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   VGH Bayern, 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224   

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https://dejure.org/2014,3901
VGH Bayern, 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224 (https://dejure.org/2014,3901)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224 (https://dejure.org/2014,3901)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2014 - 11 ZB 13.1224 (https://dejure.org/2014,3901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Klage gegen die Anordnung eines absoluten Haltverbots; Querung einer stark befahrenen Durchgangsstraße u.a. durch Schüler

  • verkehrslexikon.de

    Klage gegen die Anordnung eines absoluten Haltverbots - Querung einer stark befahrenen Durchgangsstraße auch durch Schüler

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224
    Es kann offen bleiben, ob § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auch für den ruhenden Verkehr gilt, wie das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. September 2012 (18 K 4164/11 - juris) annimmt und der Beklage in der Antragserwiderung in Frage stellt (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37/09- BVerwGE 138, 21 ff. Rn. 25).

    Sie liegt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 23.9.2010 a.a.O.) nicht erst dann vor, wenn ohne ein Handeln der Straßenverkehrsbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schadensfälle zu erwarten wären.

    Konkret wird die Gefahr dadurch, dass auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die sich daraus ergebende Gefahrenlage abgestellt wird (BVerwG, U.v. 23.9.2010, a.a.O. Rn. 27).

  • VG Köln, 25.09.2012 - 18 K 4164/11

    Zur Anfechtung der Anordnung eines Haltverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224
    Es kann offen bleiben, ob § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auch für den ruhenden Verkehr gilt, wie das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. September 2012 (18 K 4164/11 - juris) annimmt und der Beklage in der Antragserwiderung in Frage stellt (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37/09- BVerwGE 138, 21 ff. Rn. 25).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855

    Photovoltaikanlage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Lichtimmissionen;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224
    Entspricht das Vorbringen diesen Anforderungen, kommt eine Zulassung dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. VGH BW, B.v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 - juris; BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2014 - 11 ZB 13.1224
    Entspricht das Vorbringen diesen Anforderungen, kommt eine Zulassung dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen würde (vgl. VGH BW, B.v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 - juris; BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855 - juris Rn. 5).
  • VG Neustadt, 19.04.2021 - 3 K 731/20

    Rechtsmittelfrist bei einer dauerhaften Verkehrsregelung; Anordnung eines

    Durch die Anordnung eines entsprechenden Halteverbots und den damit verbundenen geringfügigeren Eingriff in den ruhenden Verkehr wird Sinn und Zweck des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, nämlich Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu vermeiden, Rechnung getragen (vgl. VGH München, Beschluss vom 24.2.2014 - 11 ZB 13.1224).
  • VG Ansbach, 13.10.2017 - AN 10 K 16.02493

    Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) und eines

    Es reiche dafür gerade eine konkrete Gefahr aus, die aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten und der sich daraus ergebenden Gefahrenlage resultiere (Beschluss des BayVGH vom 24.2.2014, Az. 11 ZB 13.1224).
  • VGH Bayern, 10.09.2015 - 8 ZB 15.833

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für

    Es kann daher dahinstehen, ob der Kläger die von ihm behauptete Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils überhaupt mit der unterlassenen Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens begründen kann, obwohl er in der mündlichen Verhandlung vor dem Erstgericht keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.2.2014 - 11 ZB 13.1224 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.05.2018 - RN 5 K 17.1921

    Anbringung von Sperrpfosten

    Konkret wird die Gefahr dadurch, dass auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die sich daraus ergebende Gefahrenlage abgestellt wird (BayVGH vom 24.02.2014, Az. 11 ZB 13.1224, Rn. 11).
  • VGH Bayern, 16.03.2015 - 11 ZB 14.2426

    Haltverbot; Staatsstraße; Anliegergebrauch

    Ob darüber hinaus für ein Haltverbot eine qualifizierte Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO vorliegen muss, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse erheblich übersteigt, kann hier offen bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2014 - 11 ZB 13.1224 - juris Rn. 10 f.).
  • VG Regensburg, 25.06.2015 - RN 5 K 15.440

    Zum Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Konkret wird die Gefahr dadurch, dass auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die sich daraus ergebenden Gefahrenlage abgestellt wird (BVerwG, Urt. vom 23.9.2010 a.a.O. Rn. 27 und auch BayVGH vom 24.2.2014, Az. 11 ZB 13.1224 Rn. 11).
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