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VGH Bayern, 16.06.2006 - 11 CE 06.1550 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 24.09.2012 - 11 B 12.321
Antrag auf Zustimmung zu einer weiteren Haltestelle für bereits genehmigte …
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit der Empfehlung in Nr. 47.6 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 16.6.2006 Az. 11 CE 06.1550). - VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717
Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Bedienung einer weiteren Haltestelle durch …
Im Beschluss vom 16. Juni 2006 (Az. 11 CE 06.1550 , RdNr. 27) ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass der Streitwert eines Verfahrens, das die Verpflichtung der Behörde zum Gegenstand hat, weiteren Haltestellen für eine bereits genehmigte Linie zuzustimmen, je Haltestelle mit einem Betrag von 1.250,-- EUR anzusetzen ist. - VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037
Sonderform des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen ("Stadtrundfahrt"); …
In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in dem die Antragstellerin die Verpflichtung des Freistaates Bayern zur Genehmigung von fünf Haltestellen erstreiten wollte (Az. 11 CE 06.1550), hat der Verwaltungsgerichtshof einen Streitwert von 2.500,-- EUR angesetzt.