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   BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00   

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BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00 (https://dejure.org/2001,1165)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 11 C 16.00 (https://dejure.org/2001,1165)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 (https://dejure.org/2001,1165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung - Erschließungsanlage - Stichstraße - Selbständigkeit - Bebauungsmassierung - Festsetzungen des Bebauungsplans

  • Judicialis

    BauGB § 125 Abs. 3; ; BauGB § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 125 Abs. 3 § 127
    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; Stichstraße; Selbständigkeit; Bebauungsmassierung; Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage; Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stichstrasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Stichstraße eine selbständige Erschließungsanlage? (IBR 2002, 42)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 607
  • ZMR 2002, 391
  • DVBl 2002, 486
  • ZfBR 2002, 508 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00
    Sind z.B. die anliegenden Grundstücke entsprechend geschnitten und werden an beiden Seiten einer etwa 80 m tiefen Sackgasse jeweils 8 m breite Reihenhäuser errichtet, verändert sich angesichts der "Bebauungsmassierung" der Eindruck von der abzweigenden Anlage; eine solche Anlage ähnelt nicht mehr einer unselbständigen Zufahrt, so dass sie ungeachtet ihrer vollständigen Abhängigkeit und ihrer geringen Tiefe von unter 100 m nicht mehr als unselbständig angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 99, 23 ).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00
    Insoweit ist es zutreffend davon ausgegangen, dass das Entstehen einer sachlichen Teilbeitragspflicht nach Kostenspaltung sowohl eine erschließungsrechtlich als auch eine planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der Teile einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraussetzt, deren Kosten Gegenstand der Teilbeitragserhebung sind (vgl. BVerwGE 87, 288 ; 88, 53 ; 95, 176 ).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00
    Insoweit ist es zutreffend davon ausgegangen, dass das Entstehen einer sachlichen Teilbeitragspflicht nach Kostenspaltung sowohl eine erschließungsrechtlich als auch eine planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der Teile einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraussetzt, deren Kosten Gegenstand der Teilbeitragserhebung sind (vgl. BVerwGE 87, 288 ; 88, 53 ; 95, 176 ).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00
    Insoweit ist es zutreffend davon ausgegangen, dass das Entstehen einer sachlichen Teilbeitragspflicht nach Kostenspaltung sowohl eine erschließungsrechtlich als auch eine planungsrechtlich rechtmäßige Herstellung der Teile einer beitragsfähigen Erschließungsanlage voraussetzt, deren Kosten Gegenstand der Teilbeitragserhebung sind (vgl. BVerwGE 87, 288 ; 88, 53 ; 95, 176 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 1006/14

    Begrenzung des Klagebegehrens auf einen Teilbetrag der geforderten Geldleistung;

    2007, 150 = juris Rn. 22, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 15 B 460/03 -, juris Rn. 16; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 53 f.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 14; zum Erschließungsbeitragsrecht siehe zu diesem allgemeinen Ansatz BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 -, DVBl 2002, 486 = juris Rn. 14.

    vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 -, DVBl 2002, 486 = juris Rn. 14, Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 -, NVwZ-RR 2000, 630 = juris Rn. 6, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294 = DVBl 1997, 499 = juris Rn. 18, vom 23. Juni 1995 - 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 = juris Rn. 14, vom 28. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, DVBl 1985, 621 = juris Rn. 13, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247 = DVBl 1985, 297 = juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2009 - 15 A 1104/09 -, juris Rn. 4 ff., Urteil vom 31. August 1998 - 3 A 1222/98 -, juris Rn. 5 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 24. März 2015 - 9 LB 57/14 -, NVwZ-RR 2015, 673 = juris Rn. 27; OVG M.-V., Bechluss vom 16. Dezember 2014 - 1 L 274/11 -, juris Rn. 13; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 15.

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Maßgeblich für die Frage der Selbständigkeit einer Stichstraße ist der Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln, wobei besondere Bedeutung ihrer Ausdehnung und ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet zukommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.9.2001 - 11 C 16.00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 -, juris Rn. 13; jeweils m.w.N. Nds. OVG, Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18 m.w.N.; Beschl. v. 30.1.1998 - 9 M 2815/96 -, juris Rn. 3).

    Grundsätzlich sind daher all diejenigen abzweigenden Straßen als unselbständig zu qualifizieren, die nach den tatsächlichen Verhältnissen den Eindruck einer Zufahrt vermitteln, d.h. (ungefähr) wie eine Zufahrt aussehen (BVerwG, Urt. v. 26.9.2001 - 11 C 16.00 -, juris Rn. 14).

    Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die S. bis zu 100 m lang ist und nicht abknickt (BVerwG, Urt. v. 26.9.2001 - 11 C 16.00 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urt. v. 24.3.2015 - 9 LB 57/14 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Urt. v. 16.10.2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittelt eine Teilstrecke regelmäßig nur, wenn diese mehr als 100 m lang ist und mindestens ein Fünftel der Gesamtlänge der Straße ausmacht (BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, 8 C 32/95, BVerwGE 102, 294, juris Rn. 18; maßgeblich ist auch insoweit der Gesamteindruck: BVerwG, Urt. v. 26.9.2001, 11 C 16/00, NVwZ 2002, 607, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 6 ZB 05.1397

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; unselbständige Stichstraße (unter 100 m);

    Weil hier der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 1994 (6 B 91.3414) vergleichbare tatsächliche Verhältnisse vorlägen und bei einer die Richtlänge nur geringfügig unterschreitenden Stichstraße zweifellos nicht dieselbe Bebauungsmassierung verlangt werden könne wie etwa in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 11 C 16.00 (vom 26.9.2001), sei der ...weg aufgrund seiner Länge und der Zahl der erschlossenen Grundstücke als selbstständig anzusehen.

    Die Stichstraße sieht danach typischerweise ungefähr wie eine Zufahrt aus, wenn sie bis zu 100 m lang und nicht abgeknickt ist (vgl. BVerwG vom 26.9.2001 BayVBl 2002, 220).

    Als einer typischen Zufahrt widersprechend wurde in der Vergangenheit angesehen, wenn trotz nur begrenzter Ausdehnung zum einen die Stichstraße abknickt oder sich verzweigt, zum anderen eine im Verhältnis zur Länge der Straße mehr als angemessene Anzahl von erschlossenen Grundstücken bzw. eine "Bebauungsmassierung" mit der nächsten zweifelfrei selbstständigen Anbaustraße verbunden wird (BVerwG vom 23.6.1995 a.a.O.; vom 26.9.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 20 B 03.637

    Verbringen von Restmüll-/Bioabfallbehältnissen, Befördern von Behältnissen,

    Der Senat bezweifelt, ob generell überhaupt eine Wegestrecke von 100 m (ähnlich der Zurechnung unselbständiger Nebenanlagen an abzurechnende Hauptstrecken einer Straße im Erschließungsbeitragsrecht, vgl. zuletzt - nunmehr aber ebenso einschränkend - BVerwG vom 26.9.2001, NVwZ 2002, 607) oder auch von mehr als 100 m als absolute Grenze der Zumutbarkeit für das Verbringen von Restmüll- und Bioabfallbehältnissen an einen gemeinsamen Sammelplatz festgelegt werden kann (ebenso offen gelassen BayVGH vom 31.3.1993, BayGT 1993, 163; vom 22.11.1999 Az. 20 CS 99.2493).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 15 A 1104/09

    Privatstraße als eine ein Grundstück erschließende nächst erreichbare,

    BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 - 11 C 16.00 -, DVBl. 2002, 486, zur Selbständigkeit einer kürzeren Straße.
  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 560/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 -11 C 16.00-, KStZ 2002, 98; ebenso Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 10 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.04.2003 -1 R 8/01-; zur regelmäßig gebotenen Einstufung von unter 100 m langen Stichstraßen als "Anhängsel" siehe auch BVerwG, Urteile vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247 = BRS 43 Nr. 58, und vom 25.1.1985, NVwZ 1985, 753 = BRS 43 Nr. 28).

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 -11 C 16.00-, KStZ 2002, 98; ebenso Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 10 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.04.2003 -1 R 8/01-; zur regelmäßig gebotenen Einstufung von unter 100 m langen Stichstraßen als "Anhängsel" siehe auch BVerwG, Urteile vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247 = BRS 43 Nr. 58, und vom 25.1.1985, NVwZ 1985, 753 = BRS 43 Nr. 28).

  • VG München, 08.07.2014 - M 2 K 14.123

    Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); Eigentümerweg als selbständige

    Die Stichstraße sieht danach typischerweise wie eine Zufahrt aus, wenn sie bis zu 100 m lang und nicht abgeknickt ist oder verzweigt verläuft (vgl. insgesamt hierzu: BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 11 C 16/00 - juris Rn. 14; U.v. 16.9.1998 - 8 C 8/97 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 24.1.2008 - 6 ZB 05.1397 - juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 5 Rn. 7, § 12 Rn. 14 f.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand Januar 2014, Rn. 10; Hesse, Erschließungsbeitrag, Stand Dezember 2013, § 127 Rn. 58).

    Auch wenn diese wohl noch keine - unabhängig vom abknickenden Verlauf der Straße deren Selbständigkeit auslösende - "Bebauungsmassierung" im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 26.9.2001 - 11 C 16/00 - juris Rn. 14) darstellt, spricht dies bei einer Gesamtwürdigung ebenfalls für die Selbständigkeit der Erschließungsanlage.

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 540/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 -11 C 16.00-, KStZ 2002, 98; ebenso Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 10 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.04.2003 -1 R 8/01-; zur regelmäßig gebotenen Einstufung von unter 100 m langen Stichstraßen als "Anhängsel" siehe auch BVerwG, Urteile vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247 = BRS 43 Nr. 58, und vom 25.1.1985, NVwZ 1985, 753 = BRS 43 Nr. 28).

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 -11 C 16.00-, KStZ 2002, 98; ebenso Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 10 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.04.2003 -1 R 8/01-; zur regelmäßig gebotenen Einstufung von unter 100 m langen Stichstraßen als "Anhängsel" siehe auch BVerwG, Urteile vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247 = BRS 43 Nr. 58, und vom 25.1.1985, NVwZ 1985, 753 = BRS 43 Nr. 28).

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 685/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 -11 C 16.00-, KStZ 2002, 98; ebenso Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 10 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.04.2003 -1 R 8/01-; zur regelmäßig gebotenen Einstufung von unter 100 m langen Stichstraßen als "Anhängsel" siehe auch BVerwG, Urteile vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247 = BRS 43 Nr. 58, und vom 25.1.1985, NVwZ 1985, 753 = BRS 43 Nr. 28).

    Dabei kommt ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zu, wobei typischerweise von einer Zufahrt auszugehen ist, wenn die Sackgasse bis zu 100 m lang ist und weder abknickt noch weiter verzweigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.2001 -11 C 16.00-, KStZ 2002, 98; ebenso Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnrn. 10 ff.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.04.2003 -1 R 8/01-; zur regelmäßig gebotenen Einstufung von unter 100 m langen Stichstraßen als "Anhängsel" siehe auch BVerwG, Urteile vom 9.11.1984, BVerwGE 70, 247 = BRS 43 Nr. 58, und vom 25.1.1985, NVwZ 1985, 753 = BRS 43 Nr. 28).

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 723/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

  • VG Köln, 10.11.2015 - 17 K 7898/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 3 A 2112/04

    Welche Straße erschließt ein Grundstück?

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 6 ZB 08.1042

    Ausbaubeitrag; Einrichtung; Ortsstraße; Stichstraße; unselbstständiges Anhängsel

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 2 K 12.884

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; unselbständige

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 2 K 12.886

    Erschließungsbeitragsrecht; Abgrenzung der Anlage; unselbständige

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 6 ZB 09.1855

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Abschnittsbildung; einzelne Anlage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 170/08

    3 Meter breite Stichstraße ist keine selbständige Innerortsstraße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00

    Straßenbeleuchtung als flächenmäßige Teileinrichtungen, deren endgültige

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2005 - 2 LB 97/04

    Straßenreinigungsgebühr; Hinterlieger an einem Privatweg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 15 A 718/14

    Erhebung von Beiträgen vom Grundstückseigentümer für straßenbauliche Maßnahmen;

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 6 B 14.2435

    Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; unselbstständige Stichstraße; 63 m

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2016 - 15 A 1588/14

    Ermitteln des beitragsfähigen Aufwands nach den tatsächlichen Aufwendungen für

  • VG Münster, 10.06.2009 - 3 K 573/08

    Stichstraße als eigenständige Erschließungsanlage?

  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 6 B 01.119

    Erschließungsbeitrag, Anbaustraße, Stichstraße, selbständige Stichstraße,

  • VG Saarlouis, 25.02.2015 - 3 K 186/14

    Verbesserung im Sinne des Ausbaubeitragsrechts; Entstehen der Beitragspflicht

  • VG Köln, 08.12.2015 - 17 K 3909/14
  • VG Gelsenkirchen, 03.06.2015 - 13 K 5352/13

    Vorausleistungsbescheid, Erneurung, Verbesserung, Frostschutzschicht,

  • VG Gelsenkirchen, 03.06.2015 - 13 K 5269/13

    Vorausleistung; Erneuerung; Verbesserung; erstmalige Anlegung von Parkflächen;

  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 13 K 5697/10

    Erschließung, Bebauungsplan, rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit, rechtliches

  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 13 K 5698/10

    Erschließung, Bebauungsplan, rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit, rechtliches

  • VG Leipzig, 16.12.2008 - 6 K 1207/07

    Begriff der Erschließung im Straßenreinigungsgebührenrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
  • VG München, 06.12.2023 - M 28 K 21.2089

    Erschließungsbeitragsrecht, unselbständige Stichstraße, keine sog.

  • VG Gelsenkirchen, 01.12.2016 - 13 K 5013/14

    Private Erschließungsstraße; selbständiger Erschließungscharakter

  • VG Aachen, 23.09.2013 - 4 K 2327/11

    Kein Erschließungsbeitrag für selbständige Stichstrassen!

  • VG Regensburg, 23.06.2009 - RN 4 K 08.796

    Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein im Bebauungsplangebiet liegendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2006 - 3 A 1624/05

    Bauplanungsrechtliche Anforderungen an die Qualifizierung einer verzweigten

  • VG Schleswig, 18.09.2017 - 9 A 248/16

    Ausbaubeiträge

  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342

    Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343

    Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des

  • VG Gelsenkirchen, 03.07.2014 - 13 K 269/13

    Stichstraße Anliegerstraße Straßenbaubeitrag

  • VG Köln, 01.07.2008 - 17 K 2337/07

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2005 - 3 A 3399/02

    Rechtliche Ausgestaltung der "Indizwirkung" einer auf einem Grundstück

  • VG Minden, 20.03.2013 - 3 K 1004/12

    Rechtmäßigkeit der Zugrundelegung des sog. Quadratwurzelmaßstabs als zulässiger

  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2014 - 3 K 852/11
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