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   VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503   

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VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503 (https://dejure.org/2009,72190)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2009 - 11 B 06.30503 (https://dejure.org/2009,72190)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 11 B 06.30503 (https://dejure.org/2009,72190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung bei einer Rückkehr in die Russische Föderation wegen inländischer Fluchtalternative Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten; tschetschenische Asylbewerber; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Die Beantwortung der Frage, welche Wahrscheinlichkeit die in § 60 Abs. 1 AufenthG vorausgesetzte Gefahr aufweisen muss, hängt davon ab, ob der schutzsuchende Ausländer seinen Herkunftsstaat bereits auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt ausgereist ist (vgl. BVerfG vom 10.7.1089 BVerfGE 80, 315/333; BVerwG vom 26.3.1985 BVerwGE 71, 175 f.).

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur asylerheblichen Verfolgung, wonach eine gezielte Rechtsverletzung, d. h. ein gezielter Eingriff in ein asylrechtlich geschütztes Rechtsgut, erforderlich ist (vgl. die Grundsatzentscheidung des BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989 BVerfGE 80, 315/334f.).

    Auch aus den vom Bevollmächtigten der Beigeladenen in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerfG vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 (BVerfGE 81, 58) ergibt sich keine vom Vorstehenden abweichende Beurteilung.

  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 11 B 02.31597

    inländische Fluchtalternative für politisch unverdächtige, gesunde und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Die angegriffene Entscheidung weiche von den Entscheidungen des BayVGH vom 31. Januar 2005 (Az. 11 B 02.31597) und vom 19. Juni 2006 (Az. 11 B 02.31598) ab, die für Tschetschenen von einer inländischen Fluchtalternative ausgingen.

    Denn sie könnten sich nach ihrer Einreise auch in anderen Teilen der Russischen Föderation als Tschetschenien niederlassen, weil sie dort vor asylrelevanten Übergriffen im Sinn von § 60 Abs. 1 AufenthG, Art. 9 f. QRL hinreichend sicher sind - vgl. i.E. die ausführliche Darlegung in der Entscheidung des Senats vom 31. Januar 2005 (11 B 02.31597), an der nach wie vor festzuhalten ist.

    Jedenfalls aber sind diese Voraussetzungen für die Beigeladenen in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens bereits schon deshalb erfüllt, weil - wie oben dargelegt - die ihnen dort drohenden Nachteile nicht das Gewicht einer politisch motivierten asylrelevanten Rechtsgutbeeinträchtigung erreichen und zudem die Situation in Tschetschenien selbst für die Beigeladenen deutlich nachteiliger wäre (vgl. BayVGH vom 31.2.2005 Az. 11 B 02.31597).

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 11 B 08.30038

    Tschetschenen aus Dagestan; keine Vorverfolgung; inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Nach der Auffassung des Senats gelten die Grundsätze zum Prognosemaßstab bei der Anerkennung von Flüchtlingen zumindest im Kern auch nach der ausdrücklichen Übernahme zahlreicher Normen der Qualifikationsrichtlinie in das deutsche Recht fort (vgl. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 11 B 08.30038 und vom 16.6.2008 Az. 11 B 07.30185).

    Dies ist aber bei gehörigen Bemühungen möglich (vgl. im Einzelnen BayVGH vom 17.4.2008 a.a.O.).

    Soweit es einige Monate dauern sollte, bis die Beigeladenen eine Registrierung erhalten, kann dieser Zeitraum durch Rückkehrhilfen nach dem REAG/GARP-Programm und durch Aushilfstätigkeiten überbrückt werden (vgl. BayVGH vom 31.1.2005 a.a.O.; vom 17.4.2008 a.a.O.; vom 16.6.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Die Zielgerichtetheit bezieht sich nicht nur auf die asylerheblichen Merkmale bzw. jetzt auf die Verfolgungsgründe im Sinne von Art. 10 QRL, an die die Handlung anknüpfen muss (vgl. Art. 9 Abs. 3 QRL), sondern auch auf die durch die Handlung bewirkte Rechtsgutsverletzung selbst (BVerwG vom 19.1.1009 AuAS 2009, 115).

    Mit der hier in Rede stehenden etwaigen Registrierungsverweigerung ist nach dem Charakter der Maßnahme nicht ein Eingriff in das Leben oder die Gesundheit des Zuzugswilligen intendiert, sondern lediglich eine Aufenthaltsnahme in anderen Landesteilen (BVerwG vom 19.1.1009 AuAS 2009, 115).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 217.01

    Beanstandungsklage; Bundesbeauftragter; nachrangiger Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Mit Schreiben vom 16. Februar 2009 erwiderte der Bundesbeauftragte unter Verweis auf die Entscheidung des BVerwG vom 19. Dezember 2001 (AuAS 2002, 70), dass das Vorliegen der geltend gemachten behandlungsbedürftigen Erkrankungen allenfalls zu einem subsidiären Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG führen könne.

    Denn wenn die Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG Erfolg hat, darf das Gericht über nachrangigen Abschiebungsschutz, der wie hier nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheids ist, nicht entscheiden (BVerwG vom 19.12.2001 AuAS 2002, 70).

  • VGH Bayern, 16.06.2008 - 11 B 07.30185

    Tschetschenisch/inguschetische Familie; Jurist aus Moskau; Verfolgungsschicksal

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Nach der Auffassung des Senats gelten die Grundsätze zum Prognosemaßstab bei der Anerkennung von Flüchtlingen zumindest im Kern auch nach der ausdrücklichen Übernahme zahlreicher Normen der Qualifikationsrichtlinie in das deutsche Recht fort (vgl. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 11 B 08.30038 und vom 16.6.2008 Az. 11 B 07.30185).

    Soweit es einige Monate dauern sollte, bis die Beigeladenen eine Registrierung erhalten, kann dieser Zeitraum durch Rückkehrhilfen nach dem REAG/GARP-Programm und durch Aushilfstätigkeiten überbrückt werden (vgl. BayVGH vom 31.1.2005 a.a.O.; vom 17.4.2008 a.a.O.; vom 16.6.2008 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Auch aus den vom Bevollmächtigten der Beigeladenen in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerfG vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 (BVerfGE 81, 58) ergibt sich keine vom Vorstehenden abweichende Beurteilung.
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Für die für den Beigeladenen zu 1) ebenfalls geltend gemachte PTBS gilt grundsätzlich das Gleiche, jedoch fehlt es insoweit bereits an einer hinreichenden Substantiierung, weil die hierzu vorgelegte fachärztliche Stellungnahme den Anforderungen der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 129, 251) noch nicht einmal annähernd genügt.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 29.5.2008 Az. 10 C 11.07) ist nach der Umsetzung der QLR an dem Erfordernis des landesinternen Vergleichs zum Ausschluss nicht verfolgungsbedingter Nachteile und Gefahren ohnehin nicht festzuhalten.
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 B 06.30503
    Die Beantwortung der Frage, welche Wahrscheinlichkeit die in § 60 Abs. 1 AufenthG vorausgesetzte Gefahr aufweisen muss, hängt davon ab, ob der schutzsuchende Ausländer seinen Herkunftsstaat bereits auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt ausgereist ist (vgl. BVerfG vom 10.7.1089 BVerfGE 80, 315/333; BVerwG vom 26.3.1985 BVerwGE 71, 175 f.).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 B 02.31598

    allein stehende Tschetschenin mit Kleinkind; Zumutbarkeit eines vorübergehenden

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

  • VGH Hessen, 11.05.2010 - 10 A 2658/06

    Streitgegenstand der Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten - neuer

    Durch diese Begrenzung des Streitgegenstandes wird der Beigeladene auch nicht schutzlos gestellt, denn über die Gewährung subsidiären Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 2 bis 5 und 7 AufenthG hat das Bundesamt nach Abschluss dieses Verfahrens erstmals zu befinden und gegen diese Entscheidung kann er sodann gegebenenfalls erneut um Rechtsschutz nachsuchen (vgl. ebenso BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2001, - 1 B 217/01 -, juris, Rdnrn. 5 und 7; Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 2009, - 11 B 06.30503 -, juris, Rdnr. 29; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. März 2009, - 2 LB 643/07 -, juris, Rdnrn. 163 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2006, - 3 L 176/01 -, juris, Rdnr. 68).
  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 B 08.30103

    Tschetschenischer Volkszugehöriger; keine individuelle Vorverfolgung; inländische

    Nach der Auffassung des Senats gelten die Grundsätze zum Prognosemaßstab bei der Anerkennung von Flüchtlingen - zumindest im Kern - auch nach der ausdrücklichen Übernahme zahlreicher Normen der Qualifikationsrichtlinie in das deutsche Recht fort (vgl. z.B. BayVGH vom 17.4.2008 Az. 11 B 08.30038, vom 27.10.2009 Az. 11 B 06.30503).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass politisch unverdächtigen und erwerbsfähigen Tschetschenen in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz im Sinne von § 60 Abs. 1 Sätze 4 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 QRL zur Verfügung steht (vgl. BayVGH vom 24.10.2007 Az. 11 B 30707, vom 11.12.2008 Az. 11 B 03.31261, vom 12. Januar 2009 Az. 11 B 06.30900, vom 29.9.2009 Az. 11 B 07.30340, vom 27.10.2009 Az. 11 B 06.30503, OVG Berlin-Brandenburg vom 3.3.2009 a.a.O.).

  • VG München, 10.09.2013 - M 16 K 13.30250

    Russische Föderation; Abschiebungsverbote (verneint)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27. Oktober 2009 (Az. 11 B 06.30503) den Bescheid des Bundesamtes vom ... Dezember 2001 in Nummer 2 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Januar 2003 aufgehoben.

    Dies ist vorliegend der Fall - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 2009 (Az. 11 B 06.30503) festgestellt hat -, denn für die Klägerin besteht in anderen Teilen der Russischen Föderation eine zumutbare interne Schutzalternative.

  • VG Minden, 14.12.2010 - 10 K 1890/10

    Unterlassen der Mitwirkungspflicht aus § 10 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

    vgl. zum Ganzen Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 29. April 2010 - 2 A 315/08.A, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 27. Oktober 2009 - 11 B 06.30503 - und 29. September 2009 - 11 B 07.30340 -, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 2307/03.A und Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 06. September 2007 - 1 K 3974/06.A -, sämtlich abrufbar über juris.
  • VG München, 10.09.2013 - M 16 K 13.30248

    Russische Föderation; PTBS; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (verneint)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27. Oktober 2009 (Az. 11 B 06.30503) den Bescheid des Bundesamtes vom ... Dezember 2001 in Nummer 2 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Januar 2003 aufgehoben.
  • VG München, 10.09.2013 - M 16 K 13.30249

    Russische Föderation; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (verneint)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27. Oktober 2009 (Az. 11 B 06.30503) den Bescheid des Bundesamtes vom ... Dezember 2001 in Nummer 2 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. Januar 2003 aufgehoben.
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