Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Führen, Fahrrad, Rollen
- openjur.de
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses Fahrrad, weil ein rollendes Fahrrad des Lenkens bedarf.Führen eines Fahrrads
- verkehrslexikon.de
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses Fahrrad
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotsanordnung bzgl. des Führens von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr; Beurteilung des Sitzens auf einem rollenden Fahrrad als ein Führen dieses Fahrrads; Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbotsanordnung bzgl. des Führens von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr; Beurteilung des Sitzens auf einem rollenden Fahrrad als ein Führen dieses Fahrrads; Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wer auf einem rollenden Fahrrad fährt, führt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bin ich Fahrzeugführer, wenn ich das Fahrrad rollen lasse?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Suffkopf "rollte" mit dem Rad
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Betrunken auf "rollendem" Fahrrad
- sowhy.de (Kurzinformation)
Auch wer es als Roller benutzt, führt ein Fahrrad
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Auch wer sein Fahrrad nur "rollen lässt", riskiert den Führerschein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sitzen auf rollendem Fahrrad stellt Führen eines Fahrrads dar - Kennzeichnend für Führen eines Fahrrads ist gemeinsame Bewegung von Fahrer und Fahrrad sowie Loslösung der Füße vom Boden
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1626
- NZV 2015, 409
- DÖV 2015, 347
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Führer ist auch, wer nur einzelne dieser Tätigkeiten vornimmt, jedenfalls solange es sich dabei um solche handelt, ohne die eine zielgerichtete Fortbewegung des Fahrzeugs im Verkehr unmöglich wäre (BGH, B.v. 18.1.1990 - 4 StR 292/89 - BGHSt 36, 341). - VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13
Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob die Fahrerlaubnisbehörde vor Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Kläger ein Fahreignungsgutachten nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV vom Kläger verlangen kann, weil dem Kläger wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bei einer BAK von 1, 52 Promille am 26. April 2012 strafgerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde (vgl. VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - Blutalkohol 51, 31; BVerwG, B.v. 26.6.2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670). - VGH Bayern, 24.03.2014 - 11 CE 14.11
Eilantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Verwertbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Zur Bedeutung der Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens, die im Zulassungsvorbringen nicht mehr thematisiert wurde, wird auf die Ausführungen des Senats im vorausgehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren (B.v. 24.3.2014 - 11 CE 14.11 - Blutalkohol 51, 292) verwiesen.
- OLG Düsseldorf, 29.09.1981 - 2 Ss 426/81
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Daher führt auch der, der ein Mofa fortbewegt, indem er sich - auf dem Fahrersattel sitzend - mit den Füßen vom Boden abstößt, ein Fahrzeug (OLG Düsseldorf, U.v. 29.9.1981 - 2 Ss 426/81 - VRS 62, 193). - BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
Führung des Kraftfahrzeugs - Verbotene Bestellung - Verbotene Ermöglichung - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auf den "Bewegungsvorgang" (U.v. 9.7.1959 - 2 StR 240/59 - BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (B.v. 29.3.1960 - StR 55/60 - BGHSt 14, 185) ankommt, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt. - BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88
Begriff des Führens eines Fahrzeugs
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1988 (4 StR 239/88 - BGHSt 35, 390) kann in Abgrenzung zur bloßen Vorbereitung Führer eines Fahrzeuges nur sein, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind. - BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
Lenken eines allein durch seine Schwerkraft auf abschüssiger Bahn rollenden …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Auch zum Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es auf den "Bewegungsvorgang" (U.v. 9.7.1959 - 2 StR 240/59 - BGHSt 13, 226) oder das "Abrollenlassen" eines Kraftfahrzeugs (B.v. 29.3.1960 - StR 55/60 - BGHSt 14, 185) ankommt, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt. - BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12
Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755
Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob die Fahrerlaubnisbehörde vor Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Kläger ein Fahreignungsgutachten nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV vom Kläger verlangen kann, weil dem Kläger wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bei einer BAK von 1, 52 Promille am 26. April 2012 strafgerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde (vgl. VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - Blutalkohol 51, 31; BVerwG, B.v. 26.6.2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670).
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 AS 23.2111
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug, Änderung der ablehnenden …
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt es (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - NJW 2015, 1626 Ls. und Rn. 16 ff.). - VGH Bayern, 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
Im Unterschied zum früheren Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) sieht die aktualisierte Fassung nunmehr eine ausdrückliche Empfehlung in Höhe des Auffangwerts vor, die der Senat in entsprechenden Verfahren zugrundelegt (vgl. bereits BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - juris Rn. 20). - AG München, 29.05.2019 - 912 OWi 416 Js 133752/19
Benutzung eines Fahrrades nach Rollerart in der Fußgängerzone mit höherer als …
Der Betroffene führte hier das Fahrrad im Rechtssinne, da er auf dem Fahrrad stehend dieses mit einer Hand lenkte, unter Abstoßens mit einem Fuß in Fahrt hielt und mit beiden Füßen, abgesehen vom Abstoßen, vom Boden entfernt war (VGH München, NJW 2015, 1626).
- VG Würzburg, 11.01.2016 - W 6 S 15.1430
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss
Für das Führen eines Fahrrads im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV ist ausreichend, wenn der Betroffene auf einem rollenden Fahrrad sitzt, da ein rollendes Fahrrad des Lenkens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - juris m.w.N.).Zum einen liegt dann schon ein jedenfalls zeitweises und insoweit bereits ausreichendes "Lösen" der Füße vom Boden auf der Hand, da diese sonst über den Boden "schleifen" würden (so auch BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 07.09.2023 - 11 CS 23.1298
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens …
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt es (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - NJW 2015, 1626 Ls. und Rn. 16 ff.). - VGH Bayern, 21.03.2016 - 11 CS 16.175
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Begriff des "Führens"
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses Fahrrad, weil ein rollendes Fahrrad des Lenkens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - BayVBl 2015, 278).