Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 15.01.2008

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CE 08.3037   

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https://dejure.org/2009,74735
VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CE 08.3037 (https://dejure.org/2009,74735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.02.2009 - 11 CE 08.3037 (https://dejure.org/2009,74735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 11 CE 08.3037 (https://dejure.org/2009,74735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berichtigung eines Beschlussrubrums; keine Berichtigung des Empfangsbekenntnisses eines Rechtsanwalts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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   VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76640
VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037 (https://dejure.org/2008,76640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2008 - 11 CE 08.3037 (https://dejure.org/2008,76640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 11 CE 08.3037 (https://dejure.org/2008,76640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sonderform des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen ("Stadtrundfahrt"); vorübergehende Einrichtung einer Ersatzhaltestelle; Bindung der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers an die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 16.06.2006 - 11 CE 06.1550
    Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037
    In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in dem die Antragstellerin die Verpflichtung des Freistaates Bayern zur Genehmigung von fünf Haltestellen erstreiten wollte (Az. 11 CE 06.1550), hat der Verwaltungsgerichtshof einen Streitwert von 2.500,-- EUR angesetzt.
  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Auch Gerichte, die nicht selbst mit der Kontrolle der betreffenden Genehmigung im Rahmen von Klagen und Anträgen befasst sind, sind als Teil des staatlichen Kompetenzgefüges an den Inhalt einer bestandskräftigen, formell wirksamen Genehmigung gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 18/08, BFHE 230, 67, BStBl II 2010, 1072; vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514; zur Bindung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung für andere Behörden z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2008  11 CE 08.3037, juris).
  • VG München, 18.06.2010 - M 23 K 09.2109

    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verlegung einer Haltestelle

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 15.01.09 (11 CE 08.3037) auch dargelegt, dass die gesetzlich vorgegebene Zeitspanne, wie lange eine "vorübergehende Störung" oder "ein besonderer Anlass" bestehen dürfe, dahingehend definiert, dass der Zeitraum bis Ende März 2009 schon erheblich zu lange sei, wobei auch dieser Zeitraum schon verstrichen sei und sich die Beklagte angemaßt habe, auf Dauer eigenmächtig ohne rechtliche Kompetenz die Haltestellenverlegung anzuordnen.
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