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   VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490   

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VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490 (https://dejure.org/2013,10031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2013 - 11 ZB 13.490 (https://dejure.org/2013,10031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2013 - 11 ZB 13.490 (https://dejure.org/2013,10031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung einer Radewegebenutzungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490
    Im Übrigen wird mit dieser Behauptung auch nicht dargetan, dass das Erstgericht einen von dem von der Zulassungsbegründung in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1980 (7 C 19.78 - NJW 1981, 184) abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat.
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490
    Es geht vielmehr darum, allgemeine Verhaltensregeln vorzugeben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufrecht erhalten oder Gefahrenquellen, die der Straßenverkehr eröffnet, durch Reglementierung der Fortbewegungsmöglichkeiten einzudämmen (U.v. 23.9.2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490
    § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO besagt, dass die Straßenverkehrsbehörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - einer qualifizierten Gefährdungslage - nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht zu entscheiden hat (BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159/162).
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490
    a) Entgegen der Zulassungsbegründung kann eine hohe Verkehrsbelastung einer Straße eine Gefahr im Sinne von § 45 Abs. 9 StVO begründen (BayVGH, U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - SVR 2011, 354).
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 11 ZB 14.189

    Radwegbenutzungspflicht; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 30) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 6.4.2011 - 11 B 08.1892 - BayVBl 2011, 504 Rn. 38; B.v. 22.4.2013 - 11 ZB 13.490 - juris Rn. 12).

    Allein die fehlerhafte Anwendung eines solchen von den genannten Gerichten aufgestellten abstrakten Rechtssatzes im Sinne einer "Subsumtionsdivergenz" erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 3 B 62.11 - NJW 2012, 3048 Rn. 43; BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 ZB 13.490 - juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 42, § 124a Rn. 73 m.w.N.).

  • OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

    Durch eine weitgehende Trennung der Verkehrsarten sollen in erster Linie die für Radfahrer bestehenden spezifischen Gefährdungen ausgeschaltet oder wenigstens gemindert, jedoch auch besondere Gefahrenlagen für Kraftfahrfahrer bekämpft werden (VGH München, BeckRS 2013, 50816, Rz. 4, 11), die sich mit Radfahrern auf der Fahrbahn - wegen des Verbots der Fahrbahnnutzung unerwartet - auseinandersetzen müssen.
  • OLG München, 04.07.2014 - 10 U 4997/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit einem

    Durch eine weitgehende Trennung der Verkehrsarten sollen in erster Linie die für Radfahrer bestehenden spezifischen Gefährdungen ausgeschaltet oder wenigstens gemindert, jedoch auch besondere Gefahrenlagen für Kraftfahrfahrer bekämpft werden (VGH München, BeckRS 2013, 50816, Rz. 4, 11), die sich mit Radfahrern auf der Fahrbahn - wegen des Verbots der Fahrbahnnutzung unerwartet - auseinandersetzen müssen.
  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

    In diesem Sinne hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 9.500 Kfz/Tag (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 ZB 13.490 - juris Rn. 3) bzw. 15.960 Kfz/täglich und 485 Schwerfahrzeugen/täglich (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 11 ZB 14.189 - juris Rn. 10) - jeweils natürlich unter Berücksichtigung der Verkehrssituation im Einzelfall - eine Gefahr i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO bejaht.
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