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   VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121   

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https://dejure.org/2016,25037
VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121 (https://dejure.org/2016,25037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121 (https://dejure.org/2016,25037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 (https://dejure.org/2016,25037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassungsantrag; erheblicher Grund; Erkrankung; Unzumutbarkeit des Erscheinens; rechtliches Gehör; Verhinderung des Prozessbevollmächtigten; Hinweispflicht des Gerichts; Asyl

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 103
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229).

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 a. a. O. S. 68, B. v. 23.1.1995 - 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Wenn ein solcher Grund vorliegt, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (vgl. zum Ganzen BVerwG, B. v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Terminverlegung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Im Falle eines erst kurz vor dem Termin gestellten Aufhebungs- bzw. Verlegungsantrags ist das Gericht - jedenfalls bei einem anwaltlich vertretenen Kläger - grundsätzlich weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben, noch, ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern oder selbst Nachforschungen anzustellen (vgl. BSG, B. v. 3.7.2013 - B 12 R 38.12 B - juris Rn.12, v. 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 B - SozR 4-1500 § 110 Nr. 1).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten eine krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (vgl. BVerwG, B. v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35).
  • BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Die Vorschrift dient unter anderem dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so dass ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berührt (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229).
  • BSG, 08.05.2015 - B 13 R 4/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Sonderregelungen über die

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Solange ein Termin zur mündlichen Verhandlung vom Gericht nicht aufgehoben worden ist, dürfen und müssen die Beteiligten davon ausgehen, dass der Termin auch stattfindet (vgl. BSG, B. v. 8.5.2015 - B 13 R 4/15 B - juris).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 a. a. O. S. 68, B. v. 23.1.1995 - 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).
  • BVerwG, 26.04.1999 - 5 B 49.99
    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 a. a. O. S. 68, B. v. 23.1.1995 - 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01

    Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist daher in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.1985 a. a. O. S. 68, B. v. 23.1.1995 - 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21 S. 1 f., v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 4 und v. 22.5.2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2017 - L 9 SO 31/13

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, in dem Fall, dass eine Terminsaufhebung bzw. -verlegung erst kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet wird, der Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein muss, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit besteht (BSG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - B 12 R 38/12 B -, Rn. 12, juris; ebenso VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 -, Rn. 8, juris).
  • KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines

    Wird ein Terminänderungsantrag - wie in dem hier vorliegenden Fall - allerdings erst unmittelbar vor dem anberaumten Termin unter Hinweis auf eine Erkrankung gestellt und bleibt dem Vorsitzenden daher keine Zeit, die Partei zur Glaubhaftmachung der Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit aufzufordern, müssen die Gründe für die Verhinderung bereits in dem Verlegungsantrag so angegeben und untermauert werden, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14, juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 13. April 2021 - 6 A 2041/18, juris Rn. 12, VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121, NJW 2017, 103; Prütting/Gehrlein/Kazele, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 227 Rn. 2; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 227 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist zwar in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, Urteil v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229; BayVGH, Beschluss v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris).

    Wenn ein solcher Grund vorliegt, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BayVGH v. 27.7.2016, a.a.O., m.w.N.).

    Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 - ab, macht der Klägerbevollmächtigte sinngemäß, ohne dass er dies allerdings konkret so benannt hätte, die Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend, mit der er jedoch ebenfalls nicht durchdringen kann.

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Da ein Hinderungsgrund nicht schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist, bestand für das Verwaltungsgericht auch kein hinreichender Anlass im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5), etwa durch Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten, von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. den Prozessbevollmächtigten zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 7 f.; OVG NW, B.v. 7.4.2017 - 13 A 1601/16.A - juris Rn. 16).
  • VG München, 16.03.2017 - M 15 K 15.1083

    Erfolgloser, kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellter, krankheitsbedingter

    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht - jedenfalls bei einem anwaltlich vertretenen Kläger wie hier -grundsätzlich weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben noch ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121).

    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht - jedenfalls bei einem anwaltlich vertretenen Kläger wie hier - grundsätzlich weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben noch ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121).

  • BVerwG, 22.06.2017 - 2 WD 6.17

    Abwesenheit; Abwesenheit in der Berufungshauptverhandlung; Anhörungsrüge;

    Denn die Notwendigkeit, einen Verhinderungsgrund substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen, muss sich einem Rechtsanwalt aufdrängen, entspricht dies doch den Anforderungen der ständigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 4 m.w.N., Nds OVG, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 LA 57/11 - juris Rn. 3, BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31. Januar 2017- 2 L 34/16 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auch wenn man auf den Verlegungsantrag vom Freitagnachmittag (4.11.2022) abstellen würde, handelte es sich um eine die gleichzeitige Glaubhaftmachung erfordende Erkrankung im Sinne der dargelegten obergerichtlichen Rechtsprechung, da der Antrag erst am Werktag vor der mündlichen Verhandlung und jedenfalls nach Dienstschluss gestellt worden ist (vgl. BFH, B.v. 4.11.2019 - X B 70/19 - juris Rn. 15; B.v. 8.11.2016 - I B 137/15 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.9.2020 - 6 ZB 20.31751 - juris Rn. 3, 5; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 11 ZB 17.30559

    Verletzung des rechtlichen Gehörs nach kurzfristiger Erkrankung des

    Diesem Ergebnis steht die in dem angegriffenen Urteil zitierte obergerichtliche Rechtsprechung, insbesondere auch die Entscheidung des Senats vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 - nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751

    Entscheidung des Gerichts trotz Abwesenheit eines Beteiligten

    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben und ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern - wie es das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall ungeachtet dessen getan hat - noch muss es selbst Nachforschungen anstellen, z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen selbst und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausgestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8; BSG, B.v. 3.7.2013 - B 12 R 38.12b - juris).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 5 C 17.2208

    Auferlegung der Kosten von Ausbleiben und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Zwar stellt die Rechtsprechung an die substantiierte Darlegung einer krankheitsbedingten Verhinderung zumindest bei einem anwaltlich vertretenen Kläger strenge Anforderungen (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 -Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35; BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 -NJW 2017, 103).
  • VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283

    Verfolgung im Iran

  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person,

  • LG Münster, 13.12.2019 - 8 O 148/15
  • VG Bayreuth, 20.10.2017 - B 1 K 16.718

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 22.11.2016 - B 5 K 16.371

    Verpflichtungsklage unzulässig nach Erledigung durch Zeitablauf

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