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   VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534   

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VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534 (https://dejure.org/2013,1548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534 (https://dejure.org/2013,1548)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 11 ZB 12.2534 (https://dejure.org/2013,1548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit einem Fahrrad mit 1,83 ‰; Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534
    Die Interessen des Führers eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs müssen zurücktreten (so zu Recht OVG RhPf, Urteil vom 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - ).
  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534
    Dass die letztgenannte Vorschrift nicht von der Untersagung des Führens eines Fahrzeugs spricht, steht dem nicht entgegen, da sie nach § 3 Abs. 2 FeV, der im Zusammenhang mit § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV zu sehen ist, gerade auf die Untersagung der Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug entsprechend anzuwenden ist (vgl. Beschluss des Senats vom 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - ).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 11 C 12.1175

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534
    Der Senat hat die dagegen eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 18. Juli 2012 (- 11 C 12.1175 -) als nicht begründet zurückgewiesen und dabei nochmals den entsprechenden Einwand des Klägers geprüft.
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534
    Durch seine Weigerung, sich untersuchen zu lassen, hat der Kläger die Beantwortung dieser Frage vereitelt und kann sich deshalb nicht mit Erfolg darauf berufen, dass diese Frage positiv zu beantworten wäre (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 - ).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 â?° oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigt (u.a. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203.14 - juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 25).

    Er sieht jedoch im Hinblick auf den noch im Beschluss vom 28. Januar 2013 (11 ZB 12.2534) bei vergleichbarer Fallgestaltung angesetzten Streitwert in Höhe des halben Auffangwerts davon ab, von seiner Befugnis Gebrauch zu machen, den erstinstanzlich für das Klageverfahren festgesetzten Streitwert in Höhe von 2.500 Euro gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG von Amts wegen zu ändern.

  • VG München, 15.05.2015 - M 1 S 15.1372

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtvorlage eines

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 â?° oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigt (u.a. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203.14 - juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 25).

  • VG München, 15.03.2016 - M 1 K 15.4097

    Untersagung des Führens von nicht fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen

    "In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine erstmalige Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 ‰ oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0, 8 mg/l oder mehr die Anordnung zur Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens über die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtfertigt (u. a. BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696; BayVGH, U.v. 1.10.2012 - 11 BV 12.771 - Blutalkohol 49, 338; B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris; SächsOVG, B.v. 28.10.2014 - 3 B 203.14 - juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a. a. O. Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinischpsychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a. a. O. Rn. 25).

  • VG Neustadt, 12.08.2020 - 1 K 48/20

    Alkoholisiert auf dem Fahrrad unterwegs - Radfahrverbot rechtmäßig

    Für den von der Belehrung in der Gutachtensanordnung erfassten Fall, dass der Betreffende das angeordnete Gutachten nicht vorlegt, ist aber auch dieses Auswahlermessen nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz regelmäßig auf Null reduziert, weil ohne ein Gutachten sachliche Anhaltspunkte dafür fehlen, ob die fehlende Eignung durch Auflagen und/oder Beschränkungen im Einzelfall überwunden werden kann (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 10894/10.OVG - Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 10 B 1995/14.OVG - so auch BayVGH , Beschluss vom 28. Januar 2013 - 11 ZB 12.2534 -, juris).
  • VG Regensburg, 15.01.2016 - RN 8 S 15.2232

    Ermessensreduktion auf Null wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit auch kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 13).

  • VG Regensburg, 13.01.2016 - RN 8 S 15.2172

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat insoweit auch kein Ermessen (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 13).

    Wegen dieses Gefährdungspotentials ist die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 13).

  • VG Ansbach, 24.06.2021 - AN 10 S 21.00730

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Das Gefährdungspotential, das hierbei, etwa durch unerwartete Reaktionen oder unkontrolliertes Fehlverhalten, von dem ungeeigneten Fahrer eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs ausgehen kann, rechtfertigt es, den gleichen Maßstab wie bei fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen anzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris Rn. 25; B.v. 27.3.2006 - 11 ZB 06.41 - juris Rn. 22; VG Gelsenkirchen, B.v. 6.6.2018 - 7 L 2934/17 - juris).
  • VG Würzburg, 04.02.2020 - W 6 S 20.203

    Sofortvollzug der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge bei

    Sie besteht in erheblichem Maße, z.B. dann, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer wegen des unkontrollierten Verhaltens eines alkoholisierten Radfahrers unvorhersehbar ausweichen müssen und mit anderen Fahrzeugen kollidieren (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 - juris).
  • VG München, 17.10.2019 - M 26 K 18.2389

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

    Durch seine Weigerung, sich untersuchen zu lassen, hat der Kläger die Beantwortung dieser Frage vereitelt und kann sich deshalb nicht mit Erfolg darauf berufen, dass diese Frage positiv zu beantworten wäre (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 11 ZB 12.2534 -, juris; vgl. BayVGH vom 22.10.2009 - 11 ZB 09.832 - juris).
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