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   LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95   

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https://dejure.org/1996,4967
LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95 (https://dejure.org/1996,4967)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95 (https://dejure.org/1996,4967)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 (https://dejure.org/1996,4967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kleinbetrieb; Öffentlicher Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst - Kleinbetriebsvorbehalt - Begriff der Verwaltung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95
    Aus dieser Vorschrift folgt, daß der öffentliche Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer in einer außerhalb desselben Dienstortes und dessen Einzugsgebiet gelegenen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges zu beschäftigen (BAG, Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 109/83 in DB 1985, 1190).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 10.87

    Mitbestimmung des Personalrats i.R.e. vorübergehenden Zuweisung eines

    Auszug aus LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95
    Der Dienststellenbegriff wird vom Gesetzgeber in verschiedenen Rechtsgebieten nicht einheitlich gebraucht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 03.07.1990 6 P 10/87 in AP Nr. 2 zu § 76 BPersVG, wonach für den Begriff der Dienststelle i.S.v. § 27 Abs. 1 Satz 1 BBG nicht der personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff in § 6 BPersVG maßgebend ist).
  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Auszug aus LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95
    Nach der Rechtsprechung sind Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinne organisatorische Einheiten, die mit einem selbständigen Aufgabenbereich und mit organisatorischer Selbständigkeit ausgestattet sind (BVerwG, Beschl. vom 18.01.1990 - C 6 P 8.88 in Tebben/Zapfe, EzPersV, § 6 Nr. 4).
  • BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55

    Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95
    Denn es ist Sache des Arbeitnehmers, konkret aufzuzeigen, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG, Urteil vom 10.01.1994 - 2 AZR 489/93 in AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 - Konzern).
  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

    Auszug aus LAG Köln, 23.02.1996 - 11 (13) Sa 888/95
    Ein derart weitgehendes Vorschlagsrecht muß für den personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zumindest da genügen, wo eine Aufgabenverteilung im Personalbereich zwischen Beschäftigungsstelle und zentralem Personaldezernat zur wesentlichen Struktur der Verwaltung gehört (vgl. BVerwG, Beschl. vom 03.07.1991 - 6 P 18.89 in Tebben/Zapfe, EzPersV, § 6 Nr. 6).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Einzugsgebiet ist danach das Gebiet, das auf einer üblicherweise befahrenen Strecke nicht mehr als 30 km vom Dienstort entfernt ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1c BUKG (vgl. KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 145 und 717; APS-Kiel 2. Aufl. § 1 Rn. 598; Lorenzen-Rehak BPersVG Stand Juli 2005 § 75 Rn. 58; LAG Köln 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; zu § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG iVm. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BUKG: BAG 6. August 2002 - 1 ABR 47/01 - AP BPersVG § 75 Nr. 80 = EzA BPersVG § 75 Nr. 2).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

    Aus der gesetzlichen Formulierung folgt zugleich, dass der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf einem (freien) Arbeitsplatz in einer Dienststelle eines anderen Verwaltungszweigs weiterzubeschäftigen (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 17; 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - zu C 2 der Gründe, BAGE 46, 191; LAG Köln 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36; zu Ausnahmen im Fall einer Verlagerung der Aufgaben in einen anderen Verwaltungszweig Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 1020/08 - Rn. 18; 6. Februar 1997 - 2 AZR 50/96 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1996 - 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
    Bereits in seinem Urteil vom 2. Januar 1984 (- 2 AZR 593/82 -, n.v.) hat der Senat aber angenommen, mit Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel sei es nicht vereinbar, den Kündigungsschutz auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff zu entziehen, und er hat auf den Begriff der "nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG maßgebenden Verwaltung" abgestellt (vgl. ferner LAG Köln Urteil vom 23. Februar 1 9 96- 11 (13) Sa 888/95 - LAGE § 1 KSchG Betriebs bedingte Kündigung Nr. 36).
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