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   VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947   

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VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 (https://dejure.org/2010,35408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 (https://dejure.org/2010,35408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 11 ZB 09.2947 (https://dejure.org/2010,35408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor Gebrauchsüberlassung(Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverpflichtung des Halters; Verpflichtung zur Vernehmung des KfZ-Halters als Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers bei Gebrauchsüberlassung

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer Fahrtenbuchauflage - Aufsichtspflichten des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947
    Nur in diesem Fall wäre die Auferlegung eines Fahrtenbuchs möglicherweise rechtswidrig (vgl. VGH Mannheim vom 17.7.1990 VBlBW 1991, 147 - vom Senat bislang offen gelassen).
  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947
    Denn ein verständiger Halter ist bereits im Eigeninteresse darauf bedacht, überhaupt und auch noch während einer gewissen Zeitspanne nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb welchen Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, um seine Belange dann waren zu können, wenn die öffentliche Gewalt oder private Dritte wegen unerlaubter Handlungen, die während der Fahrzeugüberlassung begangen wurden, auf ihn zukommen (BayVGH vom 6.3.2008 Az. 11 CS 07.3451).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704 Rn. 8; BayVGH, B. v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - juris Rn. 8).

    Eine Verletzung dieser Obliegenheit rechtfertigt im Falle der Nichtfeststellbarkeit eines Fahrers, der mit dem Fahrzeug eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen hat, in der Regel die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage (BayVGH, B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 22; B. v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - juris Rn. 8; B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 04.04.2011 - 11 CS 11.375

    Antrag auf "Aufhebung" der Sofortvollzugsanordnung

    Der Antragsgegner beantragt unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Mai 2010 (SVR 2010, 347), die Beschwerde zurückzuweisen.

    Anknüpfend hieran hat der Senat im Beschluss vom 6. Mai 2010 (a.a.O., RdNr. 8) festgehalten, dass die bloße Kenntnis des Vornamens der Person, der das Fahrzeug überlassen wurde, dann nicht genügt, um die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuches als unverhältnismäßig oder ermessensfehlerhaft erscheinen zu lassen, wenn die Kenntnis des Vornamens nicht ausreicht, um den Fahrer im Konfliktfall identifizieren und ihn rechtlich in Anspruch nehmen zu können.

    Ergänzend zu den Erwägungen, die in den Beschlüssen vom 6. März 2008 (a.a.O.) und vom 6. Mai 2010 (a.a.O.) insoweit angestellt wurden, ist vielmehr anzumerken, dass einem Fahrzeughalter, der seine eigenen Belange mit der gebotenen Gewissenhaftigkeit wahrt, nicht nur deshalb daran gelegen sein muss, sich die vollständigen Personalien und eine den "rechtlichen Zugriff" ermöglichende Adresse einer Person, der er die Führung seines Fahrzeugs überlässt, zu notieren oder zu merken, weil er als Halter Maßnahmen der öffentlichen Gewalt oder privater Dritter wegen Rechtsverletzungen ausgesetzt sein kann, die der Fahrer begangen hat.

  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 11 ZB 22.895

    Fahrtenbuchauflage gegen Kfz-Händler und Dokumentationspflicht bei Probefahrten

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - SVR 2010, 347 = juris Rn. 8).

    Denn ein verständiger Halter ist bereits im Eigeninteresse darauf bedacht, überhaupt und auch noch während einer gewissen Zeitspanne nach der Gebrauchsüberlassung seines Fahrzeugs an einen Dritten dartun zu können, wer innerhalb welchen Zeitraums die tatsächliche Gewalt über diese Sache ausgeübt hat, um seine Belange dann wahren zu können, wenn die öffentliche Gewalt oder private Dritte wegen unerlaubter Handlungen, die während der Fahrzeugüberlassung begangen wurden, auf ihn zukommen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - SVR 2010, 347 = juris Rn. 8; U.v. 18.2.2016, a.a.O. Rn. 23).

  • VG Augsburg, 12.05.2016 - Au 3 K 15.1218

    Fahrtenbuchauflage nach unzulässigem Rechtsüberholen außerhalb geschlossener

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704 Rn. 8; BayVGH, B. v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - juris Rn. 8).
  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Dazu gehören der Name und die Anschrift der Personen, die das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt haben, jedenfalls dann, wenn dem Halter diese Angaben ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglich sind (vgl. BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8; VG Neustadt, B. v. 06.08.2009 - 6 L 671/09.NW -, juris Rn. 7; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.10.2007 - 8 B 1042/07 -, juris, Leitsatz).

    Solche Vorkehrungen liegen schon im eigenen Interesse des Halters, um seine Belange auch dann wahren zu können, wenn er wegen unerlaubter Handlungen mit dem Fahrzeug, die der Fahrer während der Fahrzeugüberlassung begangen hat, in Anspruch genommen wird (s. zu allem BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8).

  • VG Bayreuth, 08.11.2012 - B 1 K 11.557

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h außerorts;

    Die Klägerin füllte bereits den im Ordnungswidrigkeitenverfahren übersandten Anhörungsbogen nicht ordnungsgemäß aus, obwohl auch bei einem Firmenfahrzeug zumindest die Möglichkeit bestanden hätte, anzugeben welchen Personen der Pkw am betreffenden Tag zur Verfügung gestanden hatte oder wenigstens, wer überhaupt die Möglichkeit zur Benutzung des Fahrzeugs hatte (vgl. z.B. BayVGH vom 6.5.2010 in SVR 2010, 347, vom 7.11.2008 Az. 11 CS 08.2650 und vom 5.7.2007 Az. 11 ZB 05.3290; OVG Saarlouis vom 17.11.2009 in ZfSch 2010, 119).

    Das damit verbundene Risiko, dass zukünftige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss aber die Rechtsordnung nicht hinnehmen (vgl. näher BVerwG vom 11.8.1999 in BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 385; ebenso u.a. BayVGH vom 8.11.2010 Az. 11 ZB 10.950, vom 6.5.2010 Az. 11 ZB 09.2947, vom 11.12.2009 Az. 11 ZB 08.401, vom 23.2.2009 Az. 11 CS 08.2948 und vom 12.6.2008 Az. 11 CS 08.587; VGH Baden-Württemberg vom 15.4.2009 in ZfSch 2009, 417).

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    Solche Vorkehrungen liegen schon im eigenen Interesse des Halters, um seine Belange auch dann wahren zu können, wenn er wegen unerlaubter Handlungen mit dem Fahrzeug, die der Fahrer während der Fahrzeugüberlassung begangen hat, in Anspruch genommen wird (s. zu allem BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8; VG Braunschweig, B. v. 12.03.2012, a. a. O., Rn. 24; VG Augsburg, B. v. 05.12.2007 - Au 3 S 07.1458 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 11 ZB 22.1662

    Zumutbarer Ermittlungsaufwand bei Schweigen des Halters im Anhörungsschreiben

    1 St 338/88">NJW 1989, 2704 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 6.5.2010 - 11 ZB 09.2947 - SVR 2010, 347 = juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

    Anknüpfend hieran hat der Senat im Beschluss vom 6. Mai 2010 (11 ZB 09.2947, SVR 2010, 347) festgehalten, dass eine Obliegenheit zur Vergewisserung über den vollständigen Namen dessen besteht, dem die tatsächliche Gewalt über ein Fahrzeug anvertraut wird, und darüber, wo er erforderlichenfalls erreicht werden kann, wenn der Halter und der Fahrer zueinander nicht in einem Verhältnis stehen, bei dem es ersterem erforderlichenfalls unschwer möglich ist, diese Daten rasch und zuverlässig in Erfahrung zu bringen.
  • VG Hamburg, 28.04.2020 - 15 E 3147/19

    Erfolgloser Eilantrag einer gewerblichen Autovermietung gegen die Anordnung einer

    Zu den Obliegenheiten des Halters gehört es insbesondere, dass er den ihm bekannten Fahrzeugführer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2015, 8 B 1465/14, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 6.5.2010, 11 ZB 09.2947, juris Rn. 3).
  • VG Augsburg, 24.05.2016 - Au 3 S 16.681

    Fahrtenbuchauflage nach Tempoverstoß

  • VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15

    Fahrtenbuchauflage gegenüber Rechtsanwalt; Schutz von Mandanten

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 ZB 09.2307

    Fahrtenbuchauflage

  • VG Hamburg, 03.02.2021 - 15 E 4640/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen eine Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 15 E 1610/12

    Fahrtenbuchauflage als geeignetes Mittel; Benachrichtigung des Halters

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