Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96   

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https://dejure.org/1996,880
BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96 (https://dejure.org/1996,880)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 B 14.96 (https://dejure.org/1996,880)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 B 14.96 (https://dejure.org/1996,880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - MPU-Gutachten - Neue Tatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 15b Abs. 1, Abs. 2
    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 332
  • DÖV 1996, 879
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
    Sie läßt sich ohne Revisionsverfahren aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 157 ) beantworten: Hat sich der Betroffene der angeordneten Begutachtung gestellt und liegt der Behörde das Gutachten vor, so ist dies eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat; ihre Verwertbarkeit hängt nicht von der Rechtsmäßigkeit der behördlichen Anordnung nach § 15 b Abs. 2 StVZO ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96
    Eine solche Bedeutung kommt einer Sache dann zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 6 K 4574/18

    Medizinal-Cannabis und Fahrerlaubnis

    vgl. zur Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens, das auf einer rechtswidrigen Gutachtenanordnung beruht, zum Nachteil des Betroffenen BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, BVerwGE 65, 157-167 = juris, Rn. 20 und Beschluss vom 19. März 1996 - 11 B 14/96 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. November 2010 - 16 B 1299/10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 14 L 2328/12 -, juris, Rn. 10.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Es kommt hinzu, dass einem Betroffenen kein rechtliches Mittel zur Verfügung steht, die Frage der Berechtigung der Zweifel und damit der Aufforderung vor dem Erlass einer Entziehungsverfügung verbindlich klären zu lassen; er trägt daher das alleinige Risiko sowohl bei einer Weigerung, die - wenn von Behörden und Gerichten im Entziehungsverfahren als unberechtigt erkannt - regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt, als auch bei einer Befolgung, die selbst dann den Beleg seiner Ungeeignetheit erbringen kann, wenn die Aufforderung als solche sich bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen sollte (vgl. Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 und vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26).
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