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   VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419   

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https://dejure.org/2008,37422
VGH Bayern, 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 (https://dejure.org/2008,37422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 (https://dejure.org/2008,37422)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2008 - 11 ZB 07.3419 (https://dejure.org/2008,37422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Personenidentität zwischen Halter des Tatfahrzeugs und Verteidiger des verantwortlichen Fahrers;Kriterien für die Zuverlässigkeit einer piezosensorischen Geschwindigkeitsmessanlage;Fahrtenbuchauflage gegenüber einem Rechtsanwalt; notwendiger Ermittlungsaufwand bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Aus welchen Gründen die Klägerin als Halterin die Angaben verweigert oder das Mandat übernommen hat, ist unerheblich (vgl. dazu ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 9.11.2015, 4 Bs 161/15, n.v; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 22.4.2008, 11 ZB 07.3419, juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Nach ständiger Rechtsprechung steht eine Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs aber nicht entgegen (BVerwG, B. v. 22.06.1995 - 11 B 7.95 - juris; Senatsbeschl. v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - juris, Senatsbeschl. v. 06.11.1998, NZV 1999, 272; BayVGH, B. v. 22.04.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris; vgl. auch BVerwG, B v. 11.08.1999 - 3 B 96/99 - juris).

    Denn das Recht Beschuldigter oder Betroffener, einen Verkehrsverstoß dem Verteidiger gegenüber offenbaren zu können, ohne deswegen Rechtsnachteile befürchten zu müssen, wird nicht beeinträchtigt, wenn der Verteidiger in seiner Eigenschaft als Fahrzeughalter seinerseits befürchten muss, bei Nichtbekanntgabe der Identität des Fahrers eventuell ein Fahrtenbuch führen zu müssen (ebenso BayVGH v. 22.04.2008 aaO.).

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662

    Fahrtenbuchauflage, Hauptsacheerledigung durch Zeitablauf im Zulassungsverfahren

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO setzt nicht voraus, dass der Halter seine Mitwirkungsobliegenheiten schuldhaft nicht erfüllt oder die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers sonst zu vertreten hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2022 a.a.O. Rn. 18; B.v. 22.4.2008 - 11 ZB 07.3419 - juris Rn. 16; OVG LSA, B.v. 5.3.2021 - 3 M 224/20 - juris Rn. 22; OVG Hamburg, B.v. 1.12.2020 - 4 Bs 84/20 - DVBl 2021, 749 = juris Rn. 18; OVG NRW, B.v. 21.3.2016 - 8 B 64/16 - juris Rn. 13 f. jeweils m.w.N.).
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