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   VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085   

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VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085 (https://dejure.org/2013,15922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2013 - 11 BV 10.1085 (https://dejure.org/2013,15922)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 11 BV 10.1085 (https://dejure.org/2013,15922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Linienverkehr mit Omnibussen; Linienverkehrsgenehmigung; Zustimmungen zur Fahrplanänderung; Konkurrentenanträge; unterbliebene Anhörung unter Bezugnahme auf das konkurrierende Angebot

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung richtet sich nach PBefG!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anwendung von VOL/A und VOB/A im Wettbewerb um Linienverkehrsgenehmigung! (VPR 2013, 106)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Im Rahmen des § 13 Abs. 3 PBefG ist dabei auch die bisherige Bedienung des Verkehrs durch den Beigeladene zu 1 angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 28.7.1989 - 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260).

    Die Entscheidung ist deshalb ähnlich wie andere planerische Verwaltungsentscheidungen der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglich (BVerwG, U.v. 28.7.1989 - 7 C 39/87 - BVerwGE 82, 260/265).

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 B 04.2449

    Drittanfechtung einer Linienverkehrsgenehmigung; Auswahlentscheidung; Ermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Nach der Rechtsprechung und der Literatur fallen in den Kreis der anhörungsberechtigten Unternehmer über den Gesetzeswortlaut hinaus auch diejenigen Unternehmer, die ihrerseits einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen gestellt haben (BayVGH, U.v. 6.3.2008 - 11 B 04.2449 - BayVBl 2008, 463; Heinze, Personenbeförderungsgesetz, § 14 Anm. 2 m.w.N.).

    Die Chancengleichheit wird dadurch gewahrt, dass beiden Unternehmern die Möglichkeit zur Änderung bzw. Nachbesserung ihrer Angebote bis zur behördlichen Entscheidung eröffnet wird (BayVGH, U.v. 6.3.2008 - 11 B 04.2449 - BayVBl 2008, 463).

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554

    Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Mit dem Bescheid vom 19. Juni 2008 des Beklagten, mit dem dem Beigeladenen zu 1 eine erneute Genehmigung zum Betrieb der Linien 648/649 erteilt wurde, wurden auch die dem Betrieb dieser Linien zu Grunde liegende Fahrpläne (neu) festgesetzt, da sie Bestandteil des Genehmigungsantrags waren (BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554).

    Spätere Änderungen des Fahrplans, denen nach § 40 Abs. 2 PBefG zugestimmt wird, modifizieren in einem solchen Fall in rechtsgestaltender Weise die ursprüngliche Genehmigung (BayVGH, U.v. 28.3.2012 - 11 B 10.2554).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Die Aufhebung der Genehmigungen vom 10. August 2005 durch das Verwaltungsgericht Ansbach erfolgte mit Wirkung ex tunc (BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 3 C 6/99 - DVBl. 2000, 1614).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Soweit der Prognosespielraum der Behörde reicht, prüft das Gericht eine behördliche Annahme künftiger Entwicklungen nur daraufhin, ob die Behörde von einer vollständig und zutreffend ermittelten Prognosebasis ausgegangen ist, ob sie den gesetzlich gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose - innerhalb dieses Rahmens - sachangemessen und methodisch einwandfrei erarbeitet wurde (BVerfG, U.v. 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62/152; BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 3 C 24/03 - BVerwGE 120, 227/232).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Soweit der Prognosespielraum der Behörde reicht, prüft das Gericht eine behördliche Annahme künftiger Entwicklungen nur daraufhin, ob die Behörde von einer vollständig und zutreffend ermittelten Prognosebasis ausgegangen ist, ob sie den gesetzlich gebotenen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose - innerhalb dieses Rahmens - sachangemessen und methodisch einwandfrei erarbeitet wurde (BVerfG, U.v. 24.10.2002 - 2 BvF 1/01 - BVerfGE 106, 62/152; BVerwG, U.v. 18.3.2004 - 3 C 24/03 - BVerwGE 120, 227/232).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Die Beurteilung muss von der Behörde so ausführlich begründet werden, dass dem nachprüfenden Gericht die ihm obliegende Kontrolle möglich wird (BVerwG, U.v. 6.9.1995 - 6 C 18/93 - BVerwGE 99, 185/189).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Soweit die Behörde einen Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraum durch eine planerische Abwägungsentscheidung auszufüllen hat, gilt die sog. Abwägungsfehlerlehre (BVerwG, U.v. 28.11.2007 - 6 C 42/06 - BVerwGE 130, 39).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95

    Rechtsschutz ; Konkurrentenstreitigkeiten ; Genehmigung eines Linienverkehrs

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Für den gebotenen Wettbewerb mehrerer Genehmigungsbewerber hat das Anhörungsverfahren nur dann Sinn, wenn jeder die Verkehrsleistungen kennt, die der andere oder die anderen anbieten (OVG RhPf, B.v. 5.6.1996 - 7 B 13530/95 - DVBl 1997, 962).
  • VGH Bayern, 01.07.2008 - 11 C 08.679

    Keine Differenzierung nach den Umständen des Einzelfalls wie Länge der Linie,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085
    Die Verpflichtungsklage wirkt sich im Verhältnis zur Anfechtungsklage ebenfalls nicht streitwerterhöhend aus (BayVGH, B.v. 1.7.2008 -11 C 08.679).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1971 - VI 578/68
  • VG Freiburg, 19.02.2019 - 13 K 7419/17

    Anwendung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Heilungs- und

    Auch in der Rechtsprechung wird geprüft, ob der festgestellte Verfahrensfehler ohne Auswirkung auf das Ergebnis geblieben ist, wenn auch ohne ausdrückliche Nennung von § 46 VwVfG (so etwa, wobei jeweils die Ergebnisrelevanz des Mangels angenommen wurde, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2009 - OVG 1 B 1.08 -, juris Rn. 25 ff., zur unterbliebenen Anhörung einer Gemeinde; VGH Baden-Württemberg, Urteil 12.07.1971 - VI 578/68 -, ESVGH 22, 74; Bayer. VGH, Urteil vom 20.06.2013 - 11 BV 10.1085 -, juris Rn. 28, zur unterbliebenen Anhörung eines Antragstellers).

    Im Sinne einer transparenten und gleichmäßigen Beteiligung betroffener Unternehmer und eines einheitlichen Verfahrens könnten die Anhörungsvorschriften auf diejenigen Unternehmen, die einen Antrag auf Linienverkehrsgenehmigung gestellt haben, zu erstrecken sein (ähnlich Bayer. VGH, Urteil vom 20.06.2013 - 11 BV 10.1085 -, juris Rn. 27; Heinze/Fiedler, a.a.O., § 14 Rn. 4 und 28; vgl. aber auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06 -, NVwZ-RR 2009, 720 ), zumal dann, wenn sie - wie die Klägerin - bislang als Subunternehmer im beantragten Verkehr tätig waren.

    Dementsprechend sieht § 12 Abs. 5 Satz 5 PBefG vor, dass Ergänzungen und Änderungen nach Ablauf der Frist des § 12 Abs. 5 Satz 1 PBefG oder des gemäß § 12 Abs. 5 Satz 3 PBefG von der Behörde gesetzten Zeitpunkts nur zulässig sind, wenn sie von der Genehmigungsbehörde im öffentlichen Interesse angeregt worden sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2017 - 13 A 30/16 -, juris Rn. 22 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2018 - 7 A 83/17 -, juris Rn. 81; VG Sigmaringen, Urteil vom 05.12.2017 - 2 K 2834/15 -, juris Rn. 64; VG Würzburg, Urteil vom 29.10.2014 - W 6 K 14.216 -, juris Rn. 42; vgl. in diesem Sinne bereits zur früheren Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06 -, NVwZ-RR 2009, 720 ; a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 20.06.2013 - 11 BV 10.1085 -, juris Rn. 27).

  • VG Würzburg, 29.10.2014 - W 6 K 14.216

    Bewertung und Gewichtung des jeweiligen Verkehrsangebots

    Denn das Gericht darf durch etwaige Hilfserwägungen nicht in den Beurteilungsspielraum der Exekutive eingreifen (BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 11 BV 10.1085 - juris m.w.N.).

    Da der Beklagte den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum noch in rechtlich einwandfreier Weise auszufüllen hat, kann das Gericht mit Blick auf eine theoretisch denkbare Ermessensreduzierung auf Null weder feststellen, dass der Beklagte zwingend verpflichtet wäre der Klägerin die Genehmigung zu erteilen, noch umgekehrt feststellen, dass der Beklagte zwingend verpflichtet wäre der Beigeladenen die begehrte Genehmigung zu erteilen (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 11 BV 10.1085 - juris, vgl. auch BayVGH, U.v. 6.3.2008 - 11 B 04.2449 - VGHE 61, 103).

    Zwar ist ein Nachbesserungsrecht aufgrund der Änderung des § 12 Abs. 5 PBefG anders als früher (vgl. etwa BayVGH, B.v. 20.6.2013 - 11 BV 10.1085 - juris; U.v. 6.3.2008 - 11 B 04.2449 - VGHE 61, 103) kraft Gesetzes ausgeschlossen, weil nach § 12 Abs. 5 Satz 5 PBefG Ergänzungen und Änderungen nach Ablauf des gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 PBefG gesetzten Zeitpunkts nur dann zulässig sind, wenn sie von der Genehmigungsbehörde - was hier nicht der Fall war - im öffentlichen Interesse angeregt worden sind.

  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 11 CS 13.64

    Zustimmung zur Fahrplanänderung

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 20. Juni 2013 - 11 BV 10.1085, das unter den gleichen Beteiligten erging, Bezug genommen.
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