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   AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10   

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https://dejure.org/2010,15057
AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10 (https://dejure.org/2010,15057)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 27.09.2010 - 11 C 1219/10 (https://dejure.org/2010,15057)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 27. September 2010 - 11 C 1219/10 (https://dejure.org/2010,15057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausgleichszahlung bei bloßer Verspätung eines Fluges

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Ausgleichsanspruchs aufgrund einer auf außergewöhnliche Umstände zurückgehenden Annullierung bzw. Verspätung eines Flugs; Untergang eines möglichen Anspruches auf Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die Ausschlussfrist des Artikel 35 Abs. 1 Montrealer ...

  • kanzlei-woicke.de
  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichszahlung bei bloßer Verspätung eines Fluges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausgleichsanspruchs aufgrund einer auf außergewöhnliche Umstände zurückgehenden Annullierung bzw. Verspätung eines Flugs; Untergang eines möglichen Anspruches auf Ausgleichszahlungen im Hinblick auf die Ausschlussfrist des Artikel 35 Abs. 1 Montrealer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verspätung ist keine Annullierung eines Flugs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ausgleichszahlung bei bloßer Verspätung eines Fluges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10
    Damit ist die Ursache des Defekts eben nicht erklärt und allein die Beachtung aller vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten fristgerechter und ordnungsgemäßer Art begründen für sich gesehen, keine außergewöhnlichen Umstände im Sinne der genannten Vorschrift, vgl. auch BGH, Urteil vom 12.11.2009, Aktenzeichen X a ZR 76/07.
  • BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09

    Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ)

    Auszug aus AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10
    Ebenfalls der Rechtsprechung des BGH folgend, hier Urteil vom 10.12.2009, Aktenzeichen X a ZR 61/09, verneint das Gericht sowohl den Untergang des möglichen Anspruches auf Ausgleichszahlungen nach der Verordnung im Hinblick auf die Ausschlussfrist des Artikel 35 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens, sondern vertritt ebenfalls die Auffassung, dass deutsches Sachrecht anwendbar ist und die Regelverjährung nach § 195 BGB (3 Jahre) Platz greift.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10
    Dabei hat sich die Klägerseite ausdrücklich auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, Aktenzeichen X a ZR 95/06 vom 18.02.2010, sowie die vorangegangene Entscheidung des EuGH, Aktenzeichen C-402/07 und C-432/07 vom 19.11.2009, berufen.
  • AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08

    Vereinbarkeit des Art. 7 Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG ) mit Art. 19

    Bedenken gegen die Vereinbarkeit von MÜ und VO erhebt in der nationalen Rechtsprechung soweit erkennbar auch das AG Nürtingen in seinem Urteil vom 27.09.2010 (Az.: 11 C 1219/10 in juris).
  • AG Nürtingen, 25.01.2013 - 46 C 1399/12

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung des Fluges: Begriff des

    Dahin stehen kann zur Entscheidung dieses Rechtsstreites somit die nach wie vor aus der Sicht des Amtsgerichts Nürtingen nicht abschließend geklärte Frage, woher der EuGH die Kompetenz nimmt, bei Nichtvorliegen einer planwidrigen Regelungslücke, gleichwohl eine (entsprechende) Anwendung des Art. 7 der Verordnung auf Nur-Verspätungsfälle zu bejahen, vgl. zur Problematik bereits ausführlich Urteil des Amtsgerichts Nürtingen vom 27.09.2010, AZ: 11 C 1219/10, das den Parteien bekannt gemacht wurde, vgl. Bl. 10 ff. d. GA.
  • LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10

    Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen vom 27.09.2010 - 11 C 1219/10 - abgeändert:.
  • LG Stuttgart, 21.03.2012 - 13 S 93/11

    Flugverspätung - Ausgleichszahlung

    Das Gericht halte zwar an seiner im Urteil vom 27.09.2010, Aktenzeichen 11 C 1219/10, geäußerten Rechtsauffassung fest, wonach Nur-Verspätungsfalle nicht zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlungen führen; im zu entscheidenden Fall liege allerdings eine sehr kritikwürdige Täuschung der Mitarbeiter der Beklagten gegenüber den Klägern vor, die der Beklagten zuzurechnen sei.
  • AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13

    Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges

    Diese Ausführungen entsprechen jenen, die das Gericht bereits im Urteil vom 27.09.2010 - 11 C 1219/10 - gemacht hat.
  • OLG Köln, 23.11.2010 - 15 U 132/09

    Anspruch auf Ausgleich wegen eines verspäteten Rückflugs um fünfeinhalb bis sechs

    Soweit das Amtsgericht Nürtingen mit seinem am 27.09.2010 verkündeten Urteil - 11 C 1219/10 - abweichend von dieser Rechtsprechung erkannt hat, folgt daraus entgegen der Ansicht der Beklagten schon per se kein Grund für die Zulassung der Revision, im Übrigen auch deswegen, weil dieses die Berufung gegen sein Urteil zugelassen hat und damit der ordentliche Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist.
  • AG Nürtingen, 16.06.2014 - 11 C 6/14
    Diese Ausführungen entsprechen jenen, die das Gericht bereits im Urteil vom 27.09.2010 -Aktenzeichen 11 C 1219/10-gemacht hat.
  • AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/06

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes bei Flugverspätungen; Gemeinsame Regelung für

    Bedenken gegen die Vereinbarkeit von MÜ und VO erhebt in der nationalen Rechtsprechung soweit erkennbar auch das AG Nürtingen in seinem Urteil vom 27.09.2010 (Az.: 11 C 1219/10 in juris).
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