 RdNr. 72, C-334/06 bis C-336/06 RdNr. 69).
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
19 Grau Ertl Beck Gericht: VGH Aktenzeichen: 11 CS 08.832 Sachgebietsschlüssel: 551.11 CS 08.832 Großes RO 5 S 08.352 Staatswappen.
- BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Das ist u. a. dann der Fall, wenn ein prozessualer Erfolg des Rechtsschutzsuchenden seine Rechtsstellung nicht verbessern würde (BVerwG vom 22.9.1995 DVBl 1996, 107;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 350 zu § 42;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 16 vor § 40).16 17 Vorläufiger Rechtsschutz kann nach allgemeiner Auffassung nur gewährt werden, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht von vornherein nutzlos ist, also geeignet erscheint, die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zu verbessern (vgl. BVerwG vom 25.4.2007 9 VR 4/07, vom 22.9.1995 DVBl 1996, 107 und vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85/91;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 350 zu § 42;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 16 vor § 40).
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage ist dann zu verneinen, wenn die Inanspruchnahme des Gerichts sich als für die subjektive Rechtsstellung des Betroffenen zurzeit als nutzlos darstellt (BVerwG vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85/91).16 17 Vorläufiger Rechtsschutz kann nach allgemeiner Auffassung nur gewährt werden, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht von vornherein nutzlos ist, also geeignet erscheint, die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zu verbessern (vgl. BVerwG vom 25.4.2007 9 VR 4/07, vom 22.9.1995 DVBl 1996, 107 und vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85/91;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 350 zu § 42;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 16 vor § 40).
- VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
Das angefochtene Urteil weiche zudem vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Februar 2007 (NZV 2007, 539) ab, da das Verwaltungsgericht entgegen dem in jener Entscheidung vertretenen Standpunkt der Auffassung sei, die Erkenntnisse aus dem vom Kläger nach dem Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis verlangten Gutachten seien verwertbar.Der Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 22. Februar 2007 (a.a.O.) gerade keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, wonach das vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, der nach deren Erwerb im Inland straßenverkehrsbezogen nicht mehr nachteilig in Erscheinung getreten ist, verlangte und beigebrachte Fahreignungsgutachten unter dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts nicht zu seinem Nachteil verwertet werden darf.
- BVerwG, 25.04.2007 - 9 VR 4.07
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
16 17 Vorläufiger Rechtsschutz kann nach allgemeiner Auffassung nur gewährt werden, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht von vornherein nutzlos ist, also geeignet erscheint, die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zu verbessern (vgl. BVerwG vom 25.4.2007 9 VR 4/07, vom 22.9.1995 DVBl 1996, 107 und vom 28.8.1987 BVerwGE 78, 85/91;… Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 350 zu § 42;… Rennert in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 16 vor § 40). - BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01
Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …
Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259
ebenso, wie das bei einem Normkontrollantrag gegen eine untergesetzliche Vorschrift der Fall ist, die die in einem förmlichen Gesetz enthaltene Aussage lediglich wiederholt (vgl. BVerwG vom 7.3.2002 NVwZ 2002, 869 f.): So wie für den Antragsteller im letztgenannten Fall ein Obsiegen im Normenkontrollverfahren ohne praktischen Nutzen ist, weil er auch danach die inhaltsgleiche gesetzliche Regelung zu beachten hätte (BVerwG vom 7.3.2002, ebenda), würde ein Erfolg des Klägers im vorliegenden Rechtsstreit den Umfang seines rechtlichen Dürfens nicht vergrößern.
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Die Klage ist, soweit die Aberkennung angefochten wird, nicht wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig (so aber in Parallelfällen VGH München, Beschlüsse vom 7. August 2008 - 11 ZB 07.1259 - DAR 2008, 662 und vom 11. August 2008 - 11 CS 08.832 -). - VGH Bayern, 27.08.2010 - 11 AS 10.1650
Wiederholter Antrag nach § 123 VwGO
Den gleichen Rechtsstandpunkt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - und damit das Gericht, das über die gegen den Beschluss vom 18. Februar 2009 erhobene Beschwerde des Antragstellers letztinstanzlich zu befinden hatte - jedoch bereits in seinen Entscheidungen vom 7. August 2008 (Az. 11 ZB 07.1259; DAR 2008, 662; VRS Bd. 115 [2008], 470; VerkMitt 2009 Nr. 14) und vom 11. August 2008 (Az. 11 CS 08.832 ) in großer Deutlichkeit vertreten.In noch größerer Deutlichkeit ergibt sich dieser Rechtsstandpunkt aus der Tatsache, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in beiden vorgenannten Entscheidungen im Anschluss an die Feststellung, dass sich unmittelbar aus den Führerscheinen des Klägers im Verfahren 11 ZB 07.1259 bzw. des Antragstellers im Verfahren 11 CS 08.832 ein Verstoß gegen das europarechtliche Wohnsitzprinzip ergibt, jeweils ausdrücklich festgehalten hat, dass diesen Personen in Deutschland vor dem Erwerb der ausländischen EU-Führerscheine die Fahrerlaubnis entzogen worden war.
Im Beschluss vom 7. August 2008 (a.a.O., RdNr. 12) wurde diesbezüglich ausgeführt:.
Nochmals zum Ausdruck gebracht wurde dieser Rechtsstandpunkt des beschließenden Senats dadurch, dass es in den Entscheidungen vom 7. August 2008 (a.a.O., RdNr. 13) und vom 11. August 2008 (…a.a.O., RdNr. 21) jeweils heißt:.
Wenn der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 18. Juni 2009 (…a.a.O., RdNr. 7) die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 2008 (a.a.O.) und vom 11. August 2008 (…a.a.O.) als Bestätigungen für seine Auffassung zitierte, so zeigt das, dass auch für Dritte erkennbar war, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in diesen beiden Beschlüssen die Frage, ob die Voraussetzungen der Nummer 2 und der Nummer 3 des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV kumulativ erfüllt sein müssen, damit die Nichtanerkennungsbefugnis des Aufnahmestaates aus europarechtlicher Sicht besteht, in bejahendem Sinn beantwortet hat.
Die am 7. August 2008 im Verfahren 11 ZB 07.1259 ergangene Entscheidung wurde - außer im juristischen Informationssystem "Juris" - in drei verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften abgedruckt; zwei dieser Veröffentlichungen (nämlich die im Deutschen Autorecht und in der Verkehrsrechtssammlung) erfolgten noch im Jahr 2008.
- VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergibt sich, dass die Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV jedenfalls in Bezug auf Teile ihrer Anwendungsbereiche - nämlich soweit diese sich mit der Sachverhaltsgestaltung decken, die in den Randnummern 72 bzw. 69 der genannten Entscheidungen erörtert wurde - gemeinschaftsrechtskonform sind.14 Im vorliegenden Fall wurde demgegenüber ein Bescheid erlassen, durch den dem Kläger die - gemäß § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV in Verbindung mit den Randnummern 72 bzw. 69 der EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) schon von Rechts wegen nicht bestehende - Fahrberechtigung im Inland gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG mit konstitutiver Wirkung aberkannt werden sollte.
Wollte man entgegen der materiellen Rechtslage zugunsten des Klägers unterstellen, der Bescheid vom 16. Juni 2005 und der zugehörige Widerspruchsbescheid müssten in einem Berufungsverfahren aufgehoben werden, so würde der Wegfall der Aberkennungsentscheidung nichts daran ändern, dass der Kläger auch danach von seiner tschechischen Fahrerlaubnis nicht im Bundesgebiet Gebrauch machen dürfte, da sich deren Ungültigkeit im Inland aus § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV in Verbindung mit den Aussagen in den Randnummern 72 bzw. 69 der EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergibt.
Wollte man zugunsten des Antragstellers unterstellen, der Bescheid vom 12. Februar 2008 müsste aufgehoben werden, so würde der Wegfall der Aberkennungsentscheidung nichts daran ändern, dass der Antragsteller auch danach von seiner tschechischen Fahrerlaubnis nicht im Bundesgebiet Gebrauch machen dürfte, da sich deren Ungültigkeit im Inland bereits aus § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV in Verbindung mit den entsprechenden Aussagen in den EuGH-Entscheidungen vom 26. Juni 2008 ergibt (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 11 ZB 07.1259).
Aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergibt sich, dass die Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 FeV jedenfalls in Bezug auf Teile ihrer Anwendungsbereiche - nämlich soweit diese sich mit der Sachverhaltsgestaltung decken, die in den Randnummern 72 bzw. 69 der genannten Entscheidungen erörtert wurde - gemeinschaftsrechtskonform sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07
EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens …
BVerwG, Urteile vom 11.12.2008 - 3 C 26.07 -, DAR 2009, 212, und 3 C 38.07, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12.1.2009 - 16 B 1610/08 -, DAR 2009, 159 = Blutalkohol 46 (2009), 109; anderer Ansicht Bay. VGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 11 ZB 07.1259 -, DAR 2008, 662, sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.7.2008 - 10 S 1688/08 -, NJW 2008, 3512 = VRS 115 (2008), 237 = DAR 2008, 599, und Urteil vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, DAR 2008, 660. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08
Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat …
Anderer Ansicht aber Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.8.2008 - 11 ZB 07.1259 -, Juris, sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.7.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599 = Blutalkohol 45 (2008), 328, und Urteil vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, DAR 2008, 660. - VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben
Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, DAR 2008, 599; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13; a.A. OVG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - 16 B 1610/08 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07
Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden …
Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, juris; ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13). - VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - 10 S 2925/06
In der tschechischen Republik von Deutschem erworbene Fahrerlaubnis; Umdeutung …
Von der den Mitgliedstaaten durch Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eingeräumten Möglichkeit, unter den vom EuGH in den Urteilen vom 26.06.2008 genannten Bedingungen im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse nicht anzuerkennen, hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV Gebrauch gemacht (vgl. Senatsbeschl. v. 17.07.2008 - 10 S 1688/08 -, juris; Senatsurt. v. 09.09.2008 - 10 S 994/07 - juris, Senatsurt. v. 11.09.2008 - 2116/07 - ebenso BayVGH, Beschl. v. 07.08.2008 - 11 ZB 07.1259 - Rn. 13). - BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Die Klage ist, soweit die Aberkennung angefochten wird, nicht wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig (so aber in Parallelfällen VGH München, Beschlüsse vom 7. August 2008 - 11 ZB 07.1259 - DAR 2008, 662 und vom 11. August 2008 - 11 CS 08.832 -). - VG München, 14.09.2009 - M 6b S 09.2877
Entzug der Fahrerlaubnis; späterer Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechien); …
Die vom VGH Baden-Württemberg (Az.: 10 S 1688/08) und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az.: 11 ZB 07.1259) geäußerte Meinung sei vorschnell, der Gesetzgeber habe von seiner Befugnis in Gestalt des § 28 Abs. 4 FeV Gebrauch gemacht.(1) Der Antragsteller ist nicht berechtigt, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 28 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 FeV n.F.), weil der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung seiner tschechischen Fahrerlaubnis keinen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatte, die Fahrerlaubnis somit unter Verstoß gegen EU-Recht erteilt wurde und sich diese Tatsachen unmittelbar aus dem ausländischen Dokument selbst ergeben (vgl. schon BayVGH vom 7.8.2008, Az.:11 ZB 07.1259, vom 11.8.2008, Az.:11 CS 08.832 und vom 28.11.2008, Az.: 11 CE 08.2867; jüngst: BayVGH vom 9.7.2009, Az.: 11 CE 09.1425 und vom 28.07.2009, Az.: 11 CS 09.1579).
Musste dem Antragsteller gegenüber aber kein konstitutiv wirkender Verwaltungsakt ergehen, da sich unmittelbar aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergibt, dass die ihm in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis im Bundesgebiet nicht gilt, bedarf es schon deshalb keiner Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. u. a. BayVGH vom 7.8.2008 Az. 11 ZB 07.1259; vom 11.8.2008 Az. 11 CS 08.832; vom 15.1.2009 Az. 11 CE 08.3222).
- VGH Bayern, 21.12.2009 - 11 CS 09.1791
Gebrauchmachen von slowakischer Fahrerlaubnis
- VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- OLG Karlsruhe, 26.03.2009 - 3 Ss 64/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für …
- VG München, 16.11.2009 - M 6a S 09.4038
Entzug der Fahrerlaubnis und nachfolgend Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis …
- OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
- VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490
Tschechischer Führerschein
- VGH Hessen, 04.12.2009 - 2 B 2138/09
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in …
- VG Augsburg, 23.06.2009 - Au 7 S 09.669
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Entzug der (deutschen) …
- VG München, 23.06.2010 - M 6b K 10.29
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG München, 05.03.2010 - M 6b K 09.2402
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09
Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet
- VG Ansbach, 27.04.2009 - AN 10 K 09.00139
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im …
- VG München, 29.03.2010 - M 6b K 09.3227
Feststellungsklage; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen …
- VG Saarlouis, 31.07.2009 - 10 L 468/09
Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV in der seit dem 19.1.2009 geltenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 991/08
EU-Führerschein und Wohnsitzprinzip
- VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462
Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08
EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2009 - 16 A 1229/07
Nachweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip durch die Einlassungen des …
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
- VGH Bayern, 28.11.2008 - 11 CE 08.2867
Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen EU-Führerschein
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 11 CE 09.1425
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein
- VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Unschädlichkeit eines deutschen Wohnsitzeintrags im ausländischen …
- VGH Bayern, 15.01.2009 - 11 CE 08.3222
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VGH Bayern, 28.04.2009 - 11 CS 09.350
Fehlende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit allen tragenden Teilen …
- VG München, 20.12.2011 - M 6b S 11.3689
Tschechische Fahrerlaubnis
- VG München, 06.04.2009 - M 6b E 09.707
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 11 CE 09.324
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG Ansbach, 18.03.2010 - AN 10 K 09.01419
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 CS 09.544
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in tschechischem Führerschein
- VG Gelsenkirchen, 14.11.2008 - 7 K 149/08
Fahrerlaubnis, Entziehung, EU- Führerschein
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 26/07
Anerkennung eines tschechischen Führerscheins trotz Verstoßes gegen das …
- VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 09.679
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG München, 22.04.2009 - M 6a S 09.767
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Gelsenkirchen, 16.10.2008 - 7 K 2592/06
EU-Fahrerlaubnis; Missbrauch; Wohnsitzerfordernis
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2008 - 9 K 52/07
EU-Fahrerlaubnis, Wohnort, Entziehung
- VG Gelsenkirchen, 24.09.2008 - 7 L 985/08
EU, EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitz
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2008 - 9 K 632/07
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung
- VG Gelsenkirchen, 05.09.2008 - 7 K 2753/07
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung
- VG München, 12.11.2012 - M 1 S 12.4117
Slowenischer Führerschein; Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 27.07.2010 - 11 ZB 09.1674
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 21.09.2009 - M 6a S 09.3984
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG München, 10.07.2009 - M 6a S 09.2615
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG München, 22.04.2009 - M 6b E 09.1149
Tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein
- VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CE 08.2999
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 4226/06
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2008 - 7 K 754/06
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Untersagung …
- VG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - 9 K 2495/07
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung
- OLG München, 06.07.2012 - 4St RR 71/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Voraussetzungen der Pflicht zur Anerkennung einer …
- VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 BV 10.2310
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- LG Aurich, 24.08.2010 - 12 Qs 159/10
Zulässigkeit der Nichtanerkennung eines ausländischen europäischen Führerscheins …
- VG München, 25.05.2010 - M 6b E 10.32
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts im ausländischen …
- VGH Bayern, 25.02.2010 - 11 CS 09.2847
Feststellung über die fehlende Berechtigung, von der Fahrerlaubnis im Inland …
- VG Augsburg, 29.01.2010 - Au 7 K 09.668
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG München, 11.12.2009 - M 1 E 09.5252
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues …
- VG München, 19.10.2009 - M 6a K 09.2414
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Ansbach, 09.09.2009 - AN 10 E 09.01418
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 09.867
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG München, 04.08.2009 - M 6b E 09.3229
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 29.07.2009 - Au 7 S 09.829
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 20.07.2009 - Au 7 K 09.582
Keine konstitutive Anerkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Augsburg, 13.07.2009 - Au 7 K 09.557
Keine konstitutive Anerkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Augsburg, 29.05.2009 - Au 7 K 09.511
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG München, 14.05.2009 - M 6a S 09.1108
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 09.2
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG München, 21.04.2009 - M 6a E 09.837
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VG Augsburg, 08.04.2009 - Au 7 S 09.324
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen …
- VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 7 E 08.1755
Tschechische Fahrerlaubnis; Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis; mangelnde …
- VG München, 16.02.2009 - M 6b E 08.6032
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VGH Bayern, 09.01.2009 - 11 CE 08.3047
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen EU-Führerschein; kein …
- VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 3568/06
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung eines tschechischen Führerscheins; …
- VG Ansbach, 10.10.2008 - AN 10 S 08.01570
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VG Gelsenkirchen, 08.09.2008 - 7 K 169/08
EU-Fahrerlaubnis, Entziehung
- VGH Bayern, 14.04.2010 - 11 ZB 08.1910
(Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung
- LG Aurich, 23.02.2010 - 12 Qs 35/10
Fahren ohne Fahrerlaubnis für den Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis; Berechtigung …
- VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 09.00348
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland; Eintragung eines …
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 7 S 09.414
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Entzug der (deutschen) …
- VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 3 K 07.1456
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG München, 10.11.2008 - M 6a E 08.4672
Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines deutschen Wohnorts in tschechischen …
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2009 - 10 S 3320/08
Nichtanerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis mit deutschem Wohnsitz und …
- VG Ansbach, 15.01.2009 - AN 10 S 08.02122
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig mangels Anordnung der sofortigen …
- VG Chemnitz, 27.08.2008 - 2 K 763/08