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   VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530   

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VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530 (https://dejure.org/2019,1870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.01.2019 - 11 C 18.2530 (https://dejure.org/2019,1870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 11 C 18.2530 (https://dejure.org/2019,1870)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1; ZPO § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 6; Nr. 7 der Anlage 4; BayVwVfG Art. 39, Art. 40
    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Zum sog. intendierten Ermessen bei der Anordnung eines Gutachtens zur Behebung von Fahreignungszweifeln

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die aufgrund einer Erkrankung erfolgten Entziehung einer Fahrerlaubnis; Vorliegen eine...

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Ermessensausübung; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anordnung; Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Erkrankung; Fahreignung

  • rechtsportal.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die aufgrund einer Erkrankung erfolgten Entziehung einer Fahrerlaubnis; Vorliegen einer psychischen Erkrankung (multiple Persönlichkeitsstörung, affektive Psychose) als Grund für die Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Sollte dies zu bejahen sein, erscheint fraglich, ob die Ausübung des Ermessens in der Begutachtungsanordnung vom 18. Oktober 2016 den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (vgl. U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 36 ff.).

    Ob angesichts der Begründungspflichten aus § 11 Abs. 6 FeV und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (U.v. 17.11.2016 a.a.O) im Rahmen des § 11 FeV von einem intendierten Ermessen ausgegangen werden kann, erscheint aber durchaus fraglich.

    Demgegenüber verlangt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei noch verwertbaren, aber bereits länger zurückliegenden Verkehrsverstößen im Rahmen der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV eine Ermessensbetätigung dahingehend, ob diese Zuwiderhandlungen nach wie vor die Anforderung eines Gutachtens rechtfertigen oder ob verbleibende Eignungszweifel auch durch andere geeignete Beweismittel ausgeräumt werden können (BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 34 ff.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    In einem solchen Fall bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Als Folge der Beibringungslast mutet das Gesetz einem Kraftfahrer die Kosten für die Begutachtung grundsätzlich ebenso zu wie die notwendigen Kosten zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - BayVBl 1998, 634 = juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 11 CS 17.1821 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 4.9.2015 - 3 D 45/15 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.3.2014 - 16 A 1386/13 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.2.2011 - 1 S 19.11, 1 M 6.11 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11

    Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Als Folge der Beibringungslast mutet das Gesetz einem Kraftfahrer die Kosten für die Begutachtung grundsätzlich ebenso zu wie die notwendigen Kosten zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - BayVBl 1998, 634 = juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 11 CS 17.1821 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 4.9.2015 - 3 D 45/15 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.3.2014 - 16 A 1386/13 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.2.2011 - 1 S 19.11, 1 M 6.11 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Dem entspricht wohl weitgehend auch die Auffassung, die Ausübung des Entschließungsermessens reiche grundsätzlich aus und es bedürfe deshalb keiner weiteren Ermessenserwägungen (vgl. VGH BW, B.v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - juris Rn. 25; B.v. 8.3.2013 - 10 S 54/13 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 16 A 1386/13

    Fehlen finanzieller Mittelals ausreichender Grund für die Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Als Folge der Beibringungslast mutet das Gesetz einem Kraftfahrer die Kosten für die Begutachtung grundsätzlich ebenso zu wie die notwendigen Kosten zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - BayVBl 1998, 634 = juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 11 CS 17.1821 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 4.9.2015 - 3 D 45/15 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.3.2014 - 16 A 1386/13 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.2.2011 - 1 S 19.11, 1 M 6.11 - juris Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Dem entspricht wohl weitgehend auch die Auffassung, die Ausübung des Entschließungsermessens reiche grundsätzlich aus und es bedürfe deshalb keiner weiteren Ermessenserwägungen (vgl. VGH BW, B.v. 11.8.2015 - 10 S 444/14 - juris Rn. 25; B.v. 8.3.2013 - 10 S 54/13 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 04.09.2015 - 3 D 45/15

    Tatsachen i. S. v. § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV; Weigerung wegen fehlender Mittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Als Folge der Beibringungslast mutet das Gesetz einem Kraftfahrer die Kosten für die Begutachtung grundsätzlich ebenso zu wie die notwendigen Kosten zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - BayVBl 1998, 634 = juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 11 CS 17.1821 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 4.9.2015 - 3 D 45/15 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.3.2014 - 16 A 1386/13 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Bbg., B.v. 28.2.2011 - 1 S 19.11, 1 M 6.11 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung - Einsatz eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Bei mehreren Unterbringungen erscheint eine vorherige Anforderung von Krankenhausberichten zwar nicht unbedingt notwendig (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2016 - 11 C 15.2611 - juris Rn. 5), denn je gewichtiger die Eignungsbedenken sind, desto geringer wird das Entschließungsermessen.
  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2019 - 11 C 18.2530
    Der erkennende Senat vertritt die Auffassung, dass auch bei medizinischen Fragen Eignungszweifel unter Umständen durch andere geeignete Beweismittel ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2016 - 11 CS 16.260 - ZfSch 2016, 295 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.04.2016 - 11 C 16.319

    Verhältnismäßigkeit und Kostentragung bei Gutachtenanordnung aufgrund

  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 11 CS 16.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen

  • BVerfG, 18.09.2017 - 2 BvR 451/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 11 CS 17.1821

    Eilantrag gegen die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 12 ME 197/17

    Vorliegen eines oder mehrerer Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nach

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 1122/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 ZB 20.2611

    Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Senats vom 28. Januar 2019 - 11 C 18.2530 - Bezug genommen.

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Senats vom 28. Januar 2019 (11 C 18.2530 - juris Rn. 16 ff.) führt hier nicht weiter, da sie allein die Ermessen eröffnenden Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 FeV ("kann") und nicht die diesem in ihrem Anwendungsbereich vorgehende Spezialvorschrift des § 13 Satz 1 FeV (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 2 FeV; Siegmund, a.a.O. Rn. 7, 13) betrifft.

    Eine Zulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 28. Januar 2019 (11 C 18.2530) kommt nicht nur aus den vorgenannten Gründen nicht in Betracht.

  • VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19

    Fahrerlaubnisentziehung - behandelnder Psychiater hat Zweifel an Fahreignung

    (1) Das Gericht ist der Ansicht, dass es im Rahmen der Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 FeV grundsätzlich der Betätigung eines Ermessens und auch der Darlegung der entsprechenden Erwägungen bedarf (siehe zu anderen Ansichten: BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 17 ff.).

    Insbesondere, wenn medizinische Fragen Eignungszweifel begründen, ist nicht per se ausgeschlossen, dass diese durch andere geeignete Beweismittel ausgeräumt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 2; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 FeV Rn. 24).

    Die Begründungspflicht gilt grundsätzlich auch, wenn vor dem Erlass der Beibringungsaufforderung andere Ermittlungen nicht unbedingt notwendig waren (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.01.2019 - 11 C 18.2530 -, juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 11 C 18.2221

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Zwar stellt der polizeiliche Bericht über die sofortige vorläufige Unterbringung im Januar 2017 wegen des Verdachts einer Selbstgefährdung eine hinreichende Tatsache dar, die auf das Vorliegen einer Erkrankung nach Nr. 7.5 der Anlage 4 FeV hinweist, welche die Fahrerlaubnisbehörde zu Ermittlungen, zur Anhörung der Klägerin zur Beibringung eines Eignungsgutachtens und zur Aufforderung berechtigt hat, den Entlassungsbericht des Krankenhauses bzw. weitere ärztliche Unterlage vorzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 11 C 18.2530 - juris Rn. 21).

    Auf die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 11 C 18.2530 - juris Rn. 16 ff.), kommt es danach nicht mehr entscheidungserheblich an.

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