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   VGH Bayern, 15.04.1999 - 11 ZS 98.3283   

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VGH Bayern, 15.04.1999 - 11 ZS 98.3283 (https://dejure.org/1999,44137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.04.1999 - 11 ZS 98.3283 (https://dejure.org/1999,44137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. April 1999 - 11 ZS 98.3283 (https://dejure.org/1999,44137)
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B. v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 -juris Rn. 5).

    Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

    Das ist bei der Begründung der sofortigen Vollziehbarkeit von Fahrtenbuchauflagen nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283 RdNr. 5; vom 17.7.2002 Az. 11 CS 02.1320 RdNr. 9; vom 6.3.2008 Az. 11 CS 07.3451 RdNr. 17) im Regelfall indes auch nicht erforderlich.

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (VGH BW vom 17.11.1997 DÖV 1998, 298; BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283).

  • VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061

    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer

    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

    Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (VGH BW vom 17.11.1997 DÖV 1998, 298; BayVGH vom 15.4.1999 Az. 11 ZS 98.3283).
  • VG München, 09.11.2009 - M 23 S 09.3868

    Anhörung; Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Denn die abstrakte Wiederholungsgefahr des § 31 a StVZO knüpft daran an, dass der verantwortliche Fahrer bei der Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist (BayVGH, Beschl. vom 15.4.1999, 11 ZS 98.3283 - juris).
  • VG München, 12.04.2012 - M 23 S 12.734

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h; GmbH

    § 31a StVZO gehört zu den Vorschriften, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich ist als im Normalfall (vgl. BayVGH vom 17.7. 2002 - 11 CS 02.1320 - juris; vom 15.4. 1999 - 11 ZS 98.3283 - juris).
  • VG München, 19.10.2011 - M 23 S 11.3760

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Mitwirkung des Halters; Zumutbarkeit

    Denn § 31 a StVZO knüpft daran an, dass der verantwortliche Fahrer bei der Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist (BayVGH, Beschl. vom 15.4.1999, 11 ZS 98.3283 - juris).
  • VG München, 08.07.2011 - M 23 S 11.1081

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung (40 km/h)

    Denn die abstrakte Wiederholungsgefahr des § 31 a StVZO knüpft daran an, dass der verantwortliche Fahrer bei der Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist (BayVGH, Beschl. vom 15.4.1999, 11 ZS 98.3283 - Juris).
  • VG München, 02.06.2010 - M 23 S 10.1531

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Entscheidend ist, dass die Nichtaufklärbarkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Verstoßes eine typische, den Sofortvollzug rechtfertigende Fallgestaltung darstellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.04.1999, 11 ZS 98.3283, juris).
  • VG München, 30.04.2010 - M 23 S 10.1379

    Fahrtenbuch; Überschreitung der Zweiwochenfrist; Zeugnisverweigerungsrecht;

    Denn die hier maßgebliche, abstrakte Wiederholungsgefahr des § 31 a StVZO knüpft daran an, dass der verantwortliche Fahrer bei der Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist (BayVGH, Beschl. vom 15.4.1999, 11 ZS 98.3283 - juris).
  • VG München, 30.04.2010 - M 23 S 10.1209

    Fahrtenbuchauflage

  • VG München, 29.06.2011 - M 23 S 11.2395

    Fahrtenbuch; Rotlicht nicht befolgt

  • VG München, 10.05.2011 - M 23 S 11.488

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; GmbH

  • VG München, 28.01.2011 - M 23 S 10.5695

    Fahrtenbuch; Mitwirkung; Verhältnismäßigkeit

  • VG München, 04.06.2009 - M 23 S 09.1811

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 km/h innerhalb geschlossener

  • VG München, 19.12.2012 - M 23 S 12.4232

    Fahrtenbuchauflage; Verkehrsordnungswidrigkeit: Überschreitung der auf 60 km/h

  • VG München, 27.01.2009 - M 23 S 08.4280

    Fahrtenbuch; Nötigung; Eingriff in den Straßenverkehr; Gefährdung des

  • VG München, 29.11.2010 - M 23 S 10.4011

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung von 59 km/h

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