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   VGH Bayern, 09.04.2010 - 11 ZB 09.2801   

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https://dejure.org/2010,45286
VGH Bayern, 09.04.2010 - 11 ZB 09.2801 (https://dejure.org/2010,45286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2010 - 11 ZB 09.2801 (https://dejure.org/2010,45286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2010 - 11 ZB 09.2801 (https://dejure.org/2010,45286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Entfernung einer gegenüber der eigenen Garageneinfahrt angebrachten Parkflächenmarkierung

  • verkehrslexikon.de

    Kein Anspruch auf Entfernung einer gegenüber der eigenen Garageneinfahrt angebrachten Parkflächenmarkierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 12.01.1998 - 11 B 96.2895

    Zum Anspruch auf Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots für parkende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2010 - 11 ZB 09.2801
    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12.1.1998 BayVBl 1998, 341 m.w.N.) jedoch zumutbar.
  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 6 K 13.854

    Verkehrsrechtliche Anordnung; begehrtes Haltverbot gegenüber Grundstücksein- und

    Kraftfahrzeuge, die die Einfahrt nur gelegentlich benutzen bzw. nur gelegentlich gegenüber parken, bleiben insofern außen vor (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2012 - 11 ZB 12.199 - FSt. 2013, Nr. 269, S. 791 - juris; B.v. 9.4.2010 - 11 ZB 09.2801 - juris; VG Aachen, U.v. 8.2.2011 - 2 K 1680/09 - juris; siehe auch König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 12 StVO Rn. 47; Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 12 StVO Rn. 47; Molketin, NZV 2000, 147).
  • VG Aachen, 08.02.2011 - 2 K 1680/09

    Zum Anspruch auf Parkverbot gegenüber einer Grundstückseinfahrt

    In der Rechtsprechung wird die Zumutbarkeitsgrenze teilweise als überschritten angesehen, wenn eine Benutzung der Garage für einen durchschnittlichen Fahrer nur durch mehr als ein- bis zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs möglich ist, vgl. mehr als einmaliges Rangieren unzumutbar: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws (B) 26/80 - VRS 58, 368; mehr als zweimaliges Rangieren unzumutbar: OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 9. April 2010 - 11 ZB 09.2801 -, juris; offen gelassen, ob ein- oder zweimaliges Rangieren unzumutbar: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1993 - 13 A 403/92 -, a.a.O.
  • VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 228/11

    Straßenrecht: Anspruch auf Neugestaltung einer Grundstückszufahrt

    Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz, der die Kammer folgt, wird die Zumutbarkeitsgrenze erst als überschritten angesehen, wenn eine Benutzung der Grundstückszufahrt für einen wenig geübten Fahrer nur durch mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs möglich ist (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 9. April 2010 - 11 ZB 09.2801 -, juris; nach Bay.VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, juris ist im Einzelfall sogar ein dreimaliges Rangieren noch als verkehrsadäquat anzusehen).
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