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   VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572   

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https://dejure.org/2006,18692
VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572 (https://dejure.org/2006,18692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2006 - 11 CS 05.1572 (https://dejure.org/2006,18692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2006 - 11 CS 05.1572 (https://dejure.org/2006,18692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Konsum von Ecstasy ohne Teilnahme am Straßenverkehr und zu den Anforderungen an verwertbare Drogenscreenings

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ecstasykonsum ohne Teilnahme am Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572
    a) Dem Verwaltungsgericht Augsburg ist vom Grundsatz her darin zuzustimmen, dass im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 9. Mai 2005 (Az. 11 CS 04.2526, VRS 109, 64 ff) die Behauptung des Antragstellers, er habe seit etwa Oktober 2003 kein Ecstasy mehr konsumiert, als Anhaltspunkt für eine mögliche Wiedererlangung der Fahreignung die Fahrerlaubnisbehörde zu weiteren diesbezüglichen Nachforschungen im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (Art. 24 BayVwVfG ) hätte veranlassen müssen.

    Wie bereits in der Entscheidung vom 9. Mai 2005 (a.a.O.) festgehalten, sind an die Geltendmachung eines zur Wiedergewinnung der Fahreignung führenden Verhaltenswandels keine hohen Anforderungen zu stellen.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572
    Hierfür spricht das Gutachten von Prof. Dr. H.-P. K. (Interdisziplinäres Zentrum für Verkehrswissenschaften an der Universität Würzburg) vom 15. August 2001 in dem Verfahren, in welchem die Entscheidung des BVerfG vom 20.6.2002 (Az. 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378 ) erging, wonach Drogenkonsumenten wesentlich weniger bereit sind, Konsum und Fahren zu trennen, als Alkoholkonsumenten, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass Gefährlichkeit und Verwerflichkeit einer Fahrt unter Drogen sowie die Kontrolleffizienz der Polizei subjektiv gering eingeschätzt werden.

    Nachdem die Erfolgsaussichten des Widerspruchs in der Hauptsache als offen anzusehen sind, kommt es, wie vom Verwaltungsgericht Augsburg zu Recht angenommen, auf die Abwägung der widerstreitenden Interessen an, die anhand der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (BayVBl 2002, 667/669) aufgestellten Kriterien vorzunehmen ist.

  • OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1572
    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. OVG Brandenburg vom 22.7.2004 Az. 4 B 37/04, VRS 107, 397 ff m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Da sich Betäubungsmittel auch im Harn rasch abbauen (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 179, Tabelle 2), ist das Ergebnis von Urinuntersuchungen u. a. nur dann forensisch gesichert, wenn zwischen der Einbestellung des Probanden und der Urinabgabe maximal 48 Stunden liegen (vgl. BayVGH vom 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1572; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 180).
  • VG Augsburg, 12.11.2009 - Au 7 S 09.1596

    Mangelnde Fahreignung beim Konsum harter Drogen; Anforderungen an ein Abweichen

    Die normative Wertung in Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV entfaltet strikte Bindungswirkung, solange keine Umstände des Einzelfalls vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (BayVGH vom 8.3.2006 - Az. 11 CS 05.1572).

    Ausnahmen von den Regelvermutungen der Anlage 4 zur FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (BayVGH vom 8.3.2006 - a.a.O.).

    Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (BayVGH vom 8.3.2006 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 11 CS 07.942

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei feststehendem Heroinkonsum und Fund von

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 14.2.2006 Az. 11 ZB 05.1406; BayVGH vom 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1572; BayVGH vom 20.9.2006 Az. 11 CS 05.2143; BayVGH vom 26.7.2007 Az. 11 ZB 05.2932; BayVGH vom 4.9.2007 Az. 11 CS 07.308; BayVGH vom 7.9.2007 Az. 11 CS 07.898/11 C 07.1371) und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG RhPf vom 21.11.2000 DAR 2001, 183; ThürOVG vom 30.4.2002 ZfS 2002, 406; VGH BW vom 24.5.2002 NZV 2002, 475; VGH BW vom 28.5.2002 NZV 2002, 477; NdsOVG vom 14.8.2002 DAR 2002, 471; NdsOVG vom 16.6.2003 DAR 2003, 432; SaarlOVG vom 24.4.2004 Az. 1 W 5/04, zit. nach Juris; OVG Bbg vom 22.7.2004 ZfS 2005, 50; SaarlOVG vom 12.12.2005 Az. 1 W 16/05, zit. nach Juris; NdsOVG vom 8.3.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 513; SaarlOVG vom 30.3.2006 Az. 1 W 8/06, zit. nach Juris; HambOVG vom 24.1.2007 VRS Bd. 112 [2007], 308; OVG SA vom 28.2.2007 Az. 1 M 219/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 6.3.2007 Blutalkohol Bd. 44 [2007], 192), dass bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels (außer Cannabis) im Regelfall den Verlust der Fahreignung nach sich zieht.
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