Rechtsprechung
BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Giebelmauer; Grenzen; gemeinsame; strittige
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Judicialis
FlurbG § 13 Abs. 2; ; FlurbG § 13 Abs. 2 Sätze 4 - 7; ; FlurbG § 44 Abs. 2; ; FlurbG § 45 Abs. 1; ; FlurbG § 45 Abs. 1 Nr. 1; ; FlurbG § 61; ; FlurbG § 64; ; FlurbG § 149
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.12.1970 - IV B 15.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Revision - Maßnahmen im …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99
Es ist nicht Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde, das Eigentum an einer Giebelmauer zu ermitteln, wenn darüber zwischen den Nachbarn Streit besteht (wie Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 15.69 - RdL 1971, 112).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei zwar anerkannt, daß es nicht Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde sei, strittige Grenzverläufe richtig zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 15.69 - RdL 1971, 112).
Hiervon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur - wie die Beschwerde selbst ausführt - entschieden, daß es nicht Aufgabe der Flurbereinigungsbehörde ist, das Eigentum an einer Giebelmauer zu ermitteln, wenn darüber zwischen den Nachbarn Streit besteht (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1970, a.a.O.).
- BVerwG, 28.05.1969 - IV B 46.69
Berechtigung des Flurbereinigungsgerichts zur Änderung des Flurbereinigungsplans
Auszug aus BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99
Die Entscheidung über die Abfindung darf sich an der Festsetzung des Grenzverlaufs nach § 13 Abs. 2 Satz 3 FlurbG orientieren, und zwar auch dann, wenn es darum geht, den Nachbarn ihren Altbesitz an Hausgrundstücken mit gemeinsamer Giebelmauer zuzuweisen (im Anschluß an Beschluß vom 28. Mai 1969 - BVerwG 4 B 46.69 - RdL 1969, 296).Es hat vielmehr darüber hinaus gebilligt, daß sich die Entscheidung über die Abfindung an der nach § 13 Abs. 2 Satz 4 FlurbG getroffenen Festsetzung orientiert, und zwar auch dann, wenn es darum geht, den Nachbarn ihren Altbesitz an Hausgrundstücken mit der gemeinsamen Giebelmauer erneut zuzuweisen (vgl. Beschluß vom 28. Mai 1969 BVerwG 4 B 46.69 - RdL 1969, 296).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 9 C 12249/96
Auszug aus BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99
OVG Koblenz vom 23. März 1999 - Az.: OVG 9 C 12249/96 -.BVerwG 11 B 12.99 OVG 9 C 12249/96.
- BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74
Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99
Nicht geklärt und deswegen von grundsätzlicher Bedeutung sei aber, ob dies auch dann gelten könne, wenn das besondere Interesse des Eigentümers an der unveränderten Zuteilung eines solchen Grundstücks ausnahmsweise zurücktreten müßte (vgl. BVerwGE 55, 48).
- BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00
Vereinfachte Flurbereinigung; Dorferneuerungsmaßnahmen in der Ortslage; …
Es ist nicht Aufgabe des Flurbereinigungsverfahrens, strittige Grenzverläufe richtig zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Juli 1999 - BVerwG 11 B 12.99 - Buchholz 424.01 § 13 Nr. 3).Es ist indessen nicht Aufgabe des Flurbereinigungsverfahrens, im Einzelnen zu klären, worauf diese Überlassung beruht, ob sie sachenrechtliche Folgen nach sich gezogen hat und wie die sich heute daraus ergebenden zivilrechtlichen Streitigkeiten zu entscheiden sind (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1999 - BVerwG 11 B 12.99 - a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 28/07
Zulässige Abfindung mit geringfügig verkleinerter Gebäudefläche im Rahmen eines …
Der Senat lässt daher die Frage offen, wie man hätte nach § 13 Abs. 2 und 3 FlurbG verfahren müssen, wenn es auf den exakten Verlauf der alten Grundstücksgrenze entscheidend angekommen wäre (vgl. dazu BVerwG, 09.07.1999, - BVerwG 11 B 12.99 -, RdL 1999, 237; 28.05.1969 - BVerwG IV B 46.69, RdL 1969, 296; BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92 -, RzF - 8 - zu § 13 Abs. 2 FlurbG; BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00 -, RdL 2001, 96, 97; 04.12.1970 - BVerwG IV B 15.69 -, RdL 1971, 112; OVG Koblenz, 17.12.1968 - 3 C 43/68 -, RdL 1969, 213). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
Zur Pflicht zur Gebäudeeinmessung
Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bodenordnungsverfahrens, vorhandene Grenzen festzustellen (BVerwG, B. v. 09.07.1999 - 11 B 12.99 - RdL 1999, 237).