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   VGH Bayern, 05.08.2013 - 11 C 13.797   

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https://dejure.org/2013,20928
VGH Bayern, 05.08.2013 - 11 C 13.797 (https://dejure.org/2013,20928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.08.2013 - 11 C 13.797 (https://dejure.org/2013,20928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. August 2013 - 11 C 13.797 (https://dejure.org/2013,20928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis; wirtschaftlich bedingte Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 05.08.2013 - 11 C 13.797
    Das Verwaltungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass - unter Berücksichtigung und Heranziehung gewerberechtlicher Grundsätze (vgl. BVerwG, B. v. 30.10.1996 - NVwZ-RR 1997, 284) ein Antragsteller als unzuverlässig anzusehen ist, wenn er beabsichtigt, ohne eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage ein Gewerbe zu betreiben.
  • VG Cottbus, 31.05.2018 - 3 L 700/17

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf Fahrschulen, insbesondere in Fällen des

    Denn die Vorschriften über die an Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen sind gewerberechtlicher Art (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1965 - BVerwG I C 34.63 -, BVerwGE 21, 203, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 29. November 1982 - BVerwG 5 B 62.81 -, Buchholz 451.28 Fahrlehrer Nr. 11, juris Rn. 4; Beschluss vom 30. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 197.96 -, NVwZ-RR 1997, 284, juris Rn. 6, 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 5. August 2013 - 11 C 13.797 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 11. April 2016 - 11 ZB 15.2754 -, juris Rn. 19; VG Cottbus, Urteil vom 18. Juli 2013 - VG 1 K 420/12 -, juris Rn. 19).
  • VG München, 27.01.2015 - M 16 K 14.4825

    Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis

    Ob es dem Kläger, wie von ihm angenommen, tatsächlich gelingen wird, alle Zahlungsrückstände durch Verwertung von Immobilien zu begleichen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2013 - 11 C 13.797 - Juris, Rn. 16).
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