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   VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620   

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VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620 (https://dejure.org/2011,65557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620 (https://dejure.org/2011,65557)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 (https://dejure.org/2011,65557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zwei Trunkenheitsfahrten mit einer jeweils über 0,5 ‰ liegenden Blutalkoholkonzentration;Negatives medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten;Eignung von Privatgutachten nur zur Erschütterung oder Widerlegung eines von zuständiger Seite erstellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 10.41

    Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620
    Wegen des weiteren Inhalts dieses Arztbriefes sowie einer in das Widerspruchsverfahren eingeführten Stellungnahme des Diplom-Psychologen G... vom 14. Juli 2009 wird auf die Darstellungen in den Randnummern 7 f. des zwischen den Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 2010 (Az. 11 CS 10.41 ) verwiesen.

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Klägers wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch den vorerwähnten Beschluss vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) als unbegründet zurück.

    Durch Gerichtsbescheid vom 16. September 2010 wies das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage unter Bezugnahme auf die Gründe der Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 (a.a.O.) und vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) als zulässig, aber nicht begründet ab.

    Dass die von dem Diplom-Psychologen G... in seinem Schreiben vom 14. Juli 2009 geübte Kritik an der Tätigkeit der Ärztin, die den medizinischen Teil der dem Gutachten vom 18. März 2009 vorausgehenden Untersuchung durchgeführt hat, die Ergebnisrichtigkeit jener Ausarbeitung nicht durchgreifend zu erschüttern vermag, wurde bereits im Beschluss vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) eingehend dargelegt.

    Die von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mittelbar aber auch von dem Beschluss vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) abweichende Streitwertfestsetzung erklärt sich daraus, dass der Verwaltungsgerichtshof im vierten Quartal des Jahres 2010 dazu übergangen ist, Fahrerlaubnisse der Klassen B und C1 bei der Streitwertbemessung jeweils gesondert zu berücksichtigen, da die Klasse C1, wie sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV ergibt, die Klasse B nicht umfasst, sondern vielmehr zwei im Verhältnis zueinander komplementäre Berechtigungen in Frage stehen: Die Klasse B gestattet das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg, während die Klasse C1 ausschließlich den Bereich von über 3500 bis 7500 kg abdeckt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 BayVBl 2011, 189 f.).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620
    Zur Begründung seines Antrags, gegen diese Entscheidung die Berufung zuzulassen, macht der Kläger geltend, es bestünden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Gerichtsbescheids, der zudem im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von Beschlüssen abweiche, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 25. Januar 2006 in den Verfahren 11 CS 05.1711 und 11 CS 05.163 erlassen habe.

    Die am 25. Januar 2006 in der Sache 11 CS 05.1711 erlassene Entscheidung (DAR 2006, 407) beruht nicht tragend auf einem Rechtssatz, der sich mit den fahrerlaubnisrechtlichen Folgen befasst, die dann eintreten, wenn seit einem bestimmten Vorkommnis mehr als ein Jahr verstrichen ist.

    In Abschnitt II.1 der Gründe des Beschlusses vom 25. Januar 2006 (a.a.O.) wurde vielmehr auf die in jenem Verfahren bestehende prozessuale Unbeachtlichkeit des Vorbringens verwiesen, das sich mit dem Ablauf der Einjahresfrist befasste, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seit der Entscheidung vom 9. Mai 2005 (BayVBl 2006, 18) dann unter bestimmten Voraussetzungen als rechtserheblich ansieht, wenn darüber zu befinden ist, ob ein wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums nachweislich eingetretener Verlust der Fahreignung weiterhin als im Sinn von § 11 Abs. 7 FeV zweifelsfrei feststehend angesehen werden darf.

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550

    Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620
    Die von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mittelbar aber auch von dem Beschluss vom 3. Mai 2010 (a.a.O.) abweichende Streitwertfestsetzung erklärt sich daraus, dass der Verwaltungsgerichtshof im vierten Quartal des Jahres 2010 dazu übergangen ist, Fahrerlaubnisse der Klassen B und C1 bei der Streitwertbemessung jeweils gesondert zu berücksichtigen, da die Klasse C1, wie sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV ergibt, die Klasse B nicht umfasst, sondern vielmehr zwei im Verhältnis zueinander komplementäre Berechtigungen in Frage stehen: Die Klasse B gestattet das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg, während die Klasse C1 ausschließlich den Bereich von über 3500 bis 7500 kg abdeckt (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 BayVBl 2011, 189 f.).
  • BVerwG, 19.04.1995 - 11 B 196.94
    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620
    Diese beiden Taten waren sowohl im Zeitpunkt der Gutachtensanforderung als auch an dem für die gerichtliche Prüfung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Datum - nämlich am Tag der Zustellung des Widerspruchsbescheids (vgl. z.B. BVerwG vom 19.4.1995 Az. 11 B 196.94 RdNr. 5) - noch berücksichtigungsfähig.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620
    In Abschnitt II.1 der Gründe des Beschlusses vom 25. Januar 2006 (a.a.O.) wurde vielmehr auf die in jenem Verfahren bestehende prozessuale Unbeachtlichkeit des Vorbringens verwiesen, das sich mit dem Ablauf der Einjahresfrist befasste, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seit der Entscheidung vom 9. Mai 2005 (BayVBl 2006, 18) dann unter bestimmten Voraussetzungen als rechtserheblich ansieht, wenn darüber zu befinden ist, ob ein wegen vorangegangenen Betäubungsmittelkonsums nachweislich eingetretener Verlust der Fahreignung weiterhin als im Sinn von § 11 Abs. 7 FeV zweifelsfrei feststehend angesehen werden darf.
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2011 - 11 ZB 10.2620
    Resultieren Zweifel an der Fahreignung einer Person aus Vorfällen, die Eintragungen in das Verkehrszentralregister nach sich ziehen, so dürfen diese Vorkommnisse nach der Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. grundlegend BayVGH vom 6.5.2008 Az. 11 CS 08.551 ), die ihrerseits auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 11) aufbaut, so lange zum Anknüpfungspunkt für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen gemacht werden, als die einschlägige Eintragung im Verkehrszentralregister noch nicht getilgt (oder trotz erfolgter Tilgung noch verwertbar) ist.
  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Der Senat hat diese Frage bisher nicht entschieden; in seinen Beschlüssen vom 22. August 2011 (11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29) und vom 6. Mai 2008 (11 CS 08.551 - juris Rn. 43) kam es darauf nicht an.
  • VG Würzburg, 27.02.2015 - W 6 S 15.119

    Verwertbarkeit einer über 10 ½ Jahre zurückliegenden Trunkenheitsfahrt

    Zwischen zwei Trunkenheitsfahrten können mehrere Jahre liegen, solange wie hier keine Tilgungsreife eingetreten ist (vgl. OVG NRW, B.v. 27.11.2013 - 16 B 1031/13 - NZV 2014, 543; B.v. 25.10.2013 - 16 B 856/13 - juris; BayVGH, B.v. 27.9.2013 - 11 CS 13.1399 - juris; B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris; B.v. 6.9.2007 - 11 CS 07 480 und 11 CE 07.481 - juris; B.v. 22.3.2007 - 11 CS 06.1634 - juris; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.5.2012 - 3 B 65/11 - Buchholz 442.10, § 65 StVG Nr. 2).
  • VG Ansbach, 28.08.2023 - AN 10 S 23.1022

    Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2022 - 3 C 9/21 - juris Rn. 13), hier der Erlass des Widerspruchsbescheids (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).

    Dabei ist nicht auf das (nur interne) Bescheidsdatum 13. April 2023, sondern auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit der Wirksamkeit gegenüber dem Betroffenen (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG) abzustellen, d.h. das Datum der Zustellung des Widerspruchsbescheids am 17. April 2023 (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29), also zwei Tage nach Ablauf der Tilgungsfirst am 15. April 2023.

  • OVG Saarland, 05.02.2018 - 1 B 12/18

    Berücksichtigungsfähigkeit von Eintragungen ins Fahreignungsregister;

    Der Antragsteller meint insoweit, einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.8.2011(BayVGH, Beschluss vom 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris, Rdnr. 29) entnehmen zu können, dass die Rechtmäßigkeit einer Gutachtenanordnung nach den am Tag der Widerspruchsentscheidung maßgeblichen Umständen zu beurteilen ist.
  • VG Potsdam, 12.01.2012 - 10 L 887/11

    Verkehrszentralregister - Eintrag, tilgungsreifer - Relevanz für

    Da ein Vorfall nicht mehr zum Anknüpfungspunkt für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen gemacht werden darf, wenn die einschlägige Eintragung im Verkehrszentralregister bereits getilgt ist, vermag auch der fruchtlose Ablauf der von der Fahrerlaubnisbehörde in einer Gutachtensaufforderung bestimmten Frist nicht mehr die Fiktion der Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers auszulösen, wenn zuvor die Eintragung tilgungsreif geworden ist (Anschluss an Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, Rdnr. 29).

    Resultieren also Zweifel an der Fahreignung einer Person aus einem Vorfall, der - wie hier - eine Eintragung in das Verkehrszentralregister nach sich zieht, so darf dieses Vorkommnis nur so lange zum Anknüpfungspunkt für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen gemacht werden, als die einschlägige Eintragung im Verkehrszentralregister noch nicht getilgt ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. August 2011, Aktenzeichen: 11 ZB 10.2620, Rdnr. 29, im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 -, Rdnr. 26 in der amtlichen Datenbank unter: http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&con_id=5791).

  • VGH Bayern, 31.10.2014 - 11 CS 14.1627

    Verwertbarkeit länger zurückliegender Zuwiderhandlungen im Verkehr unter

    Dass es sich bei der "Wiederholungstat" vom 11. August 2013 nur um eine Ordnungswidrigkeit mit einer BAK von 0, 75 Promille gehandelt habe, und dass vorher über 12 Jahre hinweg keinerlei alkoholbedingte Auffälligkeiten beim Antragsteller aufgetreten seien, steht der Gutachtensbeibringungsanordnung nicht entgegen, wie bereits das Verwaltungsgericht (BA S. 10 f.) zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29) dargelegt hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Nachweis der Kraftfahreignung des Klägers erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis durch später eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nach dem maßgebenden materiellen Recht nicht wieder entfallen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - und 21. März 2012 - OVG 1 S 18.12 -, jeweils juris; a.A. wohl die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris Rn. 29 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Mai 2005 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39, 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117

    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • VG Würzburg, 09.09.2015 - W 6 K 15.415

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis

    Wenn die Rechtsordnung zur Klärung von Eignungszweifeln die Vorlage eines solchen medizinisch-psychologischen Gutachtens durch eine bestimmte Stelle verlangt, können eventuelle Lücken und Mängeln, die eine solche Ausarbeitung aufweist, ihrerseits nur durch ein Gutachten behoben werden, das ebenfalls die entsprechend normativ vorgegebenen Anforderungen erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 15.290

    Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss

    Im Übrigen ist ein Privatgutachten nur zur Erschütterung oder Widerlegung eines von zuständiger Seite erstellten Fahreignungsgutachtens, nicht aber zum positiven Nachweis der Fahreignung geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 31).
  • VG Schleswig, 07.02.2017 - 3 B 18/17

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 23.03.2015 - M 6a S 15.608

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • VG Würzburg, 02.09.2015 - W 6 K 14.1309

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach wiederholter Zuwiderhandlungen unter

  • VG Würzburg, 01.03.2023 - W 6 S 23.247

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • VG München, 20.01.2014 - M 6a S 13.5150

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 11 C 13.31

    Alkoholmissbrauch; Weigerung, ein Fahreignungsgutachten vorzulegen; Berufung auf

  • VG Bayreuth, 06.08.2013 - B 1 S 13.483

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Regensburg, 02.07.2014 - RN 8 S 14.680

    EU-Fahrerlaubnis - Nutzungsuntersagung auf dem Gebiet der Bundesrepublik

  • VG Bayreuth, 11.10.2013 - B 1 K 13.484

    Entziehung der Fahrerlaubnis

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