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   VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04   

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https://dejure.org/2004,19883
VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04 (https://dejure.org/2004,19883)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.08.2004 - 11 A 103/04 (https://dejure.org/2004,19883)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 (https://dejure.org/2004,19883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als Diskriminierung

  • lsvd.de PDF

    Ein in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebender Beamter hat einen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04
    Diesem Verständnis der Richtlinie steht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Unbedenklichkeit der unterschiedlichen rechtlichen Behandlung von Ehepartnern und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - RS. C 122/99 P in NVwZ 2001, 1259) nicht entgegen.
  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04
    Denn im Falle eines Verstoßes gegen eine Richtlinie durch gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen, die eine mit der Richtlinie unvereinbare Diskriminierung vorsehen, sind die nationalen Gerichte gehalten, die Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie diese Regelung zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber, die Tarifsvertragsparteien oder in anderer Weise zu beantragen oder abzuwarten (EUGH, Urteil vom 20.03.2003 C 187/00 - Rechtssache Kuntz Bauer -).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Auszug aus VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04
    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung des EuGH zu einem Zeitpunkt ergangen ist, zu dem die hier maßgebliche Richtlinie noch nicht umzusetzen war, lässt sich die Kammer von den Erwägungen leiten, die der EuGH in seinem Urteil vom 07. Januar 2004 (RS. C 117/01, K.B. gegen National Health Service Pensions Agency und Secretary of State for Health) festgestellt hat.
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Es trifft nicht zu, dass die Richtlinie bei dieser Auslegung ins Leere liefe (so aber SchlH VG, Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 - veröffentlicht in juris) oder Diskriminierungen nicht effektiv bekämpft werden könnten (so BayVG München, Beschluss vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - unter 4.4).
  • VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04

    Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Er bezieht sich erneut auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union und verweist auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 -.

    Aus der vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 - herangezogenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Januar 2004 - Rs C-117/01 - ergibt sich nichts anderes.

  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 39/04

    Anspruch eines eingetragenen Lebenspartners auf Behandlung als

    Denn im Gegensatz zu der am gleichen Tag zwischen den gleichen Beteiligten ergangenen Entscheidung in dem Verfahren 11 A 103/04, in dem es um die von der Kammer zugesprochene Gewährung des Familienzuschlags ging, lässt sich für den Bereich der Beihilfe ein Anspruch weder aus Art. 3 GG, noch aus Art. 141 EGV oder unmittelbar oder in richtlinienkonformer Auslegung aus der Richtlinie 2000/78/EG herleiten.

    Denn den sich aus Familienstand und Kinderzahl ergebenden unterschiedlichen Auswirkungen trägt bereits das Besoldungsrecht Rechnung, indem es Alter, Familienstand und Kinderzahl des Beamten bei der Besoldung durch die Dienstalterstufen und den Familienzuschlag wenn auch nur nach Maßgabe der am gleichen Tage ergangenen Entscheidung im Verfahren 11 A 103/04 in unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG angemessen berücksichtigt.

  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    So hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. August 2004 (Az. 11 A 103/04) hinsichtlich des beamtenrechtlichen Familienzuschlages den Standpunkt vertreten, dass jedenfalls noch zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie Regelungen für an den Familienstand anknüpfende Leistungen - wie der Familienzuschlag - dem nationalen Recht vorbehalten bleiben sollten.
  • VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08

    Familienzuschlag Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen,

    Trotz der teilweise divergierenden Rechtsprechung einzelner Instanzgerichte (vgl. für die erweiternde Zahlung des Familienzuschlages Stufe 1 auch an gleichgeschlechtliche Lebenspartner VG Schleswig, Urteil vom 27.08.2004 - 11 A 103/04 - sowie diese Entscheidung bestätigend OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.07.2008 - 3 LB 13/06 - für die gegenteilige Auffassung jüngst Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.03.2009 - 2 A 11403/08 - ; alle zit. nach juris) weist die Rechtssache keine besonderen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) auf.
  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

    Insoweit könne der Gesetzgeber sachgerechte Unterscheidungskriterien finden (so auch Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 22.07.2008 - 3 LB 13.06/11 A 103/04).
  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

    Im Hinblick auf die divergierenden Entscheidungen des VG Stuttgart (a.a.O.; Berufung anhängig beim VGH Baden-Württemberg ­ 4 S 1243/03 ­) und des VG Schleswig (Urteil vom 27.08.2004 ­ 11 A 103/04 ­, bisher lediglich im Tenor verkündet) wird eine obergerichtliche Klärung der Rechtsfrage angezeigt sein.
  • VG Bremen, 13.10.2005 - 2 K 2499/04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft, Hinterbliebenenversorgung

    Soweit das VG Schleswig mit Urteil vom 27.08.2004 (11 A 103/04) - dort im Hinblick auf den Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) - Besoldungsansprüche für eingetragene Lebenspartner unmittelbar aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates hergeleitet hat, kann dem nicht gefolgt werden.
  • VG Freiburg, 16.06.2005 - 3 K 2512/04

    Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs auf den Familienzuschlag nach dem

    Soweit der Kläger sich auf die abweichende Entscheidung des VG Schleswig-Holstein (Urt. v. 27.08.2004 - 11 A 103/04 -) beruft, nach der sich ein entsprechender Anspruch unmittelbar aus der Richtlinie 2000/78/EG ergibt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • VG Minden, 22.02.2010 - 4 K 2026/08

    Anspruch eines in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf

    Diese Vorschriften sind i.S.d. § 2 Abs. 1 BBesG gesetzliche Grundlage für die C. des Klägers, so auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (VG Schleswig), Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2007 - 1 K 1222/02

    Ehe, Lebenspartnerschaft, Familienzuschlag, Besoldung, Beamter

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