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   VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432   

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VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432 (https://dejure.org/2008,75773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2008 - 11 ZB 08.432 (https://dejure.org/2008,75773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2008 - 11 ZB 08.432 (https://dejure.org/2008,75773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen zur Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung;Fahrtenbuchauflage trotz Aussageverweigerungsrechts; Darlegung des Zulassungsgrunds der "grundsätzlichen Bedeutung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Der Zulassungsantrag muss sich deshalb mit dem angefochtenen Urteil fallbezogen auseinandersetzen und es dem Oberverwaltungsgericht ermöglichen, allein anhand der Antragsbegründung und der angegriffenen Entscheidung zu der Überzeugung zu gelangen, dass der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt (OVG NRW vom 31.7.1998 NVwZ 1999, 202/204 f.; vgl. zur gebotenen Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung auch Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, RdNr. 81 zu § 124 a).

    Eine bloße Wiederholung des Vorbringens aus der ersten Instanz, ohne dass auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung eingegangen wird, genügt dem Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO deshalb nicht (OVG NRW vom 31.7.1998, a.a.O., S. 205; VGH BW vom 3.12.2001 NVwZ-RR 2002, 472).

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Diesbezügliche Angaben erübrigen sich umso weniger, als bereits das Verwaltungsgericht auf Seite 8 des angefochtenen Gerichtsbescheids zutreffend darauf hingewiesen hat, dass das Bundesverfassungs- ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof übereinstimmend davon ausgehen, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht verlangen kann, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG vom 7.12.1981 BayVBl 1982, 81; BVerwG vom 22.6.1995 BayVBl 1996, 156 sowie - jeweils zur Frage der Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts auf eine Fahrtenbuchauflage - BayVGH vom 10.4.2006 Az. 11 CS 05.1980 und BayVGH vom 2.8.2007 Az. 11 ZB 06.1759).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Eine beachtliche Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes liegt vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, auf die sich das Verwaltungsgericht gestützt hat, mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich das Anbringen eines allgemeinen Hinweises (BVerwG vom 2.10.1961 BVerwGE 13, 90/91).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Diesbezügliche Angaben erübrigen sich umso weniger, als bereits das Verwaltungsgericht auf Seite 8 des angefochtenen Gerichtsbescheids zutreffend darauf hingewiesen hat, dass das Bundesverfassungs- ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof übereinstimmend davon ausgehen, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht verlangen kann, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG vom 7.12.1981 BayVBl 1982, 81; BVerwG vom 22.6.1995 BayVBl 1996, 156 sowie - jeweils zur Frage der Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts auf eine Fahrtenbuchauflage - BayVGH vom 10.4.2006 Az. 11 CS 05.1980 und BayVGH vom 2.8.2007 Az. 11 ZB 06.1759).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Eine bloße Wiederholung des Vorbringens aus der ersten Instanz, ohne dass auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung eingegangen wird, genügt dem Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO deshalb nicht (OVG NRW vom 31.7.1998, a.a.O., S. 205; VGH BW vom 3.12.2001 NVwZ-RR 2002, 472).
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980

    Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Diesbezügliche Angaben erübrigen sich umso weniger, als bereits das Verwaltungsgericht auf Seite 8 des angefochtenen Gerichtsbescheids zutreffend darauf hingewiesen hat, dass das Bundesverfassungs- ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof übereinstimmend davon ausgehen, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht verlangen kann, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG vom 7.12.1981 BayVBl 1982, 81; BVerwG vom 22.6.1995 BayVBl 1996, 156 sowie - jeweils zur Frage der Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts auf eine Fahrtenbuchauflage - BayVGH vom 10.4.2006 Az. 11 CS 05.1980 und BayVGH vom 2.8.2007 Az. 11 ZB 06.1759).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 11 ZB 06.1759
    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 11 ZB 08.432
    Diesbezügliche Angaben erübrigen sich umso weniger, als bereits das Verwaltungsgericht auf Seite 8 des angefochtenen Gerichtsbescheids zutreffend darauf hingewiesen hat, dass das Bundesverfassungs- ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof übereinstimmend davon ausgehen, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht verlangen kann, von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, wenn er in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG vom 7.12.1981 BayVBl 1982, 81; BVerwG vom 22.6.1995 BayVBl 1996, 156 sowie - jeweils zur Frage der Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts auf eine Fahrtenbuchauflage - BayVGH vom 10.4.2006 Az. 11 CS 05.1980 und BayVGH vom 2.8.2007 Az. 11 ZB 06.1759).
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