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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09   

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https://dejure.org/2009,17774
OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09 (https://dejure.org/2009,17774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.02.2009 - 11 AR 1/09 (https://dejure.org/2009,17774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 11 AR 1/09 (https://dejure.org/2009,17774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlich zuständigen Gerichte für Entscheidungen über die Fortdauer von Freiheitsentziehungen i.R.v. Polizeieinsätzen anlässlich des NATO-Gipfeltreffens im April 2009 in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der örtlichen zuständigen Gerichte für Entscheidungen über die Fortdauer von Freiheitsentziehungen im Rahmen von Polizeieinsätzen anlässlich des NATO-Gipfeltreffens im April 2009 in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 926
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09
    Die bloße Möglichkeit, dass die Polizei den Vollzugsort zum Zwecke der Manipulation der gerichtlichen Zuständigkeit willkürlich auswählen könnte, führt nicht dazu, die Zuständigkeitsregelung als verfassungswidrig anzusehen (vgl. zu einer ähnlichen Regelung im bayerischen Recht BayVerfGH , Entscheidung vom 2. August 1990 - Vf. 3-VII-89 u.a., NVwZ 1991, 664 mit weiteren Nachweisen auch zu gegenteiligen Auffassungen).
  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 15 Sbd 5/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für richterliche Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09
    a) Der Senat konnte, nachdem er durch die Hinweise der Präsidenten der Landgerichte Baden-Baden und Offenburg von der Ungewissheit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage Kenntnis erlangt hat, auch ohne Vorlage durch eines der beteiligten Amtsgerichte das Bestimmungsverfahren von Amts wegen einleiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06, NJW 2006, 2707 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 20 W 224/06, NJW 2006, 3443; Keidel/Sternal, FGG , 15. Aufl., § 5 , Rn. 46).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.02.2009 - 11 AR 1/09
    a) Der Senat konnte, nachdem er durch die Hinweise der Präsidenten der Landgerichte Baden-Baden und Offenburg von der Ungewissheit der Beurteilung der Zuständigkeitsfrage Kenntnis erlangt hat, auch ohne Vorlage durch eines der beteiligten Amtsgerichte das Bestimmungsverfahren von Amts wegen einleiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 15 Sbd 5/06, NJW 2006, 2707 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juni 2006 - 20 W 224/06, NJW 2006, 3443; Keidel/Sternal, FGG , 15. Aufl., § 5 , Rn. 46).
  • LG Itzehoe, 18.09.2019 - 1 AR 1/19

    Örtliche Zuständigkeit für richterliche Entscheidungen über Ingewahrsamnahme von

    Zwar setzt eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 FamFG durch das gemeinsame nächsthöhere Gericht grundsätzlich voraus, dass die Gerichte, deren örtliche Zuständigkeit zweifelhaft ist, mit einer konkreten Angelegenheit bereits befasst sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 20 W 224/06, jeweils juris).

    In einem solchen Fall kann ein Verfahren nach § 5 Abs. 1 FamFG von Amts wegen eingeleitet werden, wenn das nächsthöhere gemeinsame Gericht von einem Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten bezüglich einer notwendigen Amtshandlung in Kenntnis gesetzt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2006, Az. 20 W 224/06, ebenso: OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2006, Az. 15 Sbd 5/06, OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 16 AR 3/09, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, jeweils juris).

    Die bloße Möglichkeit, dass die Polizei den Vollzugsort zum Zwecke der Manipulation der gerichtlichen Zuständigkeit willkürlich auswählen könnte, führt nicht dazu, die Zuständigkeitsregelung als verfassungswidrig anzusehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, juris zu § 28 Abs. 4 Satz 1 PolG BW a.F. ("in dessen Bezirk eine Person in Gewahrsam genommen ist") unter Bezugnahme auf BayVerfGH, NVwZ 1991, 664 zu einer ähnlichen Regelung im bayerischen Recht sowie BVerfGE 83, 24 = NJW 1991, 1283, m.w. Nachw. auch zu gegenteiligen Auffassungen).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem zuvor erwähnten Beschluss vom 04.02.2009, Az. 11 AR 1/09, ausgeführt hat, ließe sich zudem die Möglichkeit einer willkürlich durch das Handeln der Polizei herbeigeführten örtlichen Zuständigkeit auch nicht dadurch ausschließen, wenn auf das Gericht des Ergreifungsortes abgestellt würde.

  • OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der

    Die Ablehnung einer richterlichen Sachentscheidung allein aus Gründen fehlender örtlicher Zuständigkeit würde also im Ergebnis dazu führen, dass der Rechtsschutz durch die richterliche Entscheidung, die § 36 Abs. 1 PolG NW für den Betroffenen auf der Grundlage des Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG auch bei einer kurzfristigen Freiheitsentziehungsmaßnahme gerade gewährleisten will, vereitelt würde (OLG Hamm a. a. O.; OLG Frankfurt NJW 2006, 3443; OLG Karlsruhe NJW 2009, 926; LG Köln, Beschluss vom 27.04.2006 - 1 T 174/06 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.12.2009 - 11 AR 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34837
OLG Hamburg, 11.12.2009 - 11 AR 1/09 (https://dejure.org/2009,34837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2009 - 11 AR 1/09 (https://dejure.org/2009,34837)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 11 AR 1/09 (https://dejure.org/2009,34837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 414 O 41/09
  • LG Hamburg - 414 O 46/09
  • OLG Hamburg, 11.12.2009 - 11 AR 1/09
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2009 - 11 AR 1/09
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Zweck des Squeeze-out (vgl. §§ 327 a ff. AktG), nämlich die Behinderungen des Hauptaktionärs bei der Unternehmensführung durch die Inhaber von Klein- und Kleinstbeteiligungen zu vermeiden, für legitim erachtet hat (vgl. BVerfG ZIP 2007, 1261) muss dies erst recht für den gesetzgeberischen Zweck des Quorumserfordernisses im Freigabeverfahren gelten.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2009 - 11 AR 1/09
    Denn da die Vorschrift des § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG auf einen gegenwärtigen, noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt für die Zukunft einwirkt, entfaltet sie lediglich eine zulässige so genannte unechte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 101, 239, 263).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12

    Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen:

    Soweit die vom Antragsgegner Ziffer 2) zitierte (Bl. 122 f.) Einzelmeinung (Schwab in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 246a Rz. 9) in ausdrücklichem Widerspruch zur dort anerkannten "einhelligen" Ansicht eine Addition der Beteiligungen mehrerer Antragsgegner befürwortet, stellt sie sich in Widerspruch zum erklärten und verfassungskonformen (OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2337 [juris Rz. 10]; OLG Hamburg, AG 2010, 215 [juris Rz. 13]) Ziel des Gesetzgebers, das "Aufspringen von Trittbrettfahrern" mit sehr geringem Aktienbesitz zu verhindern und die faktische Kassationsmöglichkeit nur solchen Aktionären zu gewähren, die ein nicht unwesentliches Investment in eine Gesellschaft getätigt haben (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2337 [juris Rz. 11]).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2012 - 12 AktG 778/12

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Anforderungen an den Nachweis eines

    Der Senat folgt der herrschenden Meinung, dass keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen, insbesondere kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vorliegt (vgl. OLG Nürnberg AG 2011, 179; OLG Stuttgart AG 2010, 89; OLG Hamburg AG 2010, 215; OLG Hamburg AG 2010, 214; OLG Frankfurt AG 2010, 596).
  • OLG München, 26.03.2015 - 23 AktG 1/15

    Zulässigkeit des Freigabeverfahrens auch bei Zwangseinziehung

    Der Senat schließt sich dem OLG Hamburg und dem OLG Stuttgart an, die die Vorschriften des § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG bzw. § 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten haben (Beschluss vom 11.12.2009, 11 AR 1/09, AG 2010, 215, und vom 19.10.2009, 20 AR [Freig) 1/09, AG 2010, 89).
  • OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 12 AktG 1218/10

    Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss: Nachweis des erforderlichen

    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen nicht (vgl. OLG Stuttgart AG 2010, 89; OLG Hamburg AG 2010, 215; OLG Hamburg AG 2010, 214; OLG Frankfurt AG 2010, 596).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 5 AktG 2/20

    Zum Anwendungsbereich des § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG

    Die Auffassung des Senats zur Vereinbarkeit der Regelungen der §§ 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG, 319 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 AktG mit dem Grundgesetz wird von diversen Obergerichten geteilt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 11.12.2009, 11 AR 1/09, juris Rn. 9), dem OLG Stuttgart (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.10.2009, 20 AR (Freig) 1/09, juris Rn. 10) und dem OLG München (OLG München, Beschluss vom 26.03.2015, 23 AktG 1/15, juris Rn. 36).
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