Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CE 08.3037 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berichtigung eines Beschlussrubrums; keine Berichtigung des Empfangsbekenntnisses eines Rechtsanwalts durch das Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037
- VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CE 08.3037
Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sonderform des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen ("Stadtrundfahrt"); vorübergehende Einrichtung einer Ersatzhaltestelle; Bindung der Straßenverkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers an die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037
- VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CE 08.3037
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 16.06.2006 - 11 CE 06.1550
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037
In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in dem die Antragstellerin die Verpflichtung des Freistaates Bayern zur Genehmigung von fünf Haltestellen erstreiten wollte (Az. 11 CE 06.1550), hat der Verwaltungsgerichtshof einen Streitwert von 2.500,-- EUR angesetzt.
- BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines …
Auch Gerichte, die nicht selbst mit der Kontrolle der betreffenden Genehmigung im Rahmen von Klagen und Anträgen befasst sind, sind als Teil des staatlichen Kompetenzgefüges an den Inhalt einer bestandskräftigen, formell wirksamen Genehmigung gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 18/08, BFHE 230, 67, BStBl II 2010, 1072; vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514; zur Bindung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung für andere Behörden z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2008 11 CE 08.3037, juris). - VG München, 18.06.2010 - M 23 K 09.2109
Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verlegung einer Haltestelle
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 15.01.09 (11 CE 08.3037) auch dargelegt, dass die gesetzlich vorgegebene Zeitspanne, wie lange eine "vorübergehende Störung" oder "ein besonderer Anlass" bestehen dürfe, dahingehend definiert, dass der Zeitraum bis Ende März 2009 schon erheblich zu lange sei, wobei auch dieser Zeitraum schon verstrichen sei und sich die Beklagte angemaßt habe, auf Dauer eigenmächtig ohne rechtliche Kompetenz die Haltestellenverlegung anzuordnen.