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   VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176   

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https://dejure.org/2020,44213
VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 (https://dejure.org/2020,44213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 (https://dejure.org/2020,44213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2020 - 11 ZB 20.2176 (https://dejure.org/2020,44213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 1, § 12 Abs. 1 Nr. 1, § 39 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, § 41 Abs. 2 S. 3, § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, Abs. 9, Anl. 2 Zeichen 286; VwGO § 58 Abs. 2 S. 1, § 74 Abs. 1 S. 2
    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der Straßenverkehrsbehörde

  • verkehrslexikon.de

    Interessenabwägung zwischen Landwirten und Sommertouristen bei der Anordnung eines eingeschränkten Haltvebots

  • rewis.io

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der Straßenverkehrsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Bedürfnisse der Landwirte gegenüber den Privatinteressen höher angesiedelt" reicht nicht für eingeschränktes Halteverbot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit einer verkehrsrechtlichen Regelung - Beweislast der Straßenverkehrsbehörde ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 961
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Auch wenn angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24, 39), worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, und das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 11 ZB 14.2426 - juris Rn. 12), lassen sich den Akten keine näheren Erwägungen darüber entnehmen, in welcher Weise die Beklagte die für und gegen die Anordnung sprechenden Gesichtspunkte gewürdigt und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen hat.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Als hiervon betroffene Verkehrsteilnehmer und Anwohner können die Kläger geltend machen, durch diese Verkehrszeichen in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 42 Abs. 2 VwGO; vgl. insoweit BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Auch wenn angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24, 39), worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, und das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 11 ZB 14.2426 - juris Rn. 12), lassen sich den Akten keine näheren Erwägungen darüber entnehmen, in welcher Weise die Beklagte die für und gegen die Anordnung sprechenden Gesichtspunkte gewürdigt und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen hat.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - VR 2019, 356 = juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.2020 - 3 B 1.20

    Teilbarkeit eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Durch eine bloße Teilaufhebung darf ihr nicht eine Restregelung aufgezwungen werden, die als solche möglicherweise rechtswidrig wäre und die sie jedenfalls so nicht erlassen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 1.7.2020 - 3 B 1.20 - juris Rn. 14 m.w.N.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 1130).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Zwar ist die Teilbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 28; B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580

    Keine faktische Entwidmung durch straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Zwar ist die Teilbarkeit einer Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 11 B 19.703 - juris Rn. 28; B.v. 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.03.2015 - 11 ZB 14.2426

    Haltverbot; Staatsstraße; Anliegergebrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Auch wenn angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24, 39), worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, und das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 11 ZB 14.2426 - juris Rn. 12), lassen sich den Akten keine näheren Erwägungen darüber entnehmen, in welcher Weise die Beklagte die für und gegen die Anordnung sprechenden Gesichtspunkte gewürdigt und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen hat.
  • BVerwG, 20.12.1991 - 3 B 118.91

    Beschwerde - Zulassung - Anwohnerparkrecht - Parkvorrechte - Abweichung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Auch wenn angesichts der sehr strengen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO an die Ermessensausübung keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (BayVGH, U.v. 28.9.2011 - 11 B 11.910 - juris Rn. 24, 39), worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, und das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - BayVBl 1983, 57 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 20.12.1991 - 3 B 118.91 - NVwZ-RR 1992, 587 = juris Rn. 4 ff.; BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 11 ZB 14.2426 - juris Rn. 12), lassen sich den Akten keine näheren Erwägungen darüber entnehmen, in welcher Weise die Beklagte die für und gegen die Anordnung sprechenden Gesichtspunkte gewürdigt und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abgewogen hat.
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176
    Da Verkehrszeichen nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung:versehen sind, beträgt die Klagefrist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO ein Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem sich der betreffende Verkehrsteilnehmer der Regelung des Verkehrszeichens erstmals gegenübersieht (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21/24 = juris Rn. 15).
  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2021 - 12 L 2888/20

    Straßenverkehrsbeschränkung im Wege des Verkehrsversuchs

    Zwar steht einer Regelung der Antragsgegnerin durch Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen nicht entgegen, dass die von ihr monierten Geschwindigkeitsüberschreitungen und Missachtungen des Vorranges des Radverkehrs in einer Fahrradstraße durch Personenkraftfahrer bereits nach den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung untersagt sind, denn aufgrund besonderer Umstände kann ein Verkehrszeichen auch dort erforderlich sein, wenn ohne Verkehrszeichen geltende Regelungen in der Straßenverkehrsordnung ständig missachtet werden, jedoch müssen solche Vorkommnisse, aus denen sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung ergibt, dokumentiert und aktenkundig gemacht werden (vgl. VG München, B. v. 3.9. 2020 - M 23 S 20.2827, zitiert nach juris Rdnr.23f.; Bay. VGH, B. v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176, zitiert nach juris Rdnr. 21f.).

    Da die Straßenverkehrsbehörde die materielle Beweislast dafür trägt, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Verkehrszeichens erfüllt sind, obliegt es ihr, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (Bay. VGH, B. v. 28.12.2020 a.a.O.; ebenso wohl OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 06.01.2021 - 1 S 115/20, BeckRS 2021, 24).

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 19.1594

    Verkehrsrechtliche Anordnung eines absoluten Haltverbots auf einem Wendehammer

    Der Anliegergebrauch vermittelt den Eigentümern eines Grundstücks aber keinen Anspruch darauf, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei ihrem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58/80 - NJW 1983, 770; B.v. 20.12.1991 - 3 B 118/91 - NVwZ-RR 1992, 587; BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 11 ZB 14.2426 - BeckRS 2015, 43832 Rn. 12; B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961).

    Die in diesem Zusammenhang vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof jüngst zutreffend betonte Obliegenheit der Straßenverkehrsbehörden, die dem Verkehrszeichen zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (siehe BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 21; B.v. 29.1.2021 - 11 ZB 20.1020 - BeckRS 2021, 1658 Rn. 24), kommt deshalb - wie es auch der vorgenannten Rechtsprechung zu entnehmen ist - nur im Falle eines sog. "non liquet" entscheidungserheblich zum Tragen, wenn sich also die Tatsachen, die die verkehrsrechtliche Anordnung rechtfertigen, nicht auch anderweitig durch das Gericht feststellen lassen.

    Die insoweit geschützte Gewährleistung der Zugänglichkeit des Grundstücks bedeutet weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße noch die Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zu- und Abgangs (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1993 - 11 C 35/92 - NJW 1993, 1729 m.w.N.; siehe auch BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 Rn. 22 m.w.N.).

  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    Eine demnach erforderliche Gefahrenlage (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO: "Aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs") hat die Antragsgegnerin, die insoweit die materielle Beweislast trägt - vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 -, juris, Rn. 22 und vom 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020 -, juris, Rn. 24 -, nicht ausreichend dargetan.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 ZB 21.388

    Anforderungen an die Anordnung eines Halteverbotes

    Vielmehr kann aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten bzw. erforderlich ein Verkehrszeichen auch dann sein, wenn auch ohne Verkehrszeichen geltende Regelungen in der Straßenverkehrsordnung, hier etwa das Verbot, an engen Straßenstellen zu halten (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO) oder das allgemeine Rücksichtnahmegebot und Behinderungsverbot (§ 1 StVO), ständig missachtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - NJW 2021, 961 = juris Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 14.12.2021 - B 1 K 21.926

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung des Zusatzzeichens "Anlieger frei" zu einem

    Mit Blick auf den nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz ist davon auszugehen, dass von einem Rechtsmittelführer nicht erwartet werden kann, die von ihm angegriffenen Verkehrszeichen und deren - nach außen erkennbare - Bekanntmachungsform unter ständiger Kontrolle zu halten, um zu vermeiden, dass eventuelle - inhaltsgleiche - Nachfolgeregelungen in Bestandskraft erwachsen (VG Neustadt a.d. Weinstraße, U.v. 19.4.2021 - 3 K 731/20 - BeckRS 2021, 10389 Rn. 31 unter Berufung auf u.a. BVerwG, U.v. 23.9.2010 - 3 C 37/09 - BVerwGE 138, 21-35 Rn. 19; ebenso BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - BeckRS 2020, 37592 Rn. 15 f.).

    In diesem Zusammenhang ist der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Dezember 2020 - 11 ZB 20.2176 - (BeckRS 2020, 37592 Rn. 20 ff.) zu sehen, wonach die Straßenverkehrsbehörde, wenn sie ein Verkehrszeichen anordnet, die materielle Beweislast dafür trägt, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2021 - 5 LA 207/20

    Notwendigkeit der Verdeutlichung eines gesetzlichen durch ein eingeschränktes

    Dies betrifft auch das gesetzliche Verbot, an engen Straßenstellen zu halten (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO; vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Dezember 2020 - 11 ZB 20.2176 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020

    Anfechtungsklage gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer

    Sie trägt die materielle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Verkehrszeichens erfüllt sind (BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 23.02.2022 - 11 ZB 21.1583

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung (absolutes Haltverbot) - Berufungszulassung

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Kritik der Kläger, es habe keine Abwägung mit den qualifizierten Anwohnerbelangen stattgefunden, zu Recht darauf verwiesen (Urteil, S. 31), dass das Recht auf Anliegergebrauch dem Eigentümer nach obergerichtlicher Rechtsprechung keinen Anspruch darauf gibt, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar bei seinem Grundstück oder in dessen Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - ZfSch 2021, 115 = juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 11 CS 22.57

    Anliegergebrauch und straßenverkehrsrechtliche Anordnung für ein Durchfahrverbot

    Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (BayVGH, B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - BayVBl 2021, 196 Rn. 22; B.v. 14.1.2022 - 11 CS 21.2672 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 11 CS 21.2672

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung eines Durchfahrtsverbots

    Es obliegt ihr daher, die zugrundeliegenden Umstände zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen (BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 11 ZB 20.1020 - KommunalPraxis BY 2021, 147 = juris Rn. 24; B.v. 28.12.2020 - 11 ZB 20.2176 - ZfSch 2020, 115 = juris Rn. 22; vgl. auch Friedrich in Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe, BeckOK Straßenverkehrsrecht, Stand 15.10.2021, § 39 Rn. 54).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2021 - 5 LA 1/20

    Aufstellung eines Verkehrszeichens bei bereits bestehendem gleichgerichteten

  • VG München, 27.10.2021 - M 23 K 21.3057

    Umgestaltung ehemaliger "Popup-Radwege" in Radfahrstreifen

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