Rechtsprechung
   AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015 - 11 C 507/14   

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https://dejure.org/2015,31699
AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,31699)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 05.02.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,31699)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,31699)
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Wird zitiert von ... (39)

  • AG Coburg, 27.08.2019 - 11 C 1316/19

    Werkstattrisiko

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis über die Verbringung zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • AG Coburg, 29.09.2021 - 17 C 1661/21
    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem ' Geschägigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: YQ U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis über die Verbringung zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ:9S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

  • AG Coburg, 28.06.2022 - 12 C 259/22

    Umfang des Reparaturschadensersatzes nach Verkehrsunfall- Desinfektionskosten

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

    Von daher war auch kein Beweis zu erheben, da das Werkstattrisiko eben auch Arbeiten umfassen würde, die nicht ausgeführt wurden (LG Köln, 07.05.2014, AZ: 9 S 314/13; AG Villingen-Schwenningen, 05.02.2015, AZ: 11 C 507/14; OLG Hamm, 31.01.1995, AZ: 9 U 168/94).

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Rechtsprechung
   AG Villingen-Schwenningen, 15.01.2015 - 11 C 507/14   

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https://dejure.org/2015,16382
AG Villingen-Schwenningen, 15.01.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,16382)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 15.01.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,16382)
AG Villingen-Schwenningen, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,16382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Endkontrolle und Endreinigung im Rahmen des Werkstattrisikos

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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Neu-Ulm, 07.04.2017 - 4 C 265/17
    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.01.2015 11 C 507/14).
  • AG Neu-Ulm, 08.07.2016 - 4 C 507/16

    Verkehrsunfall: Höhe ersatzfähiger Reparaturkosten und Werkstattrisiko

    Das Werkstattrisiko geht insofern zu Lasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJW 1992, 302, 303; LG Köln, Urt. v. 07.05.2014 - 9 S 314/13, juris; AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

    Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, BeckRS 1995, 01930; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2004, NJW-RR 2005, 248, 249, AG Villingen-Schwenningen, Urt. v. 15.01.2015 - 11 C 507/14, juris).

  • AG Köln, 30.12.2020 - 276 C 133/20

    Verkehrsunfall: Werkstattrisiko und Haftung

    Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.01.2015, Az.: 11 C 507/14).
  • AG Köln, 28.09.2022 - 261 C 141/22
    Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.1.2015, Az: 11 C 507/14).
  • AG Köln, 08.03.2021 - 270 C 313/20
    Dies giit sowohl dann, wenn "die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, als auch, wenn überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz gebracht oder Arbeiten berechnet werden, die in dieser Weise nicht ausgeführt wurden, Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten " abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.1.2015, Az: 11 C 507/14).
  • AG Köln, 24.11.2021 - 261 C 175/21

    Verkehrsunfall - Beauftragung eines Sachverständigengutachtens

    Es besteht kein Grund, dem Schädiger das Risiko für ein solches Verhalten abzunehmen (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 15.1.2015, Az: 11 C 507/14).
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Rechtsprechung
   AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.04.2015 - 11 C 507/14   

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https://dejure.org/2015,62355
AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.04.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,62355)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 02.04.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,62355)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 02. April 2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,62355)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 4. Februar 2015 - 11 C 507/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 2. April 2015 - 11 C 507/14 - wird damit gegenstandslos.

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   AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.02.2015 - 11 C 507/14   

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https://dejure.org/2015,62357
AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.02.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,62357)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 04.02.2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,62357)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 11 C 507/14 (https://dejure.org/2015,62357)
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