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   VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344   

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VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344 (https://dejure.org/2018,12767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.04.2018 - 11 ZB 18.344 (https://dejure.org/2018,12767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. April 2018 - 11 ZB 18.344 (https://dejure.org/2018,12767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms; Konsum von Kokain; Verunreinigung der Haare; Nachweis von Stoffwechselprodukten; cut-off-Werte; Sofortvollzug; Haarprobe

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 aufgrund des Konsums von Drogen; Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms nach Auffinden von Drogenrückständen in einer Haarprobe (hier: Kokain); Verwertbarkeit einer im Rahmen eines Drogenabstinenzprogramms entnommenen positiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2430
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Erweist sich dieser aus anderen als den angegebenen Rechtsgründen als rechtmäßig, ohne dass diese anderen Rechtsgründe wesentliche Änderungen des Spruchs erfordern würden, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U.v. 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96; BayVGH, B.v. 23.6.2016 - 11 CS 16.907 - juris Rn. 23 ff.).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 VwGO) nicht.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr; vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2014 - 3 C 3.13 - Blutalkohol 52, 151 = juris Rn. 13; U.v. 18.4.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 7 ZB 09.146

    Diplomstudium Informatik; Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr; vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2014 - 3 C 3.13 - Blutalkohol 52, 151 = juris Rn. 13; U.v. 18.4.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 5 ZB 14.1162

    Namensänderung; Adelszusatz "von"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen, und wenn sich dem Gericht die Beweiserhebung auch nicht ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2016 - 11 ZB 16.61 - juris Rn. 15; B.v. 14.7.2015 - 5 ZB 14.1162 - juris, B.v. 7.12.2009 - 7 ZB 09.146 - juris).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 VwGO) nicht.
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Zwar setzt die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (zu einer behaupteten unbemerkten Verabreichung durch Dritte vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 7 ZB 15.929

    Keine Zulassung der Berufung in Streitigkeit um Rundfunkbeiträge

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 8; B.v. 15.1.2016 - 7 ZB 15.929 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 03.02.2016 - 10 ZB 15.1413

    Ausweisung wegen Unterstützung des "Islamischen Staates"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 8; B.v. 15.1.2016 - 7 ZB 15.929 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 72).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Lüneburg, 18.05.2020 - 1 B 19/20

    Benzoylecgonin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Kokain; Red Bull Cola;

    Zwar setzt die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.12.2011 - 12 ME 217/08 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 4.10.2011 - 1 M 19/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 12 ME 112/09 -, juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - NJW 2018, 2430 = juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 a.a.O.; B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362 - juris Rn. 11; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318 - juris Rn. 9 m.w.N.; OVG NW, B.v. 10.3.2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 6.3.2013 a.a.O.; NdsOVG, B.v. 1.12.2011 - 12 ME 198/11 - juris Rn. 6) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.
  • VG Lüneburg, 25.10.2018 - 1 B 44/18

    Abbauprodukte; Benzoylecgonin; besonderes Vollzugsinteresse; Betäubungsmittel;

    Zwar setzt die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (Bay. VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19).

    Auch hat der Antragsteller weder eine schriftliche Stellungnahme der Frau vorgelegt noch sie als Zeugin benannt (vgl. dazu auch Bay. VGH, Beschl. v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 -, juris Rn. 19).

  • VG München, 30.11.2021 - M 19 S 21.4471

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde,

    Für einen derartigen Ausnahmefall, müsste der Antragsteller einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften und möglichst nachweisbaren Sachverhalt vortragen, der einen solchen unwissentlichen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).

    Nicht nachvollziehbar ist schließlich, warum er sich zwar im Mai mehrfach mit der genannten Frau treffen konnte, nun aber keine Kontaktdaten von ihr haben will und sie erst recht nicht als Zeugin benennen kann (vgl. insoweit auch BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).

  • OVG Hamburg, 14.05.2019 - 4 Bs 92/19

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; Kokainkonsum; Grundsatz der freien

    Es trifft zu, dass es dem Antragsteller obliegt, die besonderen Umstände, die - wie im vorliegenden Fall - eine Ausnahme von der Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV i. V. m. Nr. 9.1 und der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV rechtfertigen sollen, substantiiert, schlüssig und auch im Übrigen glaubhaft darzulegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2014, 4 Bs 170/14, n. v.; vgl. VGH München, Beschl. v. 16.4.2018, 11 ZB 18.344, juris Rn. 19).
  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 1 K 22.81

    Einmaliger Konsum harter Drogen schließt im Regelfall die Fahreignung aus,

    Zwar setzt die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).*Die unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung aber eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N).

    Die bloße Behauptung, es könne möglicherweise zu einer exogenen Antragung gekommen sein, reicht nicht aus (BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 11 CS 20.1292

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Wer eine solche behauptet, muss deshalb einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 11 CS 18.2254

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Ein Fahrerlaubnisinhaber, der gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums einwendet, ein Dritter habe ihm diese Substanzen verabreicht oder er habe die Substanzen anderweitig unbewusst aufgenommen und habe dies nicht bemerkt, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - BayVBl 2016, 812).
  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 11 ZB 18.988

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 16. April 2018 (11 ZB 18.344), mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2017 (M 6 K 16.5613) abgelehnt wurde, ist unbegründet.
  • VG Regensburg, 06.08.2021 - RN 8 S 21.551

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Kokain) - einstweiliger

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme von Betäubungsmitteln beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen, und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344; BayVGH B.v. 24.7.2012, - 11 ZB - 12.1362; BayVGH B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 u.a.) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.
  • VG Bayreuth, 26.01.2021 - B 1 S 20.1368

    Diagnostizierte Cannabisabhängigkeit, Feststehende Nichteignung, Diagnose eines

  • VG München, 12.10.2021 - M 19 S 21.3727

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Ecstasy und behaupteter

  • VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 1 S 23.56

    Methamphetamin, Fahreignung, Medizinischpsychologisches Gutachten, Verunreinigtes

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VG München, Entscheidung vom 16.04.2018 - M 11 ZB 18.344 (https://dejure.org/2018,29682)
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