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   VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43   

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VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43 (https://dejure.org/2020,20223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2020 - 11 ZB 20.43 (https://dejure.org/2020,20223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 11 ZB 20.43 (https://dejure.org/2020,20223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV Nr. 9.1 Anlage 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Ecstasy

  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Ecstasy

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg nach einer Ecstasy- Pille ?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einnahme von Ecstasy und der Führerschein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg nach einer Ecstasy-Pille?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.52

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einnahme von Amphetaminen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - juris Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 a.a.O.; B.v. 20.3.2020 a.a.O.).

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann gerechtfertigt ist, wenn kein wissenschaftlicher Nachweis für die Einnahme eines Betäubungsmittels vorliegt, sondern der Fahrerlaubnisinhaber dies lediglich eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - und B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - jeweils a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - juris Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 a.a.O.; B.v. 20.3.2020 a.a.O.).

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann gerechtfertigt ist, wenn kein wissenschaftlicher Nachweis für die Einnahme eines Betäubungsmittels vorliegt, sondern der Fahrerlaubnisinhaber dies lediglich eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - und B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - jeweils a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 11 CS 18.460

    Anordnung des Sofortvollzugs - Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung, dem der Beklagte entgegentritt, macht der Kläger ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, eine Divergenz von der Entscheidung des Senats vom 3. April 2018 (11 CS 18.460), besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten und einen Verfahrensmangel geltend und führt dazu aus, vorliegend sei nicht nachgewiesen, dass der Kläger eine verbotene Substanz im Sinne der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV zu sich genommen habe.

    Ebenso wenig ist die Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Divergenz des erstinstanzlichen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 3. April 2018 (11 CS 18.460) zuzulassen.

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Obergericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5; B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; Happ a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Rudisile a.a.O. § 124 Rn. 42).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - CuR 2016, 134 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - CuR 2016, 134 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Obergericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2014 - 2 B 52.14 - juris Rn. 5; B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.; Happ a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Rudisile a.a.O. § 124 Rn. 42).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Hat der Kläger nicht bereits im Klageverfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, muss dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 14.10.2019 - 4 B 27.19 - BayVBl 2020, 101 = juris Rn. 19).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Aus dem Zulassungsvorbringen ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da weder ein tragender Rechtssatz dieser Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; zuletzt B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2012 - 2 B 136.11

    Altersgrenze für Polizeibeamte im Spezialeinsatzkommando; Nachweis, dass ein

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43
    Die zulässigen förmlichen und nicht-förmlichen Beweismittel sind gleichrangig (BVerwG, B.v. 20.2.2012 - 2 B 136.11 - juris Rn. 11; Bamberger in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 108 Rn. 9 f.).
  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1649

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340

    Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

  • BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 49.09

    Amtliche Auskunft; Amtliche Auskunft des Auswärtigen Amtes; Amtsaufklärung;

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1418

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Selbst wenn also die halbe Ecstasy-Tablette im Besitz des Antragstellers nicht MDMA, sondern andere Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen enthielt, ist jedenfalls davon auszugehen, dass er Betäubungsmittel in seinem Besitz hatte (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 11 ZB 20.43 - juris Rn. 17; B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649 - juris Rn. 9).

    Nachdem der Antragsteller im Besitz von Betäubungsmitteln war, dies einen Hinweis auf deren Einnahme darstellt und bei Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) die Fahreignung - unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 11 ZB 20.43 - juris Rn. 14 m.w.N.) - nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV entfällt, standen einer Fristverlängerung, anders als der Antragsteller meint, öffentliche Interessen entgegen.

  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 11 ZB 21.1571

    Anforderungen an eine Begutachtung nach Fahrprobe

    Vielmehr müssen gute Gründe aufgezeigt werden, dass die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder z.B. wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sind, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 11 ZB 20.43 - ZfSch 2020, 535 = juris Rn. 15; B.v. 25.10.2017 - 5 ZB 17.340 - NVwZ-RR 2018, 251 = juris Rn. 39; B.v. 11.4.2017 - 10 ZB 16.2594 - juris Rn. 5; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2021, § 124 Rn. 26g m.w.N.).

    Die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts bzw. des Ergebnisses einer Beweisaufnahme genügt dafür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 a.a.O.; B.v. 15.7.2020 a.a.O. jeweils m.w.N.; Rudisile a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.12.2020 - 11 ZB 20.1843

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Metamphetamin

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahmen solcher Substanzen eingeräumt hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 11 ZB 20.43 - ZfSch 2020, 535 = juris Rn. 14 m.w.N.), was im Hinblick auf den hohen Rang von Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer auch in Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2019 -11 CS 19.669 - juris Rn. 15).
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