Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 14.05.2010

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   VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580   

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VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 (https://dejure.org/2009,23080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 (https://dejure.org/2009,23080)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 (https://dejure.org/2009,23080)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teilbarkeit einer durch Verkehrszeichen getroffenen Allgemeinverfügung (verneint); Rechtsschutzbedürfnis; Verhältnis von straßenverkehrsrechtlicher Regelung und straßenrechtlicher Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Keine faktische Entwidmung durch straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen

  • weka.de (Kurzinformation)

    Straßenrechtliche Widmung darf durch verkehrsrechtliche Anordnung nicht aufgehoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwohner kann kein Verbot des Radfahrens auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg durchsetzen - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 23.01.1998 - 8 B 93.4007
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580
    Zwar ist eine Teilbarkeit von Allgemeinverfügungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BayVGH vom 23.1.1998 BayVBl 1998, 563 und Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 35, RdNr. 273 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Auch bei Allgemeinverfügungen in Form der Aufstellung eines Verkehrszeichens ist die Teilbarkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen (OVG Bremen, U.v. 19.2.1980 - OVG 2 BA 1/79 - VRS 59, 317, 318), auch wenn diese z.B. mit einem Zusatzzeichen verbunden sind (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - VRS 117, 381 = juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22

    Vorerst freie Fahrt in der Friedrichstraße

    Eine solche Maßnahme müsste vielmehr auf eine wegerechtliche Grundlage gestellt werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 -, juris, Rn.13).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der

    Zwar ist die Teilbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 28; B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 11 CS 22.57

    Anliegergebrauch und straßenverkehrsrechtliche Anordnung für ein Durchfahrverbot

    Richtig ist zwar, dass das Straßenverkehrsrecht der straßenrechtlichen Widmung nicht zuwiderlaufen darf und die konkrete Widmung, die auch Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten ermöglicht (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayStrWG), somit den Rahmen für die Regelungsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörde vorgibt (BayVGH, B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 13; Koehl in Haus/Krumm/Quarch, § 45 StVO Rn. 50; Sauthoff, Öffentliche Straßen, Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 19.11.2013 - 11 ZB 12.1472

    Rechtsschutzbedürfnis; Verhältnis von straßenverkehrsrechtlicher Regelung und

    Eine solche Maßnahme müsste vielmehr auf eine wegerechtliche Grundlage gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2009 -11 ZB 07.1580 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 11 ZB 10.581

    Sperrung einer Ortsstraße für den Schwerlastverkehr, um außerordentliche Schäden

    Die Berufung des Klägers auf die Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 2009 (Az. 11 ZB 07.1580) führt zu keinem anderen Ergebnis, weil jenem Verfahren ein mit der vorliegenden Streitsache nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • VG München, 04.11.2009 - M 23 K 09.2916

    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der

    Eine Entwidmung oder Teileinziehung der Gemeindeverbindungsstraße hätte somit von der Beklagten auf eine wegerechtliche Grundlage gestellt werden müssen (BayVGH, Beschluss vom 23.10.2009-11 ZB 07.1580; Steiner, DVBl 1992, 1561/1564; Rebler, BayVBl 2005, 394/397; Steiner, ZRP 1978, 278).
  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 651/17

    Verkehrsrechtliche Sperrung einer baufälligen Brücke; Erreichbarkeit eines

    Damit sei der aktuelle Zustand rechtswidrig und aufzuheben.(vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 -) Aus dem Gutachten ergebe sich auch nicht, ob der Zustand der Brücke auf einem mangelhaften Unterhalt durch den vormaligen Träger der Straßenbaulast beruhe.
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   VGH Bayern, 14.05.2010 - 11 ZB 07.1580   

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