Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14679
VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080 (https://dejure.org/2014,14679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2014 - 11 BV 13.1080 (https://dejure.org/2014,14679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 11 BV 13.1080 (https://dejure.org/2014,14679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Dabei kann offen bleiben, ob wegen der Ausstellung des tschechischen Führerscheins am 29. Juni 2007 ausschließlich die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl L 237 S. 1) zur Anwendung kommt, oder ob dem Kläger auch die teilweise am 19. Januar 2006, teilweise am 19. Januar 2009 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung, ABl L 403 S. 18) zugutekommen könnte (vgl. hierzu EUGH, U.v. 26.4.2012, Hofmann, C-419/10 Rn. 32 ff., Blutalkohol 49, 256), weil die hier maßgeblichen Regelungen einander entsprechen.

    In seinem Urteil vom 26. April 2012 (Hofmann, C-419/10, a.a.O.) hat der Gerichtshof sogar die Verpflichtung der Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats herausgestellt, zu prüfen, ob der Inhaber einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte.

    Auch hier kann offen bleiben, ob wegen der Ausstellung des tschechischen Führerscheins am 18. bzw. 29. Juni 2007 ausschließlich die Richtlinie 91/439/EWG zur Anwendung kommt, oder ob dem Kläger auch die teilweise am 19. Januar 2006, teilweise am 19. Januar 2009 in Kraft getretene Richtlinie 2006/126/EG (vgl. hierzu EuGH, U.v. 26.4.2012, Hofmann, C-419/10 Rn. 32ff. - Blutalkohol 49, 256) zugutekommen könnte, weil die hier maßgeblichen Regelungen einander entsprechen.

    Nach der Rechtsprechung des EUGH ist zu einer rechtlichen Bewertung der erlangten Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat hinsichtlich der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis eingehalten ist, vielmehr das nationale Gericht des Aufnahmemitgliedstaat befugt und verpflichtet (vgl. U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10 Rn. 74 f. - BayVBl 2012, 561 und v. 26.4.2012, Hofmann, C-419/10 Rn. 90 - Blutalkohol 49, 256; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.3.2013 - 11 B 12.1068 - juris Rn. 25; B.v. 3.3.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08 - NJW 2010, 217/219) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH, U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, Rn. 72 - BayVBl 2012, 561).

    Dabei dürfen die nationalen Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats "alle Umstände eines bei ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen" (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10 - a.a.O. Rn. 75).

    Nach der Rechtsprechung des EUGH ist zu einer rechtlichen Bewertung der erlangten Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat hinsichtlich der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis eingehalten ist, vielmehr das nationale Gericht des Aufnahmemitgliedstaat befugt und verpflichtet (vgl. U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10 Rn. 74 f. - BayVBl 2012, 561 und v. 26.4.2012, Hofmann, C-419/10 Rn. 90 - Blutalkohol 49, 256; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.3.2013 - 11 B 12.1068 - juris Rn. 25; B.v. 3.3.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).

  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 B 12.1068

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Denn die gerichtliche Aufklärungsverpflichtung findet ihre Grenze in der Mitwirkungspflicht der Beteiligten (vgl. BayVGH, U.v. 25.3.2013 - 11 B 12.1068 - Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des EUGH ist zu einer rechtlichen Bewertung der erlangten Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat hinsichtlich der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis eingehalten ist, vielmehr das nationale Gericht des Aufnahmemitgliedstaat befugt und verpflichtet (vgl. U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10 Rn. 74 f. - BayVBl 2012, 561 und v. 26.4.2012, Hofmann, C-419/10 Rn. 90 - Blutalkohol 49, 256; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.3.2013 - 11 B 12.1068 - juris Rn. 25; B.v. 3.3.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 11 CE 13.738

    Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Inlandsungültigkeit; Wohnsitzverstoß;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Eine solche Erklärung einer Person kann in der Regel auch nur von der Meldebehörde geprüft werden, sei es weil sie die Meldedaten aller Personen unter der angegebenen Adresse kennt und/oder weil sie über die örtlichen Gegebenheiten Bescheid weiß (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris Rn. 5).

    Der Betroffene muss in diesen Fällen je nach den Umständen des Einzelfalls darlegen, an welchem Ort, unter welcher Adresse und in welchen Zeiträumen er den Wohnsitz innegehabt haben will, warum er dort dennoch nicht gemeldet war, in welchem Umfang er sich dort tatsächlich aufgehalten hat, um welche Art von Unterkunft es sich bei der angegebenen Adresse handelt (Pension, Hotel, Mietwohnung oder Ähnliches), zu welchem Zweck er sich dort aufgehalten hat und ob er im fraglichen Zeitraum einer beruflichen Tätigkeit im Inland oder im Ausstellermitgliedstaat nachgegangen ist, und hierzu etwaige Dokumente (Mietverträge, Nachweise über den Zahlungsverkehr und über geschäftliche Tätigkeiten, Arbeitsverträge etc.) vorlegen bzw. erläutern, warum solche nicht vorliegen (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris).

  • VGH Bayern, 05.04.2006 - 11 CS 05.2853

    Beschwerde gegen die Anordnung zur Erstellung eines medizinisch psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Denn gerade dann, wenn ein Beteiligter sich nicht klar und eindeutig zu Gegebenheiten äußert, die seine eigene Lebenssphäre betreffen und über die er deshalb besser als der Verfahrensgegner Bescheid wissen muss, darf ein Gericht im Rahmen der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Befugnis zur freien Beweiswürdigung das prozessuale Erklärungsverhalten eines Beteiligten berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2006 - 11 CS 05.2853 - Rn. 31).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 401/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Ferner lässt sich aus dem Rechtsgedanken von § 244 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StPO ableiten, dass die angebotenen Zeuginnen zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 - NVwZ 2012, 1128; BGH, B.v. 23.10.2013 - 5 StR 401/13 - NStZ 2014, 51).
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Nach der Rechtsprechung des EUGH ist zu einer rechtlichen Bewertung der erlangten Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat hinsichtlich der Frage, ob die Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis eingehalten ist, vielmehr das nationale Gericht des Aufnahmemitgliedstaat befugt und verpflichtet (vgl. U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10 Rn. 74 f. - BayVBl 2012, 561 und v. 26.4.2012, Hofmann, C-419/10 Rn. 90 - Blutalkohol 49, 256; vgl. auch BayVGH, U.v. 25.3.2013 - 11 B 12.1068 - juris Rn. 25; B.v. 3.3.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Ferner lässt sich aus dem Rechtsgedanken von § 244 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 StPO ableiten, dass die angebotenen Zeuginnen zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2012 - 2 A 11.10 - NVwZ 2012, 1128; BGH, B.v. 23.10.2013 - 5 StR 401/13 - NStZ 2014, 51).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08 - NJW 2010, 217/219) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH, U.v. 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, Rn. 72 - BayVBl 2012, 561).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
    Ermittlungen der Fahrerlaubnisbehörde oder des Verwaltungsgerichts zum ordentlichen Wohnsitz des Betroffenen zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates sind jedoch mit Blick auf den gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsgrundsatz nicht "ins Blaue hinein", sondern nur dann veranlasst, wenn ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Erwerber der Fahrerlaubnis bei deren Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte (BVerwG, U.v. 25.2.2010 - NZV 2010, 321).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 11 ZB 13.942

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 S 14.591

    Sofortverfahren

    Diese Be-stimmungen entsprechen EU-Recht (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris, m.w.N.).

    Auch Meldedaten geben für sich allein keine abschließend Auskunft, ob der Betreffende tatsächlich in dem Ausstellermitgliedsstaat gewohnt hat (vgl. im Einzelnen jeweils mit weiteren Nachweisen BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259; B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 - juris - B.v. 9.5.2012 - 11 CS 11.2391 - juris; B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416; BVerwG, B.v. 15.8.2013 - 3 B 38/13 - DAR 2013, 594; U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377).

    Denn gerade dann, wenn ein Beteiligter sich nicht klar und eindeutig zu den Gegebenheiten äußert, die seine eigene Lebenssphäre betreffen und über die er deshalb besser als der Verfahrensgegner Bescheid wissen muss, darf ein Gericht im Rahmen der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebenden Befugnis zur freien Beweiswürdigung das prozessuale Erklärungsverhalten eines Beteiligten berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; U.v. 11.11.2013 - 11 B 12.1326 - juris; B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris, OVG NRW; U.v. 16.5.2014 - 16 A 2255/10 - juris; U.v. 17.1.2014 - 16 A 1292/10 - VRR 2014, 157; vgl. auch BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 3 C 18/12 - BVerwGE 146, 377, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 11 ZB 14.718

    Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Der Nachweis hierfür obliegt sowohl nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG als auch nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/126/EG dem Studierenden bzw. Schüler (BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris Rn. 58-62).

    Der Kläger hat auch den erforderlichen Nachweis einer Unterkunft über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten während seines Kurses in der Tschechischen Republik (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris Rn. 72) nicht erbracht.

    Die beiden Berechtigungsalternativen Wohnsitz und Studium bzw. Schulbesuch schließen sich daher gegenseitig aus, soweit der Aufenthalt des Fahrerlaubnisbewerbers im Ausstellermitgliedstaat ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dient (BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris Rn. 60).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2022 - 3 O 59/22

    Wechsel des Berechtigungsgrunds zum Erwerb einer Fahrerlaubnis im europäischen

    Die beiden Berechtigungsalternativen Wohnsitz und Studium schließen sich, soweit der Aufenthalt des Fahrerlaubnisbewerbers im Ausstellermitgliedstaat ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dient, gegenseitig aus (zum Ganzen: vgl. BayVGH, Urteil vom 16. Juni 2014 - 11 BV 13.1080 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Im Übrigen muss der Kläger infolge des nachträglichen Austauschs des Berechtigungsgrunds (Studenteneigenschaft statt Wohnsitz) als Fahrerlaubnisinhaber den Nachweis für das Bestehen des anderen, vom Ausstellermitgliedstaat nicht geprüften und im Führerschein nicht dokumentierten Berechtigungsgrunds erbringen (vgl. BayVGH, Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Juni 2014, a.a.O. Rn. 61).

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461

    Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines

    Er hat in keinem Verfahrensstadium Angaben zu einem anderweitigen tatsächlichen Aufenthalt in der Tschechischen Republik gemacht, obwohl es sich hierbei um Gegebenheiten aus seiner persönlichen Lebenssphäre handelt, über die er deshalb besser als die Verfahrensgegnerin Bescheid weiß und hinsichtlich derer ihn eine Mitwirkungspflicht trifft (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris Rn. 45 ff.).
  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Soweit auch inländische Umstände heranzuziehen sind, aber auch soweit unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat entgegengetreten werden soll oder ein anderer Berechtigungsgrund für die Erteilung der Fahrerlaubnis geltend gemacht wird, kommt es bei der Würdigung der vorliegenden Erkenntnisse entscheidend auch auf das Erklärungsverhalten des Betreffenden an (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2014 - 11 CS 14.1688

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

    Soweit auch inländische Umstände heranzuziehen sind, aber auch soweit unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat entgegengetreten werden soll oder ein anderer Berechtigungsgrund für die Erteilung der Fahrerlaubnis geltend gemacht wird, kommt es bei der Würdigung der vorliegenden Erkenntnisse entscheidend auch auf das Erklärungsverhalten des Betreffenden an, wie das Verwaltungsgericht (BA S. 10 f.) zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats dargelegt hat (vgl. U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Dabei sind das Verhalten aller Beteiligten und alle sonstigen Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch die vom Antragsteller früher getätigten Aussagen (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - KommunalPraxis BY 2014, 306; B.v. 11.6.2013 - 11 ZB 12.409 - juris; U.v. 21.4.2010 - 11 B 09.3229 - juris).
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Ein Zeugenbeweis drängt sich jedenfalls nicht auf (vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - KommunalPraxis BY 2014, 306).
  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.406

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin)

    Dabei ist das Verhalten aller Beteiligten und aller sonstigen Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch die vom Antragsteller früher getätigten Aussagen (vgl. BayVGH, U. v. 16.6.2014 - 11 BV 13.1080 - juris; B. v. 11.6.2013 - 11 ZB 12.409 - juris; U. v. 21.4.2010 - 11 B 09.3229 - juris).
  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.00205

    EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz (gelegen im

    Denn ausgehend von der Feststellung, dass der Antragsteller seit 2011, somit während der Ausstellung des polnischen Führerscheins, durchgängig in Deutschland gemeldet war, konnte die Behörde ernstliche Zweifel an der Einhaltung des Wohnsitzprinzips hegen (vgl. etwa BayVGH v. 5.11.2014 - Az.: 11 ZB 14.718, juris, insb. Rn. 9; v. 16.6.2014 - Az.: 11 BV 13.1080, juris, insb. Rn. 36).
  • VG Würzburg, 01.07.2015 - W 6 K 14.1078

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 10 S 15.205

    EU-Fahrerlaubnis, Wohnsitzerfordernis, Wohnsitzverstoß, Ausstellermitgliedstaat,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht