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   VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33   

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VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33 (https://dejure.org/2017,11590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2017 - 11 BV 17.33 (https://dejure.org/2017,11590)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2017 - 11 BV 17.33 (https://dejure.org/2017,11590)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 Satz 1, Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7, § 13 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; Nr. 8.1 und 9.2.2 der Anlage 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum und erstmaligem Trennungsverstoß erst nach MPU?

  • IWW

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 Satz 1, Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV § 11 Abs. 7, § 13 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Nr. 8.1 und 9.2.2 der Anlage 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichem Cannabiskonsum; Ausgehen von einer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach einer erstmaligen, als Ordnungswidrigkeit geahndeten Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Cannabis

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei einmaligem Cannabiskonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennung von Konsum und Fahren; erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (3, 7 ng/ml THC); Ordnungswidrigkeit; Ungeeignetheit; notwendige Aufklärungsmaßnahmen; medizinisch-psychologische Untersuchung; ...

  • rechtsportal.de

    FeV § 11 Abs. 7 ; FeV § 14 Abs. 1 S. 3
    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichem Cannabiskonsum; Ausgehen von einer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach einer erstmaligen, als Ordnungswidrigkeit geahndeten Fahrt mit einem Kraftfahrzeug unter der Wirkung von Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entzug der Fahrerlaubnis: Nicht ohne MPU nach einmal Fahren unter Cannabiseinfluss

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug: Einmal kiffen reicht nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum rechtfertigt nicht Entzug der Fahrerlaubnis ohne MPU

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss allein rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis durch Fahrerlaubnisbehörde (noch) nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einmalige Fahrt unter Einfluss von Cannabis rechtfertigt keinen sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einmal bekifft Auto fahren führt nicht zur Wegnahme des Führerscheins

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabisfahrt: Sofortentzug oder MPU?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kiffer können aufatmen: Gelegentlicher Cannabiskonsum (THC 3,7) rechtfertigt nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, erstmaliger Konsum harter Drogen (z.B. Amphetamin) aber sehr wohl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt nach Cannabis Konsum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss - Landratsamt muss vor Führerscheinentzug zunächst über mögliche Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung entscheiden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 687
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2014 (3 C 3.13) zwar die Frage nach dem Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nicht unmittelbar beantwortet.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13).

    Der Kläger ist gelegentlicher Cannabiskonsument i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4. Gelegentlicher Konsum von Cannabis liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 11 ZB 16.285 - juris Rn. 11).

    Dabei war eine durch den Drogeneinfluss bedingte Beeinträchtigung seiner Fahrtüchtigkeit nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 a.a.O. Rn. 28 ff.).

    Angesichts des unterschiedlichen Gefahrenmaßstabs bei Fahrten unter Einfluss von Drogen und Alkohol (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 33 ff.) wird der Fahrerlaubnisbehörde in § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, bei widerrechtlichem Betäubungsmittelbesitz im Ermessenswege ein ärztliches Gutachten anzuordnen, um zu klären, ob der Betreffende Betäubungsmittel einnimmt.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Mit dieser Anlage wurde der frühere Mängelkatalog in die Fahrerlaubnis-Verordnung übernommen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Eine verbindliche Regelung, in welchen Fällen welche Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen sind, war zum Zeitpunkt des Erlasses der Fahrerlaubnis-Verordnung veranlasst, da unter der Geltung der Vorgängerregelung des § 15b der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erhebliche Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsmaßnahmen bei Cannabisbesitz und -konsum aufgetreten waren (vgl. z.B. zu § 15b StVZO BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378; B.v. 30.1.2003 - 1 BvR 866/00 - Blutalkohol 41, 459 und B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Um dies sicherzustellen, ist eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklich (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 und 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69; BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249).

    Eine verbindliche Regelung, in welchen Fällen welche Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen sind, war zum Zeitpunkt des Erlasses der Fahrerlaubnis-Verordnung veranlasst, da unter der Geltung der Vorgängerregelung des § 15b der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erhebliche Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der zulässigen Aufklärungsmaßnahmen bei Cannabisbesitz und -konsum aufgetreten waren (vgl. z.B. zu § 15b StVZO BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378; B.v. 30.1.2003 - 1 BvR 866/00 - Blutalkohol 41, 459 und B.v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Darüber hinaus dienen sie angesichts der nicht unbeträchtlichen Belastungen, die für den Betroffenen mit der Begutachtung verbunden sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 37), aber auch der Gleichbehandlung der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    4.5 Gegen die gefundene Auslegung spricht auch nicht, dass der Verordnungsgeber nicht eine der in letzter Zeit erfolgten Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Anlass genommen hat, insoweit korrigierend oder klarstellend tätig zu werden (so aber VGH BW, B.v. 7.3.2017 - 10 S 328/17 - juris Rn. 4).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Die erstmalige, ggf. nur fahrlässige Übertretung ordnungsrechtlicher Vorschriften, die bei einer Verkehrsteilnahme ab dem von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC-Konzentration im Blut regelmäßig auch bei länger zurückliegendem Konsum gegeben ist (vgl. BGH, B.v. 14.2.2017 - 4 StR 422/15 - juris), trägt aber nicht zwingend eine Wiederholungsgefahr in sich, die zu einer Gefahrerhöhung für die anderen Verkehrsteilnehmer führt und deshalb die Annahme der Ungeeignetheit gemäß § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Aufklärung rechtfertigt.
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 11 CS 17.23

    Nachweis der Alkoholabhängigkeit im Fahrerlaubnisverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 11 CS 16.1957

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1649

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33
    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Drogen- oder Alkoholabhängigkeit (Nrn. 8.3 und 9.3 der Anlage 4) bereits ärztlich diagnostiziert worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 11 CS 17.23, B.v. 16.11.2016 - 11 CS 16.1957 - beide juris) oder wenn die Einnahme harter Drogen, die ohne weiteres nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Ungeeignetheit führt, sicher festgestellt oder von dem Betreffenden zugestanden worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 11 CS 16.1649, B.v. 13.9.2016 - 11 ZB 16.1565 - beide juris).
  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 11 ZB 16.1565

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Konsum harter Drogen

  • VGH Bayern, 12.10.2000 - 11 B 98.632
  • VGH Bayern, 10.12.1997 - 11 CS 97.3062
  • BVerfG, 30.01.2003 - 1 BvR 866/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund eines einmalig festgestellten

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.1494
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 11 ZB 16.285

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Zur Beantwortung der Frage, ob durchgreifende und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Zweifel an der Fahreignung bestehen, ist daher anhand des bekannt gewordenen Verhaltens des Betroffenen und sonstiger fahreignungsrelevanter Umstände eine Prognose anzustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob also - mit anderen Worten - künftig mit weiteren für die Beurteilung der Fahreignung relevanten Zuwiderhandlungen zu rechnen ist (vgl. zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis: BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16; zu § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV: VGH München, Urteil vom 25. April 2017 - 11 BV 17.33 - Blutalk 54, 268 ).

    cc) Die Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV lässt sich - wie das Berufungsgericht zu Recht annimmt (UA S. 32 f.) - nicht aus einem anzustrebenden Gleichlauf von § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkohol) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) herleiten (so aber VGH München, Urteil vom 25. April 2017 - 11 BV 17.33 - Blutalk 54, 268 ).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 2.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    cc) Die Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV lässt sich - wie das Berufungsgericht zu Recht annimmt (UA S. 32 f.) - nicht aus einem anzustrebenden Gleichlauf von § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkohol) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) herleiten (so aber VGH München, Urteil vom 25. April 2017 - 11 BV 17.33 - Blutalk 54, 268 ).
  • VG Karlsruhe, 20.06.2018 - 7 K 10581/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss vor dem Entzug der Fahrerlaubnis auch beim erstmaligen Verstoß eines Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot nicht zwingend die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen (entgegen BayVGH, Urteil vom 25.04.2017 - 11 BV 17.33 -).

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorausgehende medizinisch-psychologische Untersuchung begründet zudem keinen Wertungswiderspruch zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV (c., im Ergebnis ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2017 - 10 S 328/17 -, juris Rn. 3 f.; OVG Nordrhein-Westfalten, Urteil vom 15.03.2017 - 16 A 432/16 -, juris Rn. 143 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.6.2017 - 1 S 27.17 -, juris Rn. 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.04.2017, - 12 ME 49/17 -, juris Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.06.2017 - 3 M 171/17 -, juris Rn. 12; OVG Sachsen, Beschluss vom 26.01.2018 - 3 B 487/17 -, juris Rn, 6 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2018 - 10 B 10060/18 -, juris Rn. 7 ff.; a.A. BayVGH, Urteil vom 25.04.2017 - 11 BV 17.33 -, juris; zuvor schon Beschluss vom 29.08.2016 - 11 CS 16.1460 -, juris).

    Dem steht nicht entgegen, dass Nr. 9.2.2 der Anl. 4 zur FeV selbst keinen konkreten Grenzwert benennt (so aber BayVGH, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O. Rn. 33).

    Nr. 2 der Anl. 4 "in der Regel" zur Überprüfung der Fahreignung ein Gutachten einzuholen ist (so aber BayVGH, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O. Rn. 33 f.).

    Eine abweichende Auslegung von § 14 Abs. 1 S. 3 FeV ist auch nicht gesetzessystematisch deshalb geboten, weil die §§ 13 und 14 FeV eine Spezialregelung gegenüber § 11 FeV darstellen und die meisten der Tatbestände der §§ 13, 14 FeV Sachverhalte betreffen, die die Behörde aus eigener Sachkunde nicht vollständig aufklären kann (vgl. insoweit aber BayVGH, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.).

    Es lässt sich weiterhin den §§ 11 bis 14 FeV nicht im Wege der teleologischen Auslegung der Regelungszweck entnehmen, Cannabis- und Alkoholkonsumenten gleich zu behandeln, weil es nicht gerechtfertigt erscheine, wenn Alkoholkonsumenten gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 lit. b FeV nach dem zweiten Alkoholverstoß im Straßenverkehr überhaupt erst zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geladen werden dürfen, während Cannabiskonsumenten bereits nach dem ersten Cannabisverstoß ohne weitere Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann (so aber BayVGH, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.).

    c) Bei einem Verzicht auf die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 FeV vor der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des erstmaligen Verstoßes gegen das Trennungsgebot entsteht schließlich kein Wertungswiderspruch zu der Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 FeV (so aber BayVGH, Beschluss vom 29.08.2016, a.a.O. Rn. 17; Urteil vom 25.04.2017, a.a.O. Rn. 36, 39).

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