Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 03.06.2008

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   VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08.T   

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VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08.T (https://dejure.org/2009,1884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.01.2009 - 11 B 254/08.T (https://dejure.org/2009,1884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 11 B 254/08.T (https://dejure.org/2009,1884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren der umliegenden Kommunen gegen die sofortige Vollziehung des Plans für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; Vereinbarkeit der Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes (FLärmSchG) in der Neufassung vom 1. Juni 2007 mit dem ...

  • Judicialis

    FLärmSchG § 2; ; FLärmSchG § 9; ; FLärmSchG § 13; ; LuftVG § 8 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht - Flughafenerweiterung: Absturzrisiko; Alternativauswahl; Bedarfsermittlung; Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm; Fluglärmgesetz; Fluglärmschutzgesetz; kommunale Belange; Landesplanung; Landesplanung und Planfeststellung; Luftschadstoffe; Luftverkehr; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.1.2009)

    Ausbau des Frankfurter Flughafens // Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Bauverbot ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 337
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    In dem Verzicht auf einen zweiten Erörterungstermin liegt aber auch dann kein Verfahrensfehler, wenn man auf die Fälle der Änderung eines ausgelegten und erörterten Plans mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Rdnr. 52) § 10 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 LuftVG analog (oder erst recht) anwendet.

    Er berührt nicht die Ausgewogenheit der Planung insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Rdnr. 238 f.), was sich auch hier schon allein daraus ergibt, dass die Beigeladene die Planfeststellung auf der Grundlage eines Betriebskonzepts beantragt hat, das keine planmäßigen Flüge von 23 bis 5 Uhr vorsieht.

    Die Analyse der Sicherheitslage obliegt vorrangig der Planfeststellungsbehörde, die eigenverantwortlich zu bestimmen hat, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken möglichst auszuschließen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, Rdnr. 243 ff.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob die Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodengerecht erstellt wurde und ist nur dann fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 243).

    Da sich aus § 50 BImSchG kein anderer Regelungsgehalt ergibt, kann hier ebenfalls dahinstehen, ob diese Regelung auf Flughäfen trotz des Anwendungsausschlusses in § 2 Abs. 2 Satz 1 BImSchG überhaupt anwendbar ist (so Jarass, BImSchG, 7. Aufl. 2007, § 50 Rdnr. 10 unter Berufung auf BVerwGE 75, 214, 233, dort jedoch nur im Hinblick auf die Berücksichtigung von Belangen des Lärmschutzes; s. auch BVerwGE 125, 116 Rdnr. 163 f.: allenfalls entsprechende Anwendung).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Ziele der Raumordnung sind in den Raumordnungsplänen als solche zu kennzeichnen (§ 6 Abs. 4 HLPG), und die Gerichte haben zu überprüfen, ob es sich bei Festlegungen, die als Ziel der Raumordnung gekennzeichnet sind, tatsächlich um solche handelt (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2002 - 4 BN 60.01 -, NVwZ 2002, 869, 870; Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 78).

    Dies gilt aber nicht für die hier streitigen Ziele "Regionaler Grünzug", "Grundwassersicherung" und "Walderhaltung" (siehe so bereits zu diesen Zielen des Regionalplans Südhessen 2000 Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG einen Übergang der Zuständigkeit für die Zulassung der Zielabweichung von der Regionalversammlung und dem Regierungspräsidium D als Obere Landesplanungsbehörde auf die Planfeststellungsbehörde zur Folge hat und dass sich das Verfahren für die Entscheidung über die Zielabweichung allein nach den Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren richtet (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05, S. 82 f.).

    Unabhängig davon ist dieser und ähnlichen Forderungen nach Verwirklichung einer höchstens noch knapp ausreichenden Lösung entgegenzuhalten, dass die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung des Ausbaus es dem Vorhabensträger erlauben, zukunftsgerichtet zu planen und er nicht darauf verwiesen ist, sich in allen Einzelpunkten auf eine Minimallösung oder Notlösung zu beschränken (siehe so bereits Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, S. 50).

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2089/07

    Schutz gegen Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

    Schließlich ist es - wie der Senat schon in den Urteilen betreffend den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden ausgeführt hat (Urteile vom 17. Juni 2008 - siehe etwa 11 C 2089/07.T, S. 47) unmittelbar plausibel, dass bei Erhöhung der Zahl der abgefertigten Passagiere und der Flugbewegungen neue Arbeitsplätze zum Beispiel im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle, der Gepäckabfertigung, des Catering, der Flugsicherung usw. entstehen.

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3000.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzendes Verfahren; besonderer Schutz der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Diesem Gebot wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.06 - Rdnrn. 269 ff.; Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, Rdnr. 53; Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, Rdnr. 18), der sich der Senat anschließt, nur ausreichend Rechnung getragen, wenn ein über das allgemeine Verkehrsbedürfnis hinausgehender standortspezifischer Nachtflugbedarf besteht und wenn die für die Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs sprechenden Belange von so hohem Gewicht sind, dass sie das Ruhebedürfnis der Bevölkerung in den Kernstunden der Nacht auch unter Berücksichtigung sonstiger Fluglärmbelastungen überragen.

    Nach summarischer Prüfung dürften einem Verbot planmäßiger Flüge in der Kernnacht keine im Wege der Abwägung nicht überwindbaren Belange der Nutzer des Flughafens Frankfurt Main entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, juris, insbes. Rdnrn. 20 ff., und Urteil vom 24. Juli 2008, a.a.O.).

    Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, Rdnr. 76; Beschluss vom 1. November 2007 - 4 VR 3000.07 -, Rdnr. 31), dass jeder zusätzliche Flug eine zusätzliche Belastung und jeder Flug, der unterbleibt, eine Entlastung bedeutet.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnr. 182, und vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, juris, Rdnr. 45).

    Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur gehören nicht zu den Zielen des Luftverkehrsgesetzes (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 -, Rdnr. 52).

    Der Aspekt der Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Schaffung von Arbeitsplätzen kommt aber im Rahmen der Abwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange zum Tragen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; siehe BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a. a. O., Rdnr. 52; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 15).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Die nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 LuftVG erforderliche Anhörung der Betroffenen zu dem Verzicht auf die (erneute) Erörterung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rdnr. 52) ist hier nicht geschehen, dieser Mangel ist aber durch die Einlassungen der Beteiligten im Prozess geheilt worden (§ 10 Abs. 8 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 HVwVfG) und darüber hinaus unbeachtlich nach § 10 Abs. 8 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 46 HVwVfG.

    Der von dem Bundesverwaltungsgericht gewürdigte Landesentwicklungsplan enthält zwar auch (als Z 2) die Festlegung einer Vorrangfläche, darüber hinaus aber zusätzlich (als Z 1) - und darauf hat das Bundesverwaltungsgericht entscheidend abgestellt - die zielförmige Festlegung, dass der Flughafen Berlin-Schönefeld auszubauen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1001.04 -, juris, Rdnr. 54).

    Soweit in der Lärmwirkungsforschung und ihr folgend auch in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1001.04 -, juris, Rdnrn. 351 ff.) auf andere Kriterien oder andere Kombinationen oder auf andere Grenzwerte abgestellt wird, dürften diese Kriterien mit Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes jedenfalls für die oben beschriebenen Ansprüche weitgehend an Bedeutung verloren haben.

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Diese Werte sind im Übrigen auch schon vor Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt worden (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a. -, S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, mit weiteren Nachweisen).

    Erst in späteren Urteilen betreffend den Bestand des Flughafens Frankfurt Main, in denen auch Anträge auf Anordnung passiven Schallschutzes beschieden worden sind, bestand für den Verwaltungsgerichtshof Anlass, sich mit der Gesundheitsgefährdungsschwelle im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. z.B. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a., S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, m.w.N.).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Insoweit kann sich das öffentliche Interesse an Bau oder Erweiterung eines Flughafens weitgehend mit den unternehmerischen Interessen des Betreibers decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnrn. 27 und 28).

    Vielmehr rechtfertigt ein nachgewiesener Ausbaubedarf eine zukunftsorientierte Gestaltung, die es dem Flughafen ermöglicht, sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Flughäfen zu behaupten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2089/07.T -, S. 53).

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 305/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main - Sicherheit

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Wie sich aus den gutachterlichen Ausführungen hierzu (Oliva & Co., G 16.2, S. 62 und insbesondere Stellungnahme vom 3. September 2008 zur Anlage K 12 im Verfahren 11 C 305/08.T, S. 3) ergibt, handelt es sich bei der Cluster-Methode um eine empirische Verfahrensweise, bei der Einheiten, die einander ähnlich sind, anhand mehrerer Indikatoren zusammengefasst und dann anhand der feststellbaren Differenzen bewertet werden (G 16.2, S. 62) und die hier zur Bestimmung von Flughäfen, die mit dem Flughafen Frankfurt Main vergleichbar sind, gebildet wurden.

    Dem folgt der Senat, denn es ist an keiner Stelle erkennbar, dass in der Berechnung für die Unfallrate der Aspekt "Eigenart der Flughafenanlage" herangezogen worden ist (Stellungnahme vom 3. September 2008, a.a.O., S. 2).

  • VGH Hessen, 03.06.2004 - 12 A 1118/01

    Fluglärm; Beschränkung des Flugbetriebs nach bestandskräftigem Abschluss des

    Auszug aus VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 254/08
    Diese Werte sind im Übrigen auch schon vor Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt worden (vgl. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a. -, S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, mit weiteren Nachweisen).

    Erst in späteren Urteilen betreffend den Bestand des Flughafens Frankfurt Main, in denen auch Anträge auf Anordnung passiven Schallschutzes beschieden worden sind, bestand für den Verwaltungsgerichtshof Anlass, sich mit der Gesundheitsgefährdungsschwelle im Einzelnen auseinanderzusetzen (vgl. z.B. Urteil vom 23. Dezember 2003 - 2 A 2815/01 u.a., S. 26 ff.; und Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 A 1118/01 u.a. -, S. 27 ff., ZLW 2005, 142, m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01

    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine

  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

  • BVerfG, 04.03.2008 - 1 BvR 2617/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 1 KN 132/06

    Berücksichtigung der Fertigstellung einer Umgehungsstraße in absehbarer Zeit bei

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05

    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung;

  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05

    Regionalplan; Genehmigung;  geänderte tatsächliche Verhältnisses

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 35/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 50.07

    Anspruch auf Gewährung passiven Lärmschutzes wegen vom Frankfurter Flughafen

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 1517/01

    Klage gegen Betriebsgenehmigung für Flughafen

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 11 A 2061/06

    Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

  • BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1007.07

    Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 08.03.1995 - 4 A 2.95

    Planfeststellungsverfahren - Luftverkehrsrechtliche Genehmigung -

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 367/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 313/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 366/08

    Flughafenerweiterung

  • VGH Hessen, 15.01.2009 - 11 B 283/08

    Flughafenerweiterung

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer im Grundsatz gebilligt - Nur Nachtflug

    Vielmehr entfaltet § 29 b Abs. 1 Satz 2 LuftVG als Ausgestaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit seine besondere Schutzwirkung gerade gegenüber nächtlichen Fluglärmbelastungen, die unterhalb der Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit liegen (so auch HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11 B 254/08.T -, juris, Rn. 226).

    Den abwägungserheblichen Belang, zum Schutz der Nachtruhe von nächtlichen Fluglärmereignissen verschont zu bleiben, kann jeder Betroffene geltend machen, auf dessen Grundstück die Schwelle der Abwägungserheblichkeit nächtlichen Fluglärms erreicht wird (HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 238).

    Danach kann sich auch der Kläger zu 2) auf die - durch das Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes unberührt gebliebenen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 226) - Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 29 b Abs. 1 Satz 2 LuftVG berufen.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dahin zu verstehen, dass die Zulassung von Flugbewegungen in der Nachtkernzeit in jedem Fall den Nachweis eines konkreten standortspezifischen Bedarfs erfordert, sofern eine nicht nur geringfügige und daher abwägungserhebliche Belastung der Flugplatzanwohner durch nächtlichen Fluglärm gegeben ist; ob sich der standortspezifische Flugbedarf in der Nachtkernzeit in der Abwägung gegenüber dem Interesse der Flugplatzanwohner am Schutz der Nachtruhe durchzusetzen vermag, hängt von der Dringlichkeit dieses Bedarfs einerseits und dem Ausmaß der insgesamt gegebenen, vorhabenbedingten nächtlichen Fluglärmbelastung der Anwohner andererseits ab (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 16. März 2006, a.a.O., Rn. 272 sowie HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 225).

    Als von einer luftfahrtrechtlichen Genehmigung bzw. Planfeststellung betroffener Dritter ist der Kläger zu 2) demnach durch das Abwägungsgebot des § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG nur geschützt, soweit es - neben seinem Interesse, vor Fluglärm geschützt zu werden - auch um die angemessene Berücksichtigung seines Interesses geht, keinen unzumutbaren Risiken für seine grundrechtlich geschützten Rechtsgüter Leben, Gesundheit und Eigentum (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG) durch die planfestgestellte Erweiterung des Flugbetriebs ausgesetzt zu werden (vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11 B 254/08.T -, juris, Rn. 335; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 3 Bs 112/06 -, juris, Rn. 27).

    Mit der Sicherheit des Luftverkehrs, der die Bewältigung des Vogelschlagrisikos in der Flugplatzausbauplanung dient, ist ein allein im öffentlichen Interesse liegender Belang aufgerufen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 335).

    Zwar fehlt es in Deutschland an eindeutigen Vorgaben für die Risikobewertung im Falle eines Flughafenausbaus; doch begegnet die Methodik, das externe Risiko in der Form des für Individuen bestehenden Einzelrisikos und als Gruppenrisiko für Personengruppen in Anlehnung an die in anderen europäischen Ländern für Störfallanlagen, große Industriekomplexe und vereinzelt mittlerweile auch für Großflughäfen entwickelten Risikobewertungsmethoden zu berechnen und sodann auf die gesellschaftliche Akzeptanz bezogen zu bewerten, keinen ernsthaften Bedenken (vgl. HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 347 f.).

    Es folgt einer anerkannten Methodik zur Ermittlung und Bewertung des Einzel- und Gruppenrisikos im Ist-Fall und im Planungsfall, wie sie auch der Hessische VGH im dortigen Verfahren über den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main ausdrücklich gebilligt hat (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 347 f.).

    Allerdings gibt es im deutschen Recht derzeit noch keine ausdrücklichen Regelungen, die speziell die Frage der Zulässigkeit von Luftverkehr im Umfeld von Anlagen gemäß § 1 der Störfallverordnung regeln, ebenso wenig wie über die Folgen des Luftverkehrs für den Anlagenbetrieb (vgl. HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., juris, Rn. 391).

    Der Hessische VGH hat die Frage, ob aus Art. 12 Abs. 1 der Seveso-II-Richtlinie bzw. aus § 50 Satz 1 BImSchG ein durch die Vorhabenträgerin eines Flughafenausbaus einzuhaltendes Abstandsgebot gegenüber Störfallbetrieben in der näheren Umgebung folge und ob § 50 BImSchG trotz des Anwendungsausschlusses in § 2 Abs. 2 Satz 1 BImSchG auf Flughäfen anwendbar ist, offengelassen; es sei aber jedenfalls nicht zu beanstanden, wenn die Planfeststellungsbehörde § 50 Satz 1 BImSchG in ihrer Abwägung als allgemeinen Planungsgrundsatz zugrunde gelegt habe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 394).

    Allein die absolute Zunahme der flugbetriebsbedingten Störfallwahrscheinlichkeit steht der Zulassung eines Vorhabens nicht entgegen und erfordert auch keine risikominimierenden Maßnahmen, solange - wie hier - der als gesellschaftliche Akzeptanzschwelle angesehene Erwartungswert von 10.000 Jahren (1 x 10-4) nicht überschritten wird (so der HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009, a.a.O., Rn. 400), wobei die Gutachter und ihnen folgend der Planfeststellungsbeschluss hier sogar von einem relevanten Grenzwert von 3 x 10-5 ausgegangen sind, der indessen auch im Planungsfall noch um gut eine 10er Potenz unterschritten wird.

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Die Zugrundelegung des äquivalenten Dauerschallpegels als maßgeblichem Kriterium für den Tages-Lärmschutz ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 2 FluglärmG, wonach nur hinsichtlich des nächtlichen Schutzes vor Fluglärm neben dem Dauerschallpegel auch Maximalpegel von maßgeblicher Bedeutung sind (vgl. auch BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8.09 - NVwZ 2012, 1314 Rn. 399; HessVGH, B.v. 15.1.2009 - 11 B 254/08.T - juris Rn. 198).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Dies gilt insbesondere, wenn - wie teilweise im vorliegenden Fall - die alternativen Planungskonzepte so weit von der Antragsplanung abweichen und mit dieser unvereinbar sind, dass bereits die Vorhabenidentität in Frage steht (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15.1.2004 - 4 A 11.02 - NVwZ 2004, 732, juris Rn. 42; Urteil vom 17.5.2002 - 4 A 28.01 - NVwZ 2002, 1243, juris LS 1; HessVGH, Beschluss vom 15.1.2009 - 11 B 254/08.T, ZUR 2009, 151, juris Rn. 130; Ziekow in ders./Ziekow, Fachplanungsrecht, 2. Auflage 2014, § 6 Rn. 43).
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4952

    Wesentliche Betriebserweiterung bei Sonderflughafen, die zu unzumutbarer

    Eine parzellenscharfe Lärmermittlung oder Einzelpunktbetrachtung ist erst für die Ermittlung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung erforderlich (ähnlich: HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, 11 B 254/08.T, juris RdNr. 201).

    Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 2 u. RdNr. 166).

    Gleichwohl konnte sich die Behörde im Übrigen an den Regelungen des Gesetzes orientieren (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 3 und RdNrn. 172 ff.).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass selbst im Umfeld von Verkehrsflughäfen die mit der Anlage oder Erweiterung verbundene Zunahme der Luftschadstoffbelastung dem Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses nicht entgegen stand (HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., RdNrn. 245 ff., Frankfurt; BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNrn. 423 ff., B...-S...; OVG NRW, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., RdNr. 7, D...).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Eine Ausbreitungszeitreihe (AKTerm) kann durchaus die Datenbasis für die Berechnung der Ausbreitung von Schadstoffen bilden (vgl. VGH BW, Urteil vom 20. Juli 2011 - 10 S 2102/09 - juris Rn. 137 ff.; HessVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 11 B 254/08.T - juris Rn. 270).
  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4173

    Sonderflughafen; Klagebefugnis eines Landkreises; luftrechtliche

    Eine parzellenscharfe Lärmermittlung oder Einzelpunktbetrachtung ist erst für die Ermittlung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung erforderlich (ähnlich: HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, 11 B 254/08.T, juris RdNr. 201).

    Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 2 und RdNr. 166).

    Gleichwohl konnte sich die Behörde im Übrigen an den Regelungen des Gesetzes orientieren (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 3 und RdNrn. 172 ff.).

    Zwar wurde auch dort das Thema der Luftschadstoffbelastung eingehend erörtert, in keinem Fall aber trotz der weitaus größeren Zahl von Luftfahrzeugen und damit zwangsläufig höheren Schadstoffbelastung letztlich als so gravierend angesehen, dass es den Vorhaben entgegengehalten werden konnte (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., RdNrn. 245 ff., Frankfurt; BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNrn. 430 ff., Berlin-Schönefeld; OVG NRW, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., RdNr. 7, Düsseldorf).

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4862

    Anfechtungsklage; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; qualifizierter

    Eine parzellenscharfe Lärmermittlung oder Einzelpunktbetrachtung ist erst für die Ermittlung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung erforderlich (ähnlich: HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, 11 B 254/08.T, juris RdNr. 201).

    Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 2 und RdNr. 166).

    Gleichwohl konnte sich die Behörde im Übrigen an den Regelungen des Gesetzes orientieren (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 3 und RdNrn. 172 ff.).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass selbst im Umfeld von Verkehrsflughäfen die mit der Anlage oder Erweiterung verbundene Zunahme der Luftschadstoffbelastung dem Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses nicht entgegen stand (HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., RdNrn. 245 ff., Frankfurt; BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNrn. 423 ff., B...-S...; OVG NRW, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., RdNr. 7, Düsseldorf).

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4958

    Drittklage; Zweckverband; sozialer Wohnungsbau; Selbstverwaltungsrecht;

    Eine parzellenscharfe Lärmermittlung oder Einzelpunktbetrachtung ist erst für die Ermittlung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz oder Entschädigung erforderlich (ähnlich: HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, 11 B 254/08.T, juris RdNr. 201).

    Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig (vgl. etwa HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 2 und RdNr. 166).

    Gleichwohl konnte sich die Behörde im Übrigen an den Regelungen des Gesetzes orientieren (vgl. u.a. HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., Ls. 3 und RdNrn. 172 ff.).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass selbst im Umfeld von Verkehrsflughäfen die mit der Anlage oder Erweiterung verbundene Zunahme der Luftschadstoffbelastung dem Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses nicht entgegen stand (HessVGH, Beschl. v. 15.1.2009, a.a.O., RdNrn. 245 ff., Frankfurt; BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O., RdNrn. 430 ff., Berlin-Schönefeld; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.12.2004, a.a.O., RdNr. 7, Düsseldorf).

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1608

    BayVGH: Öffnung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger ist

    Soweit die Klägerseite schließlich die "Unschärfe" von Kartendarstellungen rügt, gilt, dass es im Rahmen der planerischen Abwägungsentscheidung keiner parzellenscharfen Differenzierung bedarf (vgl. HessVGH vom 15.1.2009 Az. 11 B 254/08.T RdNr. 201).

    Die Zugrundelegung des äquivalenten Dauerschallpegels als maßgeblichem Kriterium für den Tages-Lärmschutz ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs. 2 FluglärmG, wonach nur hinsichtlich des nächtlichen Schutzes vor Fluglärm auch der fluglärmbedingte Maximalpegel von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. auch BVerwG vom 4.4.2012 Az. 4 C 8.09 RdNr. 399; HessVGH vom 15.1.2009 Az. 11 B 254/08.T RdNr. 198).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

    Soweit die Kläger meinen, richtigerweise sei "beispielsweise das Jahr 2035" zugrunde zu legen gewesen, hält dem der Beklagte zu Recht entgegen, dass bezogen auf einen so langen Zeitraum kaum brauchbare Prognosen erstellt werden können (so auch HessVGH, Beschl.v. 15.01.2009 - 11 B 254/08.T -, DöV 2009, 337, juris Rdnr. 82).
  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2019 - 8 K 774/17

    Ablenkungswirkung, Abschaltautomatik, Anbaubeschränkungszone, Beschattung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 81/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

  • VG München, 23.10.2009 - M 24 K 08.4174

    Sonderflughafen; luftrechtliche Änderungsgenehmigung; Planrechtfertigung;

  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 8 B 11.1612

    Änderungsgenehmigung für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Berufungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 83/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - 20 D 80/15

    Klagen gegen die Errichtung von Vorfeldflächen im westlichen Bereich des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2016 - 20 B 710/16

    Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2019 - 20 D 96/11

    Klage auf Erlass einer neuen Fluglärmschutzverordnung für den Flughafen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

  • VGH Hessen, 05.02.2010 - 11 C 2691/07

    Normenkontrollanträge gegen die Verordnung über die Änderung des

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
  • VGH Hessen, 29.07.2013 - 9 B 1362/13

    Eilanträge auf Betriebseinschränkungen für Nordwest-Landebahn abgelehnt

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 349/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt Main

  • VGH Hessen, 29.07.2013 - 9 B 1363/13

    Anordnung von Sicherheitsnahmen wegen Wirbelschleppen; Dachklammerung der Ziegel;

  • VG München, 17.06.2009 - M 24 S 08.4237

    Sonderflughafen; Änderungsgenehmigung; qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr;

  • VG München, 23.06.2009 - M 24 S 08.4167

    Antragsbefugnis; gesetzlicher Sofortvollzug; Sonderflughafen;

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.06.2008 - 11 B 254/08   

Zitiervorschläge
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VGH Hessen, 03.06.2008 - 11 B 254/08 (https://dejure.org/2008,32980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.06.2008 - 11 B 254/08 (https://dejure.org/2008,32980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 11 B 254/08 (https://dejure.org/2008,32980)
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Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kelsterbach kann erste vorbereitende Arbeiten der Fraport AG nicht verhindern

Verfahrensgang

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