Rechtsprechung
BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 65
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 65
Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen einer Beiladung nach § 65 VwGO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.02.1998 - 11 A 50.97
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
- BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 276
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.05.1997 - 11 A 50.95
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Dieser Rechtsstreit wurde gemäß Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Mai 1997 - BVerwG 11 A 50.95 - durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt, worin sich die Beklagte u.a. verpflichtete, den Planfeststellungsbeschluß durch eine näher bezeichnete Erweiterung der aktiven Schallschutzmaßnahmen zu ändern.Die Rechtsposition von Frau H. in bezug auf die von ihr im Verfahren BVerwG 11 A 50.95 geltend gemachten Ansprüche ist jedoch durch den in diesem Verfahren geschlossenen Vergleich abschließend geregelt und kann durch den Erfolg oder Mißerfolg weitergehender Schutzansprüche anderer, an jenem Vergleich nicht beteiligter Nachbarkläger nicht mehr berührt werden.
- BVerwG, 29.10.1997 - 11 A 17.97
Voraussetzungen einer Beiladung
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 S. 7; Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 17.97 und 11 VR 5.97 -). - BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 S. 7; Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 17.97 und 11 VR 5.97 -). - BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81
Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 S. 7; Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 17.97 und 11 VR 5.97 -). - BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
Auf ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß der Beklagten vom 19. Mai 1995 für diesen Abschnitt hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 5. März 1997 BVerwG 11 A 25.95 - die Beklagte verpflichtet, über die von ihnen geforderten aktiven Schallschutzmaßnahmen und dem Grunde nach über die von ihnen geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigung für die Vornahme passiver Schallschutzmaßnahmen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
- BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. § …
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt, wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.). - BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20
Beiladung der Landesnotarkammer als Dritte auf Antrag i.R.e. Disziplinarklage zur …
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BGH…, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 4; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276; jeweils m.w.N.).Erforderlich ist dabei, dass der Inhalt der Entscheidung die Rechtsposition des Dritten berührt (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276, 277).
- BGH, 28.07.2014 - AnwZ 3/13
Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten bei Vorliegen eines rechtlichen …
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (…Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 3/13, aaO Rn. 4; BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).
- BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines …
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2017 - 6 B 3.17
Antrag der Europäischen Kommission auf Beiladung zu einem …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen eines der Beteiligten im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 11 A 50/97 -, NVwZ-RR 1999, S. 276 f., Rn. 6 bei juris m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 4 OB 215/08
Bestehen von Beteiligungsrechten anerkannter Naturschutzverbände in dem Verfahren …
Eine solche Beiladung setzt voraus, dass durch die Entscheidung rechtliche Interessen des Beizuladenden berührt werden, d.h. dass sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Beteiligten im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 11 A 50.97 -, NVwZ-RR 1999, 276). - BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04
Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer …
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 1995 BVerwG 8 B 68.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 und vom 19. November 1998 BVerwG 11 A 50.97 NVwZ-RR 1999, 276). - OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15
Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung; …
Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist daher nur gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits durch den Inhalt der Entscheidung seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.3.2005 - BVerwG 4 VR 1001.04 [BVerwG 4 A 1001.04] -, HFR 2005, 706 f., hier zitiert nach juris, Rn. 2, v. 19.11.1998 - BVerwG 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 276 f., hier zitiert nach juris, Rn. 6, v. 20.6.1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119, hier zitiert nach juris, Rn. 2;… OVG NRW, Beschl. v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 -, juris, Rn. 2;… Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Febr. 2016, § 65 Rn. 12;… Kintz, in: Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 65 Rn. 6;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 65 Rn. 9). - VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
Freistellung von der Kostenlast nach Art. I § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz (juris: …
Vor dem Hintergrund, dass Sinn und Zweck der einfachen Beiladung ist, Dritten die Wahrung ihrer Interessen auf den Streitgegenstand zu ermöglichen und die in § 121 VwGO normierte Rechtskraftbindung auf sie zu erstrecken, kommt eine solche Beiladung aber nur dann in Betracht, wenn der Inhalt der Entscheidung die Rechtsposition des Dritten berührt (BVerwG, Beschluss vom 19.11.1998 - 11 A 50/97 - NVwZ-RR 1999, 276 m. w. N.; juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 8 E 10238/18
Ablehnung einer Beiladung eines Umweltschutzverbandes im Verfahren wegen Änderung …
12 a) Rechtliche Interessen eines Dritten sind i.S.v. § 65 Abs. 1 VwGO berührt, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich dessen Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - 11 A 50.97 -, NVwZ-RR 1999, 276 und juris, Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2008 - 2 N 162.07
Truppenübungsplatz Wittstock "Bombodrom"
- OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21
Veränderungssperre; einstweilige Anordnung
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2008 - 2 N 163.07
Notwendige Beiladung bei rein tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung auf …
- BVerwG, 10.03.2005 - 4 VR 1011.04
- OVG Niedersachsen, 04.07.2016 - 4 KN 77/16
Anerkannte Naturschutzvereinigung; Beiladung; Beteiligungsrecht; einfache …
- OVG Niedersachsen, 30.06.2011 - 10 LB 98/07
Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens …
- BVerwG, 03.03.2005 - 4 VR 1008.04
Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Zulässigkeit des Ausbaus des …
- OVG Saarland, 04.02.2009 - 1 A 387/08
Kein Anspruch auf Beiladung im Parallelverfahren
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1007.04
Voraussetzungen einer einfachen Beiladung - Zweck der Beiladung - Positive und …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1004.04
Voraussetzungen der einfachen und notwendigen Beiladung - Sinn und Zweck der …
- VG Gießen, 07.12.2020 - 8 K 2724/19
Anforderungen an die Beratung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in Sitzungen …
- BVerwG, 15.03.2005 - 4 VR 1010.04
Voraussetzungen und Sinn und Zweck einer notwendigen Beiladung - Entscheidung …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1003.04
Voraussetzungen der einfachen und notwendigen Beiladung - Sinn und Zweck der …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1009.04
Voraussetzungen für eine Beiladung durch das Gericht - "Rechtliches Interesse" an …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - 1 AGH 11/16
Erforderlichkeit der Beiladung eines Dritten im Sinne des § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1006.04
Sinn und Zweck der Beiladung - Unzulässigkeit einer beschränkten Beiladung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2010 - 11 A 1355/07
Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer materiellen Beschwer und der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.05.2008 - 2 N 164.07
Beiladung im verwaltungsgerichtlichen Berufungszulassungsverfahren
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1005.04
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Klage; Planfeststellungsbeschluss; …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1015.04
Voraussetzungen der einfachen und notwendigen Beiladung - Sinn und Zweck der …
- VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 8 S 2599/99
Keine Beiladung im Rechtsmittelzulassungsverfahren; Bauplatzvergabe durch die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2019 - 3 B 122.18
Die Wahl der ständigen richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie …
- OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 13 OB 22/18
Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1002.04
Voraussetzungen der einfachen und notwendigen Beiladung - Sinn und Zweck der …
- BVerwG, 10.03.2005 - 4 VR 1026.04
Ablehnung einer Beiladung - Voraussetzungen einer Beiladung - Zweck einer …
- BVerwG, 11.03.2005 - 4 VR 1014.04
Voraussetzungen der einfachen und notwendigen Beiladung - Sinn und Zweck der …
- BVerwG, 10.03.2005 - 4 VR 1013.04
Zweck der Beiladung - Möglichkeit des rechtlichen Gehörs und der …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1019.04
Voraussetzungen einer einfachen Beiladung - Zweck der Beiladung - Positive und …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1027.04
Ablehnung einer Beiladung - Voraussetzungen einer Beiladung - Zweck einer …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1022.04
Ablehnung einer Beiladung - Voraussetzungen einer Beiladung - Zweck einer …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1016.04
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1012.04
Zweck einer Beiladung - Voraussetzung für das Vorliegen eines rechtlichen …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1028.04
Voraussetzungen und Sinn und Zweck einer notwendigen Beiladung - Auswirkungen des …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1018.04
Voraussetzungen und Sinn und Zweck einer notwendigen Beiladung - Auswirkungen des …
- BVerwG, 08.03.2005 - 4 VR 1021.04
Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Zulässigkeit des Ausbaus des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1999 - 13 B 843/99
Notwendige Beiladung
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1017.04
Voraussetzungen einer einfachen Beiladung - Zweck der Beiladung - Rechtliches …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1023.04
Ablehnung einer Beiladung - Zweck einer Beiladung - Voraussetzungen einer …
- VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00
Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen; …
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1024.04
Ablehnung einer Beiladung - Voraussetzungen für die einfache Beiladung und die …
- BVerwG, 08.03.2005 - 4 VR 1020.04
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einfachen Beiladung - Zweck der Beiladung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 13 E 521/21
Bemessung der Entgelte für den Schienenzugang innerhalb von Serviceeinrichtungen
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1025.04
Zweck der Beiladung bezüglich einer Entscheidung über den …
- OVG Niedersachsen, 14.05.2002 - 7 KN 75/01
Altfall; Beiladung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; …
- VG Aachen, 16.07.2012 - 7 K 1970/09
Keine Beiladung von Umweltschutzvereinigungen zum Verfahren über Errichtung einer …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00
Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch; …
- VG Düsseldorf, 06.05.2013 - 17 K 3207/13
Prüfung der Notwendigkeit einer Beiladung
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00
Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen; …
- VG Düsseldorf, 03.07.2013 - 17 K 3800/13
Notwendigkeit einer Beiladung; Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2009 - 12 E 1170/09
- BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR-(3) 1016.04
Voraussetzungen und Sinn und Zweck einer notwendigen Beiladung - Auswirkungen des …
- VG Trier, 05.12.2006 - 5 K 929/06
Beiladung Dritter bei Erteilung eines Bauvorbescheides.
Rechtsprechung
BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Sicherstellung von aktivem Schallschutz bei Änderung eines vorhandenen Schienenweges - Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck - Bindung des Gerichts an eine den selben Streitgegenstand betreffenden Entscheidung - Äußerung ...
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 121 VwGO; § 76 VwVfG; § 3 BImSchG; § 41 BImSchG; § 18 AEG; § 20 AEG
Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens; Absehen von einer förmlichen Erörterung i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 AEG; Äußerung von Einwendern i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 AEG; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange; Verhältnismäßigkeit der Kosten a - rechtsportal.de
Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im Planänderungsbeschluss festgesetzte Schallschutzkonzept
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schallschutzwände an Schienenwegen (IBR 2000, 134)
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.02.1998 - 11 A 50.97
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
- BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 725
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Auf die dagegen erhobenen, auf Aufhebung dieses Beschlusses, hilfsweise auf Planergänzung um Maßnahmen des Lärmschutzes oder entsprechende Entschädigung gerichteten Klagen dieser und weiterer Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht die Beklagte durch Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff. [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) verpflichtet, über die geforderten aktiven Schallschutzmaßnahmen und dem Grunde nach über die geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigung für die Vornahme passiver Schallschutzmaßnahmen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden; im übrigen hat es die Klagen abgewiesen.Der erkennende Senat hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 5. März 1997 (UA S. 59 = BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) ausgeführt, daß das Gericht mit einer Verpflichtung der Beklagten zur Festsetzung aktiven Schallschutzes bis zur Schwelle bestimmter Grenzwerte unzulässig in den Abwägungsspielraum der Beklagten eingreifen würde.
Ob die Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden und deshalb dem Vorhabenträger nach dem Maßstab des § 41 Abs. 2 BImSchG nicht zuzumuten sind, ist nach der im Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1997 für das vorliegende Verfahren verbindlich zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung in umfassender Weise daran zu messen, mit welchem Gewicht die widerstreitenden Belange einander gegenüberstehen (BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]).
Auf den Seiten 42 bis 44 des genannten Urteils (BVerwGE 104, 123 [BVerwG 05.03.1997 - 11 A 25/95]) hat sich der erkennende Senat eingehend mit dem in der Verkehrslärmschutzverordnung vorgesehenen Abschlag in Höhe von 5 dB(A) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms im Vergleich zum Straßenverkehrslärm und mit der in derselben Verordnung angeordneten Maßgeblichkeit eines Mittelungspegels statt der Maximalpegel befaßt; er hat dabei die Rechtsgültigkeit dieser Regelungen bestätigt.
- BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).
Dies wäre dann der Fall, wenn sich aufgrund erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnen würde, daß durch den Verfahrensfehler die behördliche Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zum Nachteil solcher Positionen der Kläger in Richtung auf eine bestimmte Entscheidung beeinflußt worden ist (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).
- BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85
Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Dieser Verfahrensfehler führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit des Planänderungsbeschlusses, wenn er sich auf die Entscheidung in der Sache ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).Die hiernach erforderliche Kausalität wäre nur dann zu bejahen, wenn zumindest die konkrete Möglichkeit bestände, daß ohne den Verfahrensfehler die Entscheidung anders, und zwar nicht präkludierte materiellrechtliche Rechtspositionen der Kläger begünstigend ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]).
- BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167). - BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95];… Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167). - BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Letzteres wäre nur dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwGE 64, 33 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95];… Urteil des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32, S. 167). - BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93
Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Diese die teilweise Abweisung der seinerzeit erhobenen Klage tragende und damit an der Rechtskraft des genannten Urteils gemäß § 121 VwGO teilhabende Rechtsauffassung bindet den Senat auch im vorliegenden Verfahren, soweit dieses denselben Streitgegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - ; stRspr). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1985 - 9 A 719/83
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Lediglich dann, wenn nur ein Teil der zu schützenden Nachbarschaft vom Schutzbereich einer selbständiger Betrachtung zugänglichen Schutzanlage erfaßt wird, sind einem so beschränkten Schutzzweck auch nur die für diese Schutzanlage aufzuwendenden Kosten gegenüberzustellen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1985, NJW 1986, 2657 [OVG Nordrhein-Westfalen 20.12.1985 - 9 A 719/83]). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97
Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Beteiligung Dritter am Planfeststellungsverfahren Drittschutz grundsätzlich nicht um dieser Beteiligung selbst willen, sondern nur im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung der dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiellrechtlichen Rechtspositionen gewähren (vgl. BVerwGE 62, 243 [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77]; 64, 325 [BVerwG 14.01.1982 - 5 C 70/80]; 67, 74 [BVerwG 17.03.1983 - 2 C 34/81]), könnten die Kläger auch nur dann insoweit durch den Planänderungsbeschluß in ihren Rechten verletzt sein. - BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78
Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und …
- BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77
Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende …
- BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
- BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80
Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff
- BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81
Besoldung - Anrechnung von Sachbezügen - Dienstlicher Fernsprechanschluss - …
- LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses
Mehr als den ihnen zuerkannten Anspruch auf passiven Schallschutz nach der 24. BImSchV könnten die Kläger auch im Wege eines Planergänzungsanspruchs nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1999, Az. 11 A 50.97, juris, Rn. 48). - BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …
Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.
Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.
So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des …
Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d. h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9, 5 dB (A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.
Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.
So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.
Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.
So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.
- BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, …
Die an der Rechtskraft des Urteils gemäß § 121 VwGO teilhabende Rechtsauffassung über den maßgebenden Prognosezeitpunkt bindet auch den Senat im vorliegenden Verfahren, soweit dieses denselben Streitgegenstand hat (stRspr, vgl. Urteile vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 und vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 28 S. 30).Bei ihrer Entscheidung kann sie auch berücksichtigen, ob öffentliche Belange etwa des Landschaftsschutzes oder der Stadtbildpflege oder private Belange negativ betroffener Dritter der Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten aktiven Schallschutzes entgegenstehen (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 32).
Sollte der Beklagte zu dem Ergebnis kommen, dass sich ein Vollschutz als unverhältnismäßig erweist, wären - ausgehend von dem erzielbaren Schutzniveau - "schrittweise Abschläge" vorzunehmen, um so die "mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand" zu leistende maximale Verbesserung der Lärmsituation zu ermitteln (vgl. Urteile vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - a.a.O. S. 39 und 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. ).
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.
Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.
So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee - …
Da nach § 41 Abs. 1 BImSchG sicher zu stellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, hat die Beigeladene entsprechende Schutzmaßnahmen nicht nur einmalig herzustellen, sondern ggf. auch zu unterhalten, damit die erforderliche immissionsmindernde Wirkung auf Dauer gewährleistet bleibt (so BVerwG, Urteil vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 -, juris Rdnr. 37 m. w. N.;… Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 -, juris Rdnr. 85).Soweit in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (- 11 A 50.97 -, juris Rdnr. 37) die Möglichkeit angesprochen wurde, dass die Unterhaltungskosten mit weniger als den von der Beigeladenen (Vorhabenträger) angegebenen 50 bis 56 % der Herstellungskosten zu kapitalisieren sein könnten, wird die Beklagte im Rahmen ihrer Neubescheidung der Frage nachzugehen haben, ob der Anstieg auf heute 106, 5 % der Teuerungsrate und dem Zeitablauf geschuldet ist bzw. aus welchen Gründen er realistisch sein könnte, sofern sich eine Herabsetzung der Unterhaltungskosten im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse entscheidungserheblich auswirken würde.
Bereits im Urteil vom 21. April 1999 (-11 A 50.97-, juris Rdnr. 37) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, "tatsächlich waren noch erheblich höhere Kosten in die Abwägung einzustellen , da die Planfeststellungsbehörde zu Recht davon ausging, dass in den erforderlichen Kostenaufwand auch noch die Unterhaltungskosten einzubeziehen sind " (Hervorhebungen durch den Senat).
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97 Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung , im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).
Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.
Ohne Erfolg berufen sich die Kläger in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.
So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03
Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für …
Was abgewinkelte Lärmschutzwände betrifft, so ist das Bundesverwaltungsgericht dem Vorschlag, deren Lärmminderungseffekt abweichend von Abschnitt 7.1 der Schall 03 zu bewerten, bisher nicht gefolgt (vgl. Urt. v. 21.04.1999 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 725 = UPR 1999, 451): Ob abgewinkelte Lärmschutzwände ein weitergehendes Lärmminderungspotential hätten, sei nicht erforscht; wenn sich die Planfeststellungsbehörde hiermit nicht befasse, liege darin kein Abwägungsfehler; aus § 41 Abs. 2 BImSchG folge kein an die Planungsbehörde gerichteter Forschungsauftrag, der sich auf alle nur theoretisch möglichen Lärmminderungseffekte erstrecke (vgl. auch Vallendar in UPR 2001, 171). - OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08
Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss; …
Eine solche Beeinflussung könnte nur vorliegen, wenn der Kläger aufgrund der fehlenden Einsichtsmöglichkeiten gehindert gewesen wäre, Einwendungen zu erheben, die geeignet gewesen wären, eine für ihn günstigere Entscheidung in der Sache herbeizuführen (BVerwG, rt. v. 21.04.1999 - 11 A 50.97 - NVwZ-RR 1999, 725 m. w. Nwn.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2019 - 20 D 96/11
Klage auf Erlass einer neuen Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03
Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06
Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03
Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in …
- VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06
Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06
Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner …
- VG Oldenburg, 30.04.2003 - 1 B 4791/02
Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Gewässers
- BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes …
- BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02
Rüge der mangelnden richterlichen Aufklärung im Verwaltungsgerichtsverfahren; …
- BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 50.02
Nichtbeachtung von Spitzenpegeln im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung; …
- VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz
- VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118
Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12
Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in …
- BVerwG, 14.05.2003 - 9 B 60.02
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Grundsatzes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 20 D 87/96
Anforderungen an die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12
Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in …
- BVerwG, 15.06.2004 - 4 A 21.03
Einstellung eines Verfahrens im Umfang der Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 20 B 1252/05
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen …
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 385/03
Eignung naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12
Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - 20 A 3955/02
Zweck der Ausgestaltung des gemeindlichen Beteiligungsrechts im …
- VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 4636/96
ICE-Strecke: Schallschutz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 1971/99
Ausgestaltung der Auslegung einer erteilten Interimsgenehmigung als eine …
- VGH Hessen, 16.04.2002 - 2 A 1262/97
- BVerwG, 11.07.2002 - 9 VR 5.02
Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Grund fehlerhafter Abwägung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 2149/99
Flughafen Düsseldorf darf Interimsgenehmigung weiter ausnutzen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00
Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 20 B 124/00
Rechtsprechung
BVerwG, 13.02.1998 - 11 A 50.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.02.1998 - 11 A 50.97
- BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
- BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97