Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,447
BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92 (https://dejure.org/1992,447)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 (https://dejure.org/1992,447)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1992 - 11 B 22.92 (https://dejure.org/1992,447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Ein Kraftfahrer muß in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren - Geltung der strafrechtlichen Entscheidung - Ermessensüberprüfung - Zweite Anhörungsmitteilung - Förmlicher Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4
    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 165
  • NZV 1992, 501
  • DÖV 1993, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
    Ein Kraftfahrer muß in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (wie Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 und vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43).

    "... Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der sich der für das Verkehrsrecht nunmehr zuständige 11. Senat anschließt - muß ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren nach § 4 StVG eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
    Ein Kraftfahrer muß in einem Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen, sofern sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (wie Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 und vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43).

    Mit diesem grundsätzlichen Vorrang der strafrichterlichen vor verwaltungsbehördlichen Feststellungen sollen überflüssige, aufwendige und sich widersprechende Doppelprüfungen möglichst vermieden werden (Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43 ).

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
    Der Kläger muß sich unter diesen Umständen den Sachverhalt, der der rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegt, entgegenhalten lassen, zumal er nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts gegen das Strafurteil weder Berufung eingelegt noch später ein Wiederaufnahmeverfahren betrieben hat (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 39.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 41).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    Außerdem entfällt die Bindungswirkung, wenn gewichtige Anhaltspunkte, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (BVerwG, B.v. 28.9.1981 - 7 B 188.81 - juris Rn. 7, B.v. 3.9.1992 - 11 B 22.92 - BayVBl 1993, 26 m. w. N.; BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 11 ZB 09.2002 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78 = NZV 1988, 37 und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 = NZV 1992, 501).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2012 a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 - NZV 1988, 37 und vom 03.09.1992 - BVerwG 11 B 22.92 - NZV 1992, 501).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht