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   VG Berlin, 26.02.2009 - 11 A 778.08   

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https://dejure.org/2009,19469
VG Berlin, 26.02.2009 - 11 A 778.08 (https://dejure.org/2009,19469)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.02.2009 - 11 A 778.08 (https://dejure.org/2009,19469)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 11 A 778.08 (https://dejure.org/2009,19469)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Ausschluss der Kraftfahreignung durch die Einnahme von Betäubungsmitteln

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Passivkonsum von Kokain untauglicher Einwand bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passivkonsum von Kokain?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug wegen passivem Drogenkonsum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrerlaubnisentzug wegen Drogen: Behauptung nur unfreiwillig passiv Kokain konsumiert zu haben, hilft nicht - Passivkonsum von Kokain untauglicher Einwand bei Entziehung der Fahrerlaubnis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gelsenkirchen, 01.10.2008 - 9 L 1029/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Kokain, Cutt-off- Wert

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2009 - 11 A 778.08
    Der Umstand, dass die ermittelte Konzentration den von der Grenzwertekommission beschlossenen Wert bei Kokain (vgl. dazu Eisenmenger, NZV 2006, 24 [25]) unterschreitet, steht der Annahme des Eignungsausschlusses nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV nicht entgegen (vgl. zur Rechtmäßigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis bei einem nachgewiesenen Wert von 23 ng/ml Benzoylecgonin VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 9 L 1029/08 - zitiert nach [...]).

    Gelegentlich wird das Zahnfleisch mit Kokain eingerieben (vgl. Harbort, Rauschmitteleinnahme und Fahrsicherheit, Rn. 281; Brockhaus [2008], S. 750 "Kokain; Geschwinde, Rauschdrogen, 6. Auflage [2007] Rn. 1881: Kokain wird von der intakten Oberhaut des Menschen nicht resorbiert; sowie die bereits erwähnte Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom 1. Oktober 2008 - 9 L 1029/08 -" ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 1 S 186.07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen sofort vollziehbare

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2009 - 11 A 778.08
    Die für die Kraftfahreignung relevante Frage der Einnahme eines Betäubungsmittels lässt sich unabhängig von der vorgefundenen Konzentration beantworten, weil es hierfür im Unterschied zum Konsum von Cannabis nicht darauf ankommt, ob der Betroffene unter dem Einfluss des Betäubungsmittels ein Kraftfahrzeug geführt hat und folglich nicht zwischen dem Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges zu trennen vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - OVG 1 S 186.07 - sowie vom 26. September 2008 - OVG 1 S 171.08 - sowie der Kammer, zuletzt Beschluss vom 11. Dezember 2008 - VG 11 A 670.08 -).
  • VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350

    behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von

    Auszug aus VG Berlin, 26.02.2009 - 11 A 778.08
    Vom rechtlichen Ansatz her ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, 11. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 11 CS 05.1350 - zitiert nach [...]) ein Beteiligter, der einen hochgradig atypischen Sachverhalt vorträgt, konkret und nachvollziehbar dartun muss, warum es in seinem Fall zu einem solchen Ablauf gekommen sein soll.
  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Ergänzend ist jedoch festzuhalten, dass die vermutete Aufnahme der Kokainanhaftungen durch Anfassen des Tisches, des Wasserglases oder der Tabakblättchen nicht plausibel anzunehmen ist (vgl. hierzu: VG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2009 - VG 11 A 778.08, BeckRS 2009, 31991, beck-online m.w.N.).
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