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   VGH Bayern, 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841   

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https://dejure.org/2011,59823
VGH Bayern, 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 (https://dejure.org/2011,59823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 (https://dejure.org/2011,59823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 11 ZB 11.1841 (https://dejure.org/2011,59823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Sperrung einer schmalen Straße für Kraftfahrzeugverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t durch Verkehrszeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 25.07.2011 - 11 B 11.921

    Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841
    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (BayVGH vom 25.7.2011 Az. 11 B 11.921 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 515/14

    Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Gebieten mit schützwürdiger Wohnbevölkerung,

    "Zwingend geboten" ist ein Verkehrszeichen unter Berücksichtigung dieses Regelungszwecks und des Wortlauts der Vorschriften nämlich nur dann, wenn es die zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderliche und allein in Betracht kommende Maßnahme ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 -, juris).
  • VG Hannover, 01.11.2017 - 7 A 444/17

    Enge Straße

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 -, juris Rn 4; VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn 23).
  • VG Hannover, 17.01.2018 - 7 A 2194/16

    Außerorts; gegenläufiger Geh- und Radweg; Geh- und Radweg; innerorts;

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (BayVGH, Beschl. v. 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 -, juris Rn 4; VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 -, juris Rn 23).
  • VG Köln, 08.09.2014 - 18 K 6983/13

    Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrer

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 -, juris; so wohl auch VG Düsseldorf, Urteil vom 27.5.2014 - 6 K 2470/12 -, juris Rdnr. 155-160, (wonach eine Verkehrsbeschränkung nur dann zwingend sei, wenn die Voraussetzungen des § 45 StVO offensichtlich erfüllt seien und das dadurch ausgelöste Ermessen auf Null reduziert sei).
  • VG Bayreuth, 24.04.2018 - B 1 K 16.919

    Rechtmäßige Anordnung der Verkehrszeichen für eine Vorfahrtsregelung

    Das ist nicht der Fall, wenn die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf gewährleisten (vgl. BayVGH, B. v. 21.12.2011 - 11 ZB 11.1841 -juris Rn. 4; VG Braunschweig, U.v. 18.07.2006 - 6 A 389/04 - juris Rn 23).
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