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   BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98   

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BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98 (https://dejure.org/1999,1874)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1999 - 11 A 8.98 (https://dejure.org/1999,1874)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 11 A 8.98 (https://dejure.org/1999,1874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VwVfG § 73 Abs. 2; ; VwVfG § 73 Abs. 4; ; AEG § 20 Abs. 2

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 20 AEG (a.F.), § 42 VwGO, § 73 VwVfG, § 73 VwVfG
    Behördenanhörung; Betroffenenanhörung; Einwendungsausschluss; Gebietskörperschaft; Gemeinde, Träger öffentlicher Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 20 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behördliche Stellungnahme als Betroffeneneinwendung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 190 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95

    Recht des Schienenverkehrs: Einwendungsausschluß infolge Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Hierbei hatte sie darauf hingewiesen, daß nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - ein Träger öffentlicher Belange, der sich die Möglichkeit offenhalten möchte, der Planung zuwiderlaufende Belange notfalls im Klagewege geltend zu machen, sich im Rahmen der Betroffenenanhörung fristgerecht mit Einwendungen beteiligen müsse; eine ausschließliche Beteiligung im Rahmen der Behördenanhörung sei nicht ausreichend.

    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).

    Diese Beschränkung ergibt sich daraus, daß die Stellungnahme in ihrem Betreff ausdrücklich als "Stellungnahme der fachlich betroffenen Stellen" bezeichnet war und außerdem ebenso ausdrücklich auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 13. Januar 1997 Bezug nahm; in diesem Schreiben war das Stadtplanungsamt wiederum ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1995 (a.a.O.) ein Träger öffentlicher Belange, der sich die Möglichkeit offenhalten möchte, der Planung zuwiderlaufende Belange notfalls im Klagewege geltend zu machen, sich im Rahmen der Betroffenenanhörung fristgerecht mit Einwendungen beteiligen müsse und daß die ausschließliche Beteiligung im Rahmen der Behördenanhörung nicht ausreichend sei.

  • BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95

    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Eine Beeinträchtigung der dem Kläger als Bundesland im Bereich des Straßenverkehrsrechts eingeräumten Vollzugshoheit (vgl. BVerwGE 92, 258 ) hat dieser aber zu keiner Zeit geltend gemacht.
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Auf die vom Polizeipräsidenten in Berlin in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde abgegebene Stellungnahme vom 19. Februar 1997 kann schließlich schon deshalb nicht abgestellt werden, weil dieser keine eigenen Angelegenheiten der Stadt Berlin, sondern lediglich die staatliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde wahrzunehmen hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 19. März 1976 BVerwG VII C 71.72 Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1 S. 3 und vom 29. Juni 1983 BVerwG 7 C 102.82 Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13 S. 12).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98
    Auf die vom Polizeipräsidenten in Berlin in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde abgegebene Stellungnahme vom 19. Februar 1997 kann schließlich schon deshalb nicht abgestellt werden, weil dieser keine eigenen Angelegenheiten der Stadt Berlin, sondern lediglich die staatliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde wahrzunehmen hatte (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 19. März 1976 BVerwG VII C 71.72 Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1 S. 3 und vom 29. Juni 1983 BVerwG 7 C 102.82 Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13 S. 12).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offen halten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muss er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1999 - BVerwG 11 A 8.98 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 30 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung;

    Danach muss ein Träger öffentlicher Belange, der durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit deren Geltendmachung im Klageweg offenhalten will, im Rahmen der Betroffenenbeteiligung ausdrücklich frist- und formgerecht Einwendungen erheben (Urteil vom 9. Juni 1999 - BVerwG 11 A 8.98 - juris Rn. 29 mit zahlr. Rspr Nachw. = Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2004 - 5 S 1706/03

    Keine Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde bei sechsstreifigem Ausbau

    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offen halten will, diese Rechte notfalls im Klageweg geltend zu machen, muss er im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (BVerwG, Urt. v. 27.12.1995 - 11 A 24.95 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 3; Urt. v. 09.06.1999 - 11 A 8.98 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 30 m.w.N.).

    Dafür, dass eine solche Verfahrensweise ungeachtet des Umstands, dass die Verwendung der Begriffe "Aufgabenbereich" und "Stellungnahme" dem Wortlaut der für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange geltenden Vorschrift des § 17 Abs. 3a FStrG entspricht, verfänglich ist, spricht auch, dass der Beklagte nach Angaben seines Vertreters in der mündlichen Verhandlung zwischenzeitlich den einschlägigen Vordruck unter Berücksichtigung der erwähnten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie andere Planfeststellungsbehörden auch (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1999 - 11 A 8.98 - a.a.O.) geändert hat und die Gemeinden nunmehr eigens darauf hinweist, dass sie mit eigenen Rechten und Belangen dem Einwendungsausschluss nach § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG unterliegen und dass sich die zur Stellungnahme gewährte Frist allein auf die Stellungnahme gemäß § 17 Abs. 3a FStrG als Träger öffentlicher Belange bezieht.

    Soweit sich die Klägerin als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Gesichtspunkte der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beruft, macht sie keine eigenen Rechte geltend; denn hierbei handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, die gerade nicht im Selbstverwaltungsrecht der Klägerin gründet (BVerwG, Urt. v. 09.06.1999 - 11 A 8.98 - a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1999 11 A 8.98 -, juris Rn. 29.
  • BVerwG, 07.09.2023 - 7 A 8.21

    Freistaat Bayern ./. Bundesrepublik Deutschland - VDE 8.1

    Im Hinblick darauf hat das Bundesverwaltungsgericht schon früher die Klagebefugnis eines Hoheitsträgers aufgrund einer von ihm geltend gemachten Beeinträchtigung seiner Rechte als Straßenbaulastträger durch eine eisenbahnrechtliche Planfeststellung bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1999 - 11 A 8.98 - juris Rn. 27 und 18, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 30).

    Zwar verweisen die Beigeladenen zu 1 bis 3 in der Sache zutreffend darauf, dass ein Träger öffentlicher Belange, soweit er durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist, im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben muss, andernfalls diese Einwendungen der Präklusion nach § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1999 - 11 A 8.98 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 30 S. 4 m. w. N., zu § 20 Abs. 2 AEG a. F.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - 2 D 14/13

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Sondergebietsfläche

    vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 1. September 1999 - 11 A 2.98 -, NVwZ 2000, 68 = juris Rn. 22, und vom 9. Juni 1999 - 11 A 8.98 -, juris Rn. 29, zur Doppelrolle der Gemeinde als Behörde und Einwender im Planfeststellungsverfahren.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

    "... Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8/98 -, LKV 2000, 39, 40; 10.02.1999 - 11 A 21/98 -, NJW 1999, 1729; 09.02.1996 - 11 VR 45/95 -, NVwZ 1996, 1021, 1022; 27.12.1995 - 11 A 24/95 -, NVwZ 1996, 895; 13.03.1995 - 11 VR 2/95 -, NVwZ 1995, 905, 907), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, dass die allen durch ein planfestzustellendes Vorhaben Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegte Mitwirkungslast uneingeschränkt auch für eine Gebietskörperschaft gilt, die im Planfeststellungsverfahren als Behörde und damit als Trägerin öffentlicher Belange gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG zur Stellungnahme aufgefordert worden ist.
  • BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98

    Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht;

    Der Senat hat stets und gerade im Hinblick auf die Doppelrolle der Gemeinde als Behörde und Einwender die Verschiedenartigkeit der beiden Verfahren und ihrer rechtlichen Voraussetzungen betont (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Juni 1999 BVerwG 11 A 8.98 ).
  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

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  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 5.16

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis auch im Fall der Klage eines Landes bejaht, das die Beeinträchtigung seiner Rechte als Straßenbaulastträger durch die planfestgestellte Schließung eines Bahnüberganges geltend gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1999 - 11 A 8.98 - juris Rn. 27; vgl. auch Rn. 31 ).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 3 A 1.18

    ICE-Trasse Ebensfeld - Erfurt: Eisenbahn-Bundesamt muss über Rettungsplatz am

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2010 - 5 M 153/09

    Martensches Bruch (Kompensationsmaßnahme) - Anfechtung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 2333/04

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis einer Gemeinde nach Versäumnis der

  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40036

    Luftrecht; Flughafen München; Vorfelderweiterung; Flughafenkapazität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 11 A 4823/03
  • OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09

    Planfeststellungsverfahren, Planrechtfertigung, Präklusion, Planungshoheit der

  • BVerwG, 28.12.2000 - 4 VR 11.00

    Kostenentscheidung i.R.d. Erledigung eines Rechtsstreits bzgl. eines Antrags auf

  • VGH Bayern, 07.01.2003 - 20 A 02.40037

    Kein Klagerecht gegen Vorfeld-Erweiterung am Flughafen München

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.04.1998 - 11 A 8.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18710
BVerwG, 03.04.1998 - 11 A 8.98 (https://dejure.org/1998,18710)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1998 - 11 A 8.98 (https://dejure.org/1998,18710)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1998 - 11 A 8.98 (https://dejure.org/1998,18710)
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